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Lohnfortzahlung: Länger als 6 Wochen krank?

Bedeutung der 6-Wochen-Regelung im Arbeitsrecht

Erkrankt ein Arbeitnehmer, so kann er selbstverständlich seiner Erwerbstätigkeit nicht mehr nachkommen. Obgleich der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber aus dem Arbeitsvertrag heraus die Arbeitsleistung schuldet, so muss sich kein Arbeitnehmer im Fall einer Erkrankung großartige Gedanken um die Lohnzahlung machen. Für einen Zeitraum von sechs Wochen ist der Arbeitgeber auch im Krankheitsfall des Arbeitnehmers arbeitsrechtlich verpflichtet, den Lohn weiterzuzahlen.

Das Wichtigste in Kürze


  • Lohnfortzahlung: Arbeitgeber zahlt bei Krankheit des Arbeitnehmers bis zu sechs Wochen das Gehalt weiter.
  • Krankengeld: Nach sechs Wochen springt die Krankenkasse ein und zahlt dem Arbeitnehmer.
  • Höhe des Krankengeldes: In der Regel 70% des Bruttoeinkommens, aber nicht mehr als 90% des Nettoeinkommens.
  • Dauer: Lohnfortzahlung ist auf sechs Wochen begrenzt, Krankengeld kann bis zu 78 Wochen innerhalb von drei Jahren gezahlt werden.
  • Zuständigkeit: Arbeitgeber für Lohnfortzahlung, Krankenkasse für Krankengeld.
  • Hamburger Modell: Ermöglicht stufenweise Wiedereingliederung in den Beruf nach langer Krankheit.
  • Kündigungsschutz: Arbeitgeber muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um einen langzeiterkrankten Arbeitnehmer zu kündigen.

Grundlagen der Lohnfortzahlung bei Krankheit

Länger als 6 Wochen krank?
Die 6-Wochen-Regelung im Arbeitsrecht: Lohnfortzahlung und Krankengeld erklärt. Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Krankheitsfall. (Symbolfoto: Quality Stock Arts /Shutterstock.com)

Maßgeblich für die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist der § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG). Der Hintergedanke dieses Gesetzes ist, dass sich ein Arbeitnehmer ohne wirtschaftliche Sorgen gänzlich der Genesung widmen kann. Da jedoch der Arbeitgeber durch dieses Gesetz in gewisser Hinsicht benachteiligt wird, immerhin leistet der Arbeitnehmer in der Erkrankungszeit keine Gegenleistung für die Lohnzahlung, hat der Gesetzgeber die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall auf den Zeitraum von sechs Wochen begrenzt.

Was passiert nach 6 Wochen Krankheit?

In Deutschland sind Arbeitnehmer bei Krankheit durch verschiedene gesetzliche Regelungen abgesichert. Doch was geschieht, wenn eine Erkrankung länger als die üblichen sechs Wochen andauert? Wie sich die finanzielle Situation nach dieser Zeitspanne gestaltet und welche Unterschiede zwischen Lohnfortzahlung und Krankengeld bestehen, wird im Folgenden erläutert.

Übergang von Lohnfortzahlung zu Krankengeld

Es gibt Krankheiten, bei denen der Genesungsprozess einen erheblich längeren Zeitraum als sechs Wochen in Anspruch nimmt. Da der Arbeitnehmer gesetzlich jedoch nur einen Anspruch auf sechs Wochen Lohnfortzahlung hat, stellt sich nunmehr die Frage, wie es nach Ablauf dieser Zeitspanne wirtschaftlich weitergeht. Auch für diese Frage hat der Gesetzgeber in Deutschland jedoch eine Lösung verankert. Zwar endet die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer nach dem Ablauf der sechs Wochen, allerdings erhält der Arbeitnehmer dann einen Anspruch auf Krankengeld. Diese Lohnersatzleistung wird seitens der Krankenkasse mit dem Erreichen des 43. Krankheitstages an den Arbeitnehmer gezahlt. Diese Regelung ist jedoch den gesetzlich versicherten Arbeitnehmern vorbehalten. Die gesetzliche Grundlage für das Krankengeld stellt der § 48 Abs. 1 S. 1 fünftes Sozialgesetzbuch (SGB V) dar.

Unterschied zwischen Lohnfortzahlung und Krankengeld

Es gibt eine Reihe von Unterschieden zwischen der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und dem Krankengeld. Der erste Unterschied liegt in dem Umstand, dass die Lohnfortzahlung von dem Arbeitgeber in der vollen Höhe des Erwerbseinkommens gezahlt wird. Das Krankengeld hingegen wird von der Krankenkasse in einer anteiligen Höhe ausgezahlt. Obgleich sowohl die Lohnfortzahlung als auch das Krankengeld befristet an den Arbeitnehmer ausgezahlt wird, so unterscheidet sich die Auszahlungsdauer voneinander. Die Lohnfortzahlung gilt für einen Zeitraum von sechs Wochen und das Krankengeld für einen Maximalzeitraum von 78 Wochen innerhalb von drei Jahren. Hierbei muss jedoch beachtet werden, dass dieser Zeitraum die sechswöchige Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bereits beinhaltet. Unter dem Strich hat der Arbeitnehmer somit einen Anspruch auf 72 Wochen Krankengeldzahlung. Zudem unterscheidet sich die Lohnfortzahlung von dem Krankengeld dahin gehend, dass für den Bezug des Krankengeldes ein Antrag an die Krankenkasse gestellt werden muss. Die Lohnfortzahlung erfolgt automatisch.

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Berechnung des Krankengeldes

Die Berechnung des Krankengeldes in Deutschland folgt bestimmten Kriterien und Grenzen. Doch welche Faktoren beeinflussen die genaue Höhe und was genau bedeutet die Beitragsbemessungsgrenze in diesem Kontext? Im Folgenden erhalten Sie einen detaillierten Überblick über die Mechanismen und Bestimmungen, die hinter der Krankengeldberechnung stehen.

Einflussfaktoren auf die Höhe des Krankengeldes

Dem reinen Grundsatz nach hängt die Höhe des Krankengeldes von der Höhe des Erwerbseinkommens von dem Arbeitnehmer ab. Dies ist jedoch nicht der einzige Einflussfaktor für die Höhe. Der Gesetzgeber sagt, dass der Arbeitnehmer das Krankengeld in Höhe von 70 Prozent des Bruttoerwerbseinkommens erhält. Der ausgezahlte Betrag gilt jedoch lediglich bis zu einem Maximum von 90 Prozent des Nettoeinkommens. Dementsprechend erfolgt stets eine Berechnung des Krankengeldes auf Einzelfallbasis. Berücksichtigt werden dabei neben dem Bruttoeinkommen auch das Nettoeinkommen sowie etwaige Sonderzahlungen des Arbeitgebers nebst der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze.

Beitragsbemessungsgrenze und ihre Bedeutung

Die Beitragsbemessungsgrenze stellt eine Obergrenze der Krankengeldzahlung dar, die nicht überschritten werden kann. Unabhängig von den Einzelfaktoren wie Bruttogehalt, Nettogehalt sowie Sonderzahlungen kann die Krankengeldzahlung den Beitragsbemessungssatz in Höhe von 4.837,50 EUR nicht überschreiten.

Pflichten des Arbeitnehmers bei längerer Krankheit

Bei längerer Krankheit stehen Arbeitnehmer vor gesundheitlichen Herausforderungen und müssen bestimmte Pflichten und Verantwortlichkeiten gegenüber ihrem Arbeitgeber und der Krankenkasse erfüllen. Wie geht man mit der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung um? Wann und wie beantragt man das Krankengeld? Diese Fragen werden nun geklärt.

Wichtigkeit der zeitnahen Arztbesuche

Wer als Arbeitnehmer aufgrund einer Erkrankung seiner Arbeitstätigkeit nicht nachkommen kann, der sollte auf jeden Fall einen Arzt konsultieren. Der Arzt bestätigt mittels einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU), dass der Arbeitnehmer erkrankt ist. Je nachdem, welche Regelungen von dem Arbeitgeber festgelegt wurden, muss die AU als Beweis dem Arbeitgeber vorgelegt werden. Von dem Zeitpunkt der AU an greift auch automatisch die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

Meldung und Beantragung des Krankengeldes

Dem reinen Grundsatz nach hat der Arbeitnehmer mit dem ersten Krankheitstag bereits den Anspruch auf Krankengeld. Da jedoch zunächst erst einmal für sechs Wochen der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung übernimmt, greift der Anspruch auf das Krankengeld erst nach diesem Zeitraum. Der Anspruch muss dann binnen eines Zeitraums von einer Woche bei der Krankenkasse geltend gemacht werden. Von dieser Praxis gibt es jedoch eine Ausnahme. Bei Arbeitnehmern, deren Beschäftigungszeitraum in dem Unternehmen vier Wochen unterschreitet, greift die Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers nicht. Diese Arbeitnehmer müssen sofort das Krankengeld bei der Krankenkasse beantragen.

Bedeutung des ärztlichen Attests

Dem ärztlichen Attest kommt bei der Erkrankung des Arbeitnehmers eine entscheidende Bedeutung zu, da es Beweiszwecken dient. Der Arbeitnehmer kann durch das Attest nachweisen, dass er einen Arzt aufgrund seiner Erkrankung aufgesucht hat und tatsächlich arbeitsunfähig ist.

Auswirkungen langer Arbeitsunfähigkeit auf den Arbeitgeber

Längere Arbeitsunfähigkeiten können nicht nur für den betroffenen Arbeitnehmer, sondern auch für den Arbeitgeber weitreichende Konsequenzen haben. Wie geht ein Unternehmen mit den Herausforderungen um, die durch den Ausfall eines Mitarbeiters entstehen? Welche rechtlichen Rahmenbedingungen müssen beachtet werden, insbesondere wenn es um das sensible Thema Kündigung geht?

Herausforderungen für den Arbeitgeber

Ein längerer krankheitsbedingter Ausfall eines Arbeitnehmers kann einen Arbeitgeber vor Herausforderungen stellen. Zum einen kostet dieser Ausfall den Arbeitgeber Geld, da er für die Lohnzahlung keine Arbeitsgegenleistung erhält und zum anderen kann der Arbeitsplatz des ausgefallenen Arbeitnehmers nicht so ohne Weiteres ersetzt werden. Der Grund hierfür liegt in dem Umstand, dass der gesetzliche Kündigungsschutz für den Arbeitnehmer greift. Der Gesetzgeber sagt, dass ein Arbeitgeber dem reinen Grundsatz nach 30 Krankheitstage pro Jahr als üblich hinnehmen muss.

Kündigungsschutz und Ausnahmeregelungen

Obgleich die Kündigung eines erkrankten Arbeitnehmers durch den Gesetzgeber erschwert wurde, so ist sie dennoch nicht undenkbar. Die Grundvoraussetzung für die Kündigung eines langzeiterkrankten Arbeitnehmers ist die sogenannte negative Gesundheitsprognose. Die AU des Arbeitnehmers spielt hierbei eine sehr wichtige Rolle. Bei einer sehr langwierigen Erkrankung eines Arbeitnehmers kann ein Arbeitgeber die negative Gesundheitsprognose zum Anlass für eine Kündigung nehmen. Bevor diese Kündigung ausgesprochen wird, muss der Arbeitgeber jedoch zuvor eine Interessenabwägung vornehmen und sicherstellen, dass die Kündigung das mildeste Mittel darstellt. Die Interessen des Arbeitnehmers müssen hierbei natürlich auch berücksichtigt werden.

Betriebliche und wirtschaftliche Interessen des Arbeitgebers

Eine weitere Voraussetzung für die Kündigung eines langzeiterkrankten Arbeitnehmers ist, dass die betrieblichen respektive wirtschaftlichen Interessen des Arbeitgebers beeinträchtigt werden. Sofern es jedoch innerbetrieblich mildere Mittel, beispielsweise in Form einer Versetzung des erkrankten Arbeitnehmers, gibt, so muss der Arbeitgeber dieses Mittel vor der Aussprache der Kündigung zur Anwendung bringen.

Wiedereingliederung nach langer Krankheit

Nach einer längeren Krankheitsphase stellt sich für viele Arbeitnehmer die Frage, wie sie wieder in den Berufsalltag zurückfinden können. Das Hamburger Modell bietet hierfür einen innovativen Ansatz, der sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber Vorteile birgt. Doch wie funktioniert dieses Modell genau und welche Voraussetzungen sind damit verbunden? Ein tieferer Einblick in dieses Thema zeigt die Bedeutung und die praktische Umsetzung der stufenweisen Wiedereingliederung.

Das Hamburger Modell und seine Vorteile

Das Hamburger Modell hat bundesweit für Aufsehen gesorgt, da es die Wiedereingliederung eines langzeiterkrankten Arbeitnehmers in den Beruf auf Stufenbasis ermöglicht. Für den Arbeitnehmer bringt dieses Modell den Vorteil mit sich, dass er durch den Arbeitgeber nicht gekündigt wird. Vielmehr erfolgt eine stufenweise Steigerung der tagtäglichen Arbeitsbelastung. Der Arbeitgeber hat den Vorteil, dass er den Genesungsprozess des Arbeitnehmers und die damit verbundene Leistungsfähigkeit beobachten und für die Zukunft einschätzen kann.

Voraussetzungen für die stufenweise Wiedereingliederung

Die Grundvoraussetzung für das Hamburger Modell ist, dass der Arbeitnehmer zu einem späteren Zeitpunkt in sein Arbeitsverhältnis bei dem Arbeitgeber zurückkehrt und es hierfür auch eine günstige medizinische Prognose gibt.

Rolle des Arbeitgebers bei der Wiedereingliederung

Der Arbeitgeber kann seinen Arbeitnehmer bei der Wiedereingliederung dahin gehend unterstützen, als dass er auf freiwilliger Basis die Lohnfortzahlung vornimmt. Da der Arbeitnehmer während der Wiedereingliederung offiziell noch als krankgeschrieben gilt, hat er auch keinen Anspruch auf die Lohnzahlung.

Lohnfortzahlung versus Krankengeld: Wesentliche Unterschiede – kurz erklärt


Lohnfortzahlung und Krankengeld sind zwei Begriffe, die Arbeitnehmern in Deutschland bei Krankheit begegnen. Während der ersten sechs Wochen einer Krankheit ist der Arbeitgeber verpflichtet, das Gehalt des Arbeitnehmers weiterzuzahlen. Dies ist als Lohnfortzahlung bekannt. Nach Ablauf dieser sechs Wochen tritt die Krankenkasse in Aktion und zahlt dem Arbeitnehmer das Krankengeld. Die Höhe des Krankengeldes beträgt in der Regel 70 Prozent des Bruttoeinkommens, jedoch nicht mehr als 90 Prozent des Nettoeinkommens. Im Gegensatz dazu wird die Lohnfortzahlung in voller Höhe des bisherigen Gehalts gezahlt. Die Dauer der Lohnfortzahlung ist auf sechs Wochen beschränkt, während das Krankengeld für einen Zeitraum von bis zu 78 Wochen innerhalb von drei Jahren gezahlt werden kann. In Bezug auf die Zuständigkeit ist der Arbeitgeber für die Lohnfortzahlung verantwortlich, während die Krankenkasse das Krankengeld auszahlt. Es ist wichtig, sich dieser Unterschiede bewusst zu sein, um im Krankheitsfall finanziell abgesichert zu sein und zu wissen, an wen man sich wenden muss.

Fazit

Erkrankt ein Arbeitnehmer für einen längeren Zeitraum, so stellen sich Fragen im Hinblick auf die Lohnfortzahlung. Der Arbeitgeber ist gesetzlich zu einer Lohnfortzahlung verpflichtet. Diese Verpflichtung endet nach sechs Wochen. Anschließend erfolgt die Zahlung von Krankengeld durch die Krankenkasse.

FAQs

  • Wie wird das Krankengeld genau berechnet? Auf der Grundlage des Brutto- sowie Nettogehalts inklusiver etwaiger Sonderzahlungen erfolgt die individuelle Berechnung des Krankengeldes.
  • Kann ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer während der Krankheit kündigen? Unter ganz bestimmten Voraussetzungen kann die Kündigung während der Erkrankungsphase erfolgen.
  • Was ist das Hamburger Modell und wie funktioniert es? Das Hamburger Modell ist ein berufliches Wiedereingliederungsmodell, welches stufenweise die Arbeitsbelastung des Arbeitnehmers steigert.
  • Was sind die Rechte eines Minijobbers bei langer Krankheit? Auch Minijobber haben einen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sowie Krankengeldzahlungen.
  • Wie lange hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf Krankengeld? Der Anspruch auf Krankengeld besteht für einen Zeitraum von 78 Wochen, wobei sechs Wochen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall von den 78 Wochen in Abzug gebracht werden müssen. Dementsprechend verbleiben 72 Wochen Anspruch.

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