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Betriebsverfassungsgesetz: Einfluss auf die Arbeitnehmerrechte

Es gibt gesetzliche Grundlagen, die für Arbeitnehmer von erheblichem Belang sind, ohne dass die Arbeitnehmer den genauen Inhalt überhaupt kennen. Ein hervorragendes Beispiel hierfür stellt das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) dar, da dieses Gesetz zumeist nur dem Betriebsrat angehörigen Arbeitnehmern überhaupt bekannt ist.

Dieser Umstand ist ein Stück weit bedauerlich, da das BetrVG einen enormen Einfluss auf die Arbeitnehmerrechte nimmt und in jedem Unternehmen aus dem Segment der Privatwirtschaft zur Anwendung kommt, in dem es als Minimum fünf zur Wahl berechtigte Arbeitnehmer gibt. Ist dies der Fall, so können drei Arbeitnehmer gewählt werden. Die Angestellten des Unternehmens haben dann die Möglichkeit, einen Betriebsrat frei zu wählen und auf diese Weise Einfluss auf die betrieblichen Angelegenheiten mit direktem Arbeitsplatzbezug zu nehmen.

Das Wichtigste in Kürze


Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) dient dazu, das Machtgefälle in Unternehmen zugunsten der Arbeitnehmer zu verschieben. Es regelt die betrieblichen Belange und schützt Arbeitnehmer vor willkürlichen Entscheidungen der Arbeitgeber. Der Betriebsrat spielt dabei eine entscheidende Rolle, indem er die Interessen der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber vertritt und hauptsächlich Mitbestimmungsrechte innehält.

  1. BetrVG regelt in erster Linie die Belange der Arbeitnehmer und schützt sie vor willkürlichen Entscheidungen des Arbeitgebers.
  2. Betriebsrat ist ein Organ der Arbeitnehmervertretung, das direkt durch die Arbeitnehmer gewählt wird und ihre Interessen gegenüber dem Arbeitgeber vertritt.
  3. Allgemeine Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats umfassen die Kontrolle, ob der Arbeitgeber die geltenden Gesetze im Sinne der Arbeitnehmer einhält.
  4. Spezifische Mitbestimmungsrechte beziehen sich auf Arbeitszeit, Arbeitsentgelt, Urlaubsplanung, Arbeitsüberwachung, Sozialeinrichtungen und mehr.
  5. Unterschied zwischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechten: Die Mitbestimmungsrechte sind zwingend, während die Mitwirkungsrechte lediglich eine Arbeitserleichterung des Betriebsrats sind.
  6. Arbeitnehmerrechte im BetrVG haben zum Ziel, den Arbeitnehmer und seine Rechte in dem Unternehmen des Arbeitgebers zu stärken.
  7. Bei Verstößen gegen das BetrVG können Arbeitnehmer den Betriebsrat informieren und den Dialog mit dem Arbeitgeber suchen bzw. rechtliche Schritte einleiten.
  8. Der Betriebsrat spielt eine zentrale Rolle bei der Lösung von Konflikten am Arbeitsplatz, indem er als Vermittler, Moderator und Vertreter der Belegschaft agiert. Weiterbildungen und Schulungen sind für Betriebsräte essentiell, um in Konfliktsituationen handlungsfähig zu bleiben.

Grundlagen des Betriebsverfassungsgesetzes

Betriebsverfassungsgesetz - Was ist wichtig?
(Symbolfoto: H_Ko /Shutterstock.com)

Der Sinn und Zweck des Betriebsverfassungsgesetzes ist es, das Machtgefälle in einem Unternehmen zugunsten der Arbeitnehmer zu verschieben. Es soll ein Ausgleich geschaffen werden zwischen der Alleinstellung des Arbeitgebers und der Position des Arbeitnehmers. Das BetrVG mündet aus den Artikeln 12 sowie 14 Grundgesetz und hat eine Garantenstellung inne.

Durch dieses Gesetz soll gewährleistet werden, dass die Arbeitgeber ihre Stellung nicht für alleinige Profite und Willkür missbrauchen. Mit dem Jahr 1952 hat der damalige deutsche Gesetzgeber dieses Gesetz verabschiedet. Es ist juristisch betrachtet dem Arbeitsrecht zugeordnet und regelt sämtliche betrieblichen Belange, die einen direkten Einfluss auf den Arbeitnehmer nehmen. Als Arbeitnehmer definiert das Gesetz, welches seine letzte Änderung in dem Jahr 2021 erfuhr, sämtliche Arbeiter sowie Angestellte nebst Beschäftigte eines Unternehmens, deren berufliche Haupttätigkeit auf das Unternehmen des Arbeitgebers beschränkt ist. Auch Beamte sowie Soldaten und Beschäftigte im öffentlichen Dienst gelten als Arbeitnehmer im Sinne des BetrVG.

Betriebsrat und Personalvertretung

In Unternehmen mit einer gewissen Mindestgröße haben die Arbeitnehmer das Recht, einen Betriebsrat zu wählen und sich betrieblich zu organisieren. Als Grundvoraussetzung gilt dabei, dass es fünf zur Wahl berechtigte Arbeitnehmer gibt. Drei dieser fünf zur Wahl berechtigten Arbeitnehmer können dann gewählt werden und einen Betriebsrat gründen.

Definition und Aufgaben des Betriebsrats

Der Gesetzgeber definiert den Betriebsrat als ein Organ der Arbeitnehmervertretung, das direkt durch die Arbeitnehmer gewählt wird. Die Aufgaben des Betriebsrats in einem Unternehmen sind überaus vielfältig, jedoch ist die Vertretung der Arbeitnehmerinteressen gegenüber dem Arbeitgeber die Hauptaufgabe. Der Betriebsrat findet seine rechtliche Grundlage in dem Betriebsverfassungsgesetz und wird für eine bestimmte Amtszeit gewählt.

Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer

Es muss unterschieden werden zwischen den allgemeinen Aufgaben des Betriebsrats gem. § 80 BetrVG und den sogenannten erzwingbaren Mitbestimmungsrechten gem. § 87 BetrVG. Vereinfacht ausgedrückt könnte gesagt werden, dass der Betriebsrat in nahezu allen Personalangelegenheiten der Ansprechpartner für die Arbeitnehmer ist, sofern die direkte Kommunikation mit dem Vorgesetzten oder dem Arbeitgeber sich als schwierig erweist. Dies jedoch wird den Aufgaben des Betriebsrats in der gängigen Praxis nicht gerecht. Zudem muss auch eine Unterscheidung vorgenommen werden zwischen den Mitwirkungs- und den Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats.

Allgemeine Mitbestimmungsrechte

Zu den allgemeinen Aufgaben des Betriebsrats gehört die Kontrolle des Arbeitgebers dahingehend, dass die geltenden Gesetze im Sinne der Arbeitnehmer eingehalten werden. Überdies obliegt es auch dem Betriebsrat, Anträge im Zuge der Arbeitnehmerinteressenvertretung an den Arbeitgeber zu richten und die Eingliederung von Schwerbehinderten und Schutzbedürftigen in dem Unternehmen zu fördern.

Spezifische Mitbestimmungsrechte in Bezug auf Arbeitszeit, Arbeitsentgelte, Urlaubsplanung, Arbeitsüberwachung, Sozialeinrichtungen und mehr

Zu den erzwingbaren Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats zählen Fragen, die der betrieblichen Ordnung dienen und die das Arbeitnehmerverhalten betreffen sowie Arbeitszeitenregelungen. Auch die allgemeinen Urlaubsplanungen sowie Urlaubsregelungen gehören in diesen Bereich.

Unterschied zwischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechten

Dem reinen Grundsatz nach stehen dem Betriebsrat auf der Grundlage des BetrVG zwei verschiedene Arten der Beteiligung zu. Zu nennen sind hier das Mitbestimmungsrecht sowie das Mitwirkungsrecht. Diese beiden Rechte müssen jedoch voneinander differenziert werden. Der Hauptunterschied liegt in dem Umstand, dass die Mitbestimmungsrechte der Betriebsrat aus der Sicht des Arbeitgebers als zwingend anzusehen sind, während die Mitwirkungsrechte lediglich als eine Arbeitserleichterung des Betriebsrats anzusehen sind.

Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber eine gewisse Personalentscheidung, die dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats unterliegt, mit dem Betriebsrat abstimmen und vor der endgültigen Entscheidung die Zustimmung einholen muss. Dies ist bei sämtlichen Personaleinzelentscheidungen im Sinne des § 99 BetrVG sowie bei Sozialangelegenheiten im Sinne des § 87 i BetrVG der Fall. Mitwirkungsrechte hingegen gliedern sich auf in Informationsrechte sowie Anhörungsrechte und dem Widerspruchsrecht nebst dem sogenannten Beratungsrecht.

Arbeitnehmerrechte im Betriebsverfassungsgesetz

Das BetrVG hat seinen Urzweck darin, den Arbeitnehmer sowie seine Rechte in dem Unternehmen des Arbeitgebers zu stärken. Gerade in sehr großen Unternehmen ist der Kontakt zwischen dem einzelnen Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber schwierig bis unmöglich, sodass der Schutz der Arbeitnehmerrechte durch ein bestimmtes gewähltes Organ gewährleistet werden muss. Dies ist die Hauptfunktion des Betriebsrats, der bei personellen Einzelentscheidungen das gesetzliche Mitbestimmungsrecht innehat. Es ist dem Arbeitgeber also auf der Grundlage des BetrVG nicht so ohne Weiteres möglich, einem Arbeitnehmer ohne einen triftigen Grund die Kündigung auszusprechen. In dieser Hinsicht erfüllt das BetrVG aus Sicht des Arbeitnehmers seine Schutzfunktion.

Ein weitergehender Schutz ist auch bei Fragen des Arbeitsschutzes sowie der Arbeitszeit und dem Arbeitsentgelt nebst der Urlaubsplanung durch den Betriebsrat gegeben. Da dies essenzielle Rechte des Arbeitnehmers sind, die auf einer gesetzlichen Grundlage beruhen, kann der Arbeitgeber betriebliche Entscheidungen in diesen Fragen nicht ohne die Mitwirkung des Betriebsrates durchsetzen. Der Betriebsrat ist dabei jedoch nicht nur das alleinige Sprachrohr des Arbeitnehmers, der Betriebsrat hat auch vermittelnde Aufgaben.

Es darf hierbei jedoch nicht vergessen werden, dass der Betriebsrat selbst auf der Grundlage der geltenden Gesetze zu handeln hat. Die Personalvertretung für einen einzelnen Arbeitnehmer ist nur dann möglich, wenn sich der Arbeitnehmer im Recht befindet und sich einer ungerechtfertigten Maßnahme des Arbeitgebers ausgesetzt sieht. In vielen Unternehmen arbeitet der Betriebsrat sehr eng mit weitergehenden Arbeitnehmervertretungen wie beispielsweise Gewerkschaften zusammen und kann einem Arbeitnehmer auch eine Rechtsberatung vermitteln. Wir stehen für rechtliche Fragen sehr gerne zur Verfügung.

Rechte des Arbeitnehmers bei Verstößen gegen das Betriebsverfassungsgesetz

Wenn Arbeitnehmer den Eindruck haben, dass ihre Rechte gemäß dem Betriebsverfassungsgesetz verletzt wurden, gibt es verschiedene Schritte und Maßnahmen, die sie ergreifen können.

Zunächst sollte der Arbeitnehmer den Betriebsrat über den vermuteten Verstoß informieren. Der Betriebsrat hat dann die Möglichkeit, den Arbeitgeber schriftlich zur Einhaltung der Rechte des Betriebsrats aufzufordern. In diesem Schreiben sollte der festgestellte Rechtsverstoß so genau wie möglich beschrieben werden. Sollte der Arbeitgeber die Rechte des Betriebsrats weiterhin missachten, kann der Betriebsrat die Hilfe des Arbeitsgerichts in Anspruch nehmen.

Arbeitgeber und Betriebsrat sind nach § 74 Abs. 1 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) verpflichtet, „über strittige Fragen mit dem ernsten Willen zur Einigung zu verhandeln“. Wenn die Verhandlungen scheitern, kann sowohl der Betriebsrat als auch der Arbeitgeber die Einigungsstelle anrufen, die nach § 76 Abs. 1 bei Bedarf einzurichten ist.

In bestimmten Fällen können Verstöße gegen das Betriebsverfassungsgesetz strafrechtliche Folgen haben. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer wegen seiner Zugehörigkeit zum Betriebsrat benachteiligt. In solchen Fällen kann eine Anklage durch die Staatsanwaltschaft und eine Verhandlung vor dem zuständigen Gericht erfolgen.

Es ist zu erwähnen, dass der Nachweis eines Verstoßes gegen das Betriebsverfassungsgesetz oft schwierig sein kann. Wenn der Arbeitgeber glaubhafte Gründe für sein Verhalten anführt, kann es schwierig sein, den Vorsatz der Benachteiligung nachzuweisen.

Sollte der Betriebsrat seine Zustimmung zu einer Maßnahme des Arbeitgebers nicht erteilen, darf der Arbeitgeber die Maßnahme nicht durchführen. Will der Arbeitgeber die Maßnahme dennoch vornehmen, muss er die Zustimmung des Betriebsrats durch das Arbeitsgericht ersetzen lassen.

Insgesamt ist es wichtig, dass Arbeitnehmer ihre Rechte kennen und bei vermuteten Verstößen gegen das Betriebsverfassungsgesetz entsprechende Maßnahmen ergreifen.

Rolle des Betriebsrats in Konfliktsituationen

Der Betriebsrat spielt eine zentrale Rolle bei der Lösung von Konflikten am Arbeitsplatz, indem er als Vermittler, Moderator und Interessenvertreter der Belegschaft fungiert. In Konfliktsituationen zwischen Mitarbeitern und Arbeitgebern oder innerhalb der Belegschaft ist der Betriebsrat gefordert, aktiv zu werden, um eine einvernehmliche Lösung zu finden und das Arbeitsklima zu verbessern.

Konfliktmoderation durch den Betriebsrat

Der Betriebsrat agiert als Konfliktmoderator, indem er zwischen den streitenden Parteien vermittelt. Diese Rolle erfordert ein gutes „Handwerkszeug“, um Konflikte erfolgreich moderieren zu können. Der Betriebsrat sollte dabei die Normalität von Konflikten betonen und die positiven Seiten einer Konfliktlösung hervorheben, wie beispielsweise den Impuls für Neues und den Wunsch nach Klärung. Es ist wichtig, dass der Betriebsrat weder als Richter noch als Schlichter auftritt, sondern den Konflikt offenlegt und austragen lässt, um die zugrundeliegenden Probleme, negativen Gefühle, Befürchtungen und Aggressionen sichtbar zu machen.

Konfliktlösungsstrategien

Der Betriebsrat muss bei der Konfliktlösung verschiedene Strategien berücksichtigen. Vermeidung, Flucht oder Blockade als häufigstes Verhalten in Konfliktsituationen führen dazu, dass keine der Konfliktparteien ihre Interessen verwirklichen kann, was zu einer Lose-Lose-Situation führt. Die Durchsetzung der eigenen Interessen hingegen führt zu einer Win-Lose-Situation, bei der eine Partei kurzfristig profitiert, während die andere unzufrieden bleibt.

Konfliktanalyse und -management

Eine erfolgreiche Konfliktlösung beginnt mit einer gründlichen Analyse der Situation und der Standpunkte der Beteiligten. Der Betriebsrat sollte sich der Vielfalt und Vielschichtigkeit von Konflikten bewusst sein und das Wissen um verschiedene Konflikttypen und -ursachen nutzen, um das Vorgehen zu strukturieren und die Planung von Interventionen zu erleichtern.

Schulung und Weiterbildung

Um in schwierigen Konfliktsituationen handlungsfähig zu bleiben, ist es für Betriebsräte essentiell, sich kontinuierlich weiterzubilden. Seminare und Workshops bieten die Möglichkeit, neue Impulse zu erhalten, Themenfelder zu erarbeiten und wertvolle Kontakte zu knüpfen. Diese Weiterbildungen ermöglichen es Betriebsräten, mit neuen Herausforderungen und Veränderungen im Betriebsalltag professionell umzugehen.

Beispiele erfolgreicher Konfliktlösungen

Erfolgreiche Eingriffe des Betriebsrats in Konfliktsituationen zeigen, dass eine konstruktive Konfliktlösung das Arbeitsklima verbessern und den Zusammenhalt im Unternehmen stärken kann. Durch die Anwendung von Mediationsverfahren und die Einrichtung von Einigungsstellen können Konflikte bearbeitbar und lösbar gemacht werden, was zu einer Versachlichung des Verfahrens und einer systematischen Erschwerung ignoranten Managementverhaltens führt.

Insgesamt ist der Betriebsrat ein unverzichtbarer Akteur bei der Bewältigung von Konflikten im Betrieb. Durch seine Rolle als Vermittler und Moderator trägt er maßgeblich zur Aufrechterhaltung eines harmonischen Arbeitsumfelds bei.

Aktuelle Herausforderungen und zukünftige Entwicklungen

Wie in allen Bereichen der Arbeitswelt ist auch der Betriebsrat einem stetigen Wandel unterworfen. Bedingt durch die zunehmende Digitalisierung der modernen Arbeitswelt sieht sich der Betriebsrat mit Herausforderungen konfrontiert, die so in dieser Form bislang noch nicht aufgetreten sind.

Ein gutes Beispiel hierfür stellt das Betriebsratsmodernisierungsgesetz aus dem Jahr 2021 dar, welches digitale Betriebsratssitzungen durch eine Erweiterung von dem § 30 BetrVG ermöglicht. Insbesondere im Hinblick auf die IT-Sicherheit sowie den Datenschutz ist dies für viele Unternehmen eine echte Herausforderung, zumal auch die Internetverbindung hierfür stabil gewährleistet sein muss. Dies ist bedauerlicherweise in der gängigen Praxis so nicht immer der Fall, sodass die entsprechende Hardware erst einmal nachgerüstet werden muss. Ein derartiger Schritt ist jedoch mit Kosten verbunden, die nicht in jedem Unternehmen einfach so aufgebracht werden können.

Schlussfolgerungen

Das BetrVG hat für Arbeitnehmer eine essenzielle Bedeutung, da die rechtliche Stellung des Arbeitnehmers durch diese gesetzliche Grundlage gestärkt wird. Der Betriebsrat ist ein festes Organ im Sinne dieses Gesetzes. Durch die Arbeitnehmer direkt gewählt, fungiert der Betriebsrat als kontrollierendes Organ des Arbeitgebers, das an vielen wichtigen unternehmerischen Entscheidungen direkt beteiligt ist. Unterschieden werden muss hierbei jedoch zwischen den Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechten.

Bei den Mitwirkungsrechten hat der Arbeitgeber lediglich eine Informationspflicht an den Betriebsrat, während hingegen bei den Mitbestimmungsrechten der Arbeitgeber seine Entscheidung nicht ohne die Zustimmung des Betriebsrates durchsetzen kann. Aus Sicht des Arbeitnehmers ist der BR jedoch ein sehr wichtiges Organ, das ihm als fester Ansprechpartner zur Wahrung der eigenen Rechte dient.

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