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Hitzefrei für Arbeitnehmer? Besteht ein Anspruch?

Wenn es am Arbeitsplatz zu heiß wird: Hitzefrei für Arbeitnehmer?

An heißen Tagen fragt sich so mancher Arbeitnehmer, ob hitzefrei möglich ist. Das würde bedeuten, dass Mitarbeitern eines Unternehmens nach dem Erreichen einer bestimmten Innen- oder Außentemperatur Freistunden oder freie Tage eingeräumt werden müssten. Dabei stellt sich hauptsächlich die Frage nach den arbeitsrechtlichen gesetzlichen Bedingungen. Der Gesetzgeber hat ausdrücklich kein hitzefrei für Arbeitnehmer ab einer bestimmten Temperatur am Arbeitsplatz festgelegt. Doch was ist zu tun, wenn das Thermometer am Arbeitsplatz stetig nach oben klettert?

Das Wichtigste in Kürze


  • Es gibt kein gesetzlich festgelegtes „Hitzefrei“ für Arbeitnehmer.
  • Arbeitgeber sind jedoch ab einer Raumtemperatur von über 26 Grad Celsius zu Schutzmaßnahmen verpflichtet.
  • Ab 30 Grad Celsius besteht die Pflicht zum Eingreifen; über 35 Grad Celsius ist ein Aufenthalt in den Arbeitsräumen nicht mehr zumutbar.
  • Arbeitgeber haben verschiedene Möglichkeiten, um auf hohe Temperaturen zu reagieren, z.B. durch Bereitstellung von Erfrischungsgetränken oder Anpassung der Arbeitszeiten.
  • Bei Nichtbeachtung der Arbeitsstättenregeln können für Arbeitgeber Konsequenzen wie Schadensersatzpflichten entstehen.
  • Arbeitnehmer, die aufgrund der Hitze gesundheitliche Beschwerden haben, dürfen den Arbeitsplatz verlassen, müssen jedoch eine ärztliche Bescheinigung vorlegen.
  • Besondere Schutzmaßnahmen gelten für Schwangere, Stillende, Jugendliche unter 18 Jahren und Menschen mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten bei Temperaturen ab 26 Grad Celsius.

Pflichten des Arbeitgebers: Was steht im Gesetz?

Hitzefrei für Arbeitnehmer? Besteht ein Anspruch?
Symbolfoto: master1305/Bigstock

Die Pflichten des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer ergeben sich aus § 618 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Aus dieser Norm ergibt sich die Pflicht des Arbeitgebers, den Arbeitnehmer vor Gefahren für Leib oder Leben sowie für die Gesundheit zu schützen. Diese allgemeine Formulierung kann bereits herangezogen werden, um den Arbeitgeber dazu anzuhalten, dafür Sorge zu tragen, dass eine bestimmte Raumtemperatur nicht überschritten wird. Bei Risiken durch Sonneneinstrahlung und UV-Licht muss der Arbeitgeber laut Arbeitsstättenverordnung auf eine der Gesundheit zuträglichen Arbeits- und Raumtemperatur achtgeben.

Gibt es Grenzwerte für die maximale Temperatur am Arbeitsplatz?

Eine Pflicht des Arbeitgebers, wie in der Schule anzuordnen, dass Arbeitnehmer nach Hause gehen dürfen, besteht also nicht. Doch was ist zu tun, wenn die Hitze am Arbeitsplatz unerträglich wird und eine Gesundheitsgefährdung zu befürchten ist?

Temperaturen zwischen 26 und 30 Grad Celsius

In den ASR (Technische Regeln für Arbeitsstätten) ist in A3.5 ASR festgelegt, dass die Raumtemperatur in der Regel nicht über 26 Grad Celsius liegen sollte. Unter 26 Grad Celsius kann der Arbeitnehmer etwas tun, bei einer Überschreitung dieses Wertes muss er eingreifen und diese Maßnahmen anordnen:

  • Sonnenschutz durch Jalousien
  • Reduzierung von Geräten, die eine zu hohe Hitze ausstrahlen wie Drucker oder andere Maschinen
  • Lüftung effektiver einstellen
  • Räume in den Morgenstunden gut durchlüften
  • Bekleidungsregelungen lockern
  • Zurverfügungstellung von Erfrischungsgetränken
  • Gleitzeitregelungen einführen, falls noch nicht vorhanden

Für welche Maßnahme sich der Arbeitgeber konkret entscheidet, bleibt ihm zunächst selber überlassen. Falls ein Arbeitnehmer also anregt, sämtliche Räume mit Ventilatoren zu bestücken, ist der Vorgesetzte nicht dazu verpflichtet, dem nachzukommen. Des Weiteren muss die Chefetage den Arbeitnehmern keine Gratisgetränke spendieren, falls andere Maßnahmen ebenfalls zu dem Erfolg führen, eine Kühlung der Arbeitsräume herbeizuführen.

Gibt es bei ab 35 Grad Celsius hitzefrei?

In A3.5 ASR sind weitere Regeln für das Verhalten beim Erreichen der Maximaltemperatur am Arbeitsplatz festgelegt. Die maximal zulässige Temperatur am Arbeitsplatz liegt derzeit bei 35 Grad Celsius. Wird diese Temperatur erreicht oder überschritten, ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, Maßnahmen zur Senkung der Raumtemperatur zu ergreifen, die wie folgt aussehen müssen:

  • Ergreifen technischer Maßnahmen wie Luftduschen oder Wasserschleier
  • organisatorische Maßnahmen wie Entwärmungsphasen
  • Verteilen von persönlicher Schutzausrüstung wie Hitzeschutzkleidung
  • Räume, in denen Temperaturen über 35 Grad Celsius herrschen dürfen bei andauernder Hitze nicht als Arbeitsraum genutzt werden

Ein Arbeitsplatz, an dem Temperaturen herrschen, die über 35 Grad Celsius betragen, ist ein Arbeiten nicht mehr möglich. Das gilt nicht nur für herkömmliche Büroräume, Kantinen oder Pausenräume. Falls in anderen Räumen der Betriebsstätte wie im Lager, in der Werkstatt oder in der Betriebshalle eine vergleichbare Hitze herrscht, ist die Arbeit dort ebenfalls nicht mehr möglich.

Besonderer Schutz ab 26 Grad Celsius

Bei diesen Regelungen ist zu beachten, dass etwas anderes gelten kann, falls eine schwere Behinderung oder chronische Erkrankung bei einem Mitarbeiter vorliegt. Auch Schwangere dürfen bereits bei Temperaturen die Arbeit niederlegen, die unter diesen Richtwerten liegen. Allerdings ist es beim Verlassen des Arbeitsplatzes zusätzlich notwendig, die Arbeitsunfähigkeit bei hohen Temperaturen per ärztliche Bescheinigung nachzuweisen. Indessen ist der Arbeitnehmer nach dem ASR verpflichtet, bei Temperaturen ab 26 Grad in bestimmten Fällen zwingend einzuschreiten. Der Arbeitgeber muss je nach Situation beurteilen, was zu tun ist, um eine Gesundheitsgefährdung auszuschließen. Das kann bereits dadurch geschehen, dass betreffende Arbeitnehmer in einen kühleren Raum versetzt werden.

Diese Bedingungen müssen vorliegen:

  • falls eine Behinderung oder schwere chronische Krankheit vorliegt
  • falls eine Schwangerschaft gegeben ist
  • bei Stillenden
  • bei Jugendlichen unter 18 Jahren
  • bei älteren, gebrechlichen Arbeitnehmern
  • falls eine schwere körperliche Arbeit verrichtet wird
  • bei der Pflicht eine Schutz- oder Arbeitskleidung zu tragen, in der die Hitze eingeschlossen wird

Wie werden die Temperaturen gemessen?

In dem Regelkatalog der ASR wird genau festgelegt, wie die Raumtemperatur zu messen ist. Die genaue Temperatur muss mit einem Thermometer festgehalten werden, das über einen Strahlenschutz verfügt. Damit soll verhindert werden, dass das Resultat durch die direkte Einstrahlung der Sonne verfälscht wird. Wird die Arbeit überwiegend sitzend ausgeführt, reicht es, die Temperatur etwa einen halben Meter über dem Boden zu messen.

Bei einer stehenden Tätigkeit sollte sie etwa einen Meter über dem Boden gemessen werden. Bei einer Betätigung im Freien wird die Temperatur im Schatten gemessen. Die Messung erfolgt in einer Höhe von circa zwei Metern. Dabei muss das Thermometer ungefähr vier Meter von dem nächsten Gebäude entfernt liegen.

Ist die Arbeitsstättenregeln (ASR) bindend für den Arbeitgeber?

Das ASR ist kein Gesetz, sondern eine Regelung. Dennoch müsste ein Arbeitgeber bei einem Zwischenfall nachweisen können, dass er nach den Maßgaben des ASR etwas für den Gesundheitsschutz seiner Mitarbeiter unternommen hat. Falls er keinen solchen Nachweis erbringen kann, könnte sich daraus eine Schadensersatzpflicht ergeben. Des Weiteren könnte daraus eine Verletzung der Sorgfaltspflichten hergeleitet werden. Bei Einhaltung der Empfehlungen aus dem ASR können sich Arbeitgeber wiederum darauf berufen, ihren Fürsorgepflichten nach den festgelegten Regeln nachgekommen zu sein.

Mit welchen Konsequenzen müssen Arbeitgeber rechnen, wenn sie die Vorgaben aus dem ASR nicht beachten?

Sollte ein Arbeitgeber die Gesundheit oder das Leben eines Arbeitnehmers in wiederholten Fällen oder sogar vorsätzlich gefährden, könnte eine gesetzliche Bestimmung eingreifen. Nach § 26 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) kann gegen Arbeitnehmer, die in dieser Form auffällig werden eine Geldstrafe und sogar eine Freiheitsstrafe verhängt werden.

Dürfen Arbeitnehmer, denen die Hitze zu schaffen macht, nach Hause gehen?

Wer bei der Arbeit unter Unwohlsein, Übelkeit, Erbrechen, Schwindel, Kreislaufproblemen oder ähnlichen Beschwerden aufgrund der Hitze leidet, darf selbstverständlich sofort den Arbeitsplatz verlassen und nach Hause gehen oder einen Arzt aufsuchen. Der Arbeitgeber darf jemanden, der erkrankt ist, nicht dazu verpflichten, am Arbeitsplatz zu bleiben. Der Arbeitnehmer muss sich jedoch hierbei an bestimmte Regelungen halten. Er muss sich beispielsweise bei Bedarf abmelden oder Kollegen von der gesundheitlichen Verfassung unterrichten. Außerdem ist es erforderlich, eine ärztliche Bescheinigung beim Arbeitgeber vorzulegen, aus der hervorgeht, dass an dem betreffenden Tag oder an weiteren Krankheitstagen die Arbeitsunfähigkeit vorgelegen hat.

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