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Midijob – Welche Regeln gelten für Midijobber ab 2023?

Es gibt in Deutschland verschiedene Arten des Beschäftigungsverhältnisses. Zu den etwas weniger berühmten Beschäftigungsverhältnissen zählt dabei der sogenannte Midijob. Sehr viele Arbeitnehmer üben diese Art des Beschäftigungsverhältnisses bereits aus, ohne sich überhaupt dieses Umstandes bewusst zu sein. Der Grund hierfür liegt in dem Umstand, dass es seitens des Gesetzgebers mit dem Jahr 2023 veränderte Regelungen im Zusammenhang mit dem Midijob gegeben hat.

Geringfügige Beschäftigung

Der Midijob fällt unter die Kategorie der sogenannten geringfügigen Beschäftigungen, sodass die Verdienstmöglichkeiten des Arbeitnehmers bei dem Arbeitgeber eingeschränkt sind.

Der Gesetzgeber nahm eine Anhebung der Obergrenze vor

Midijob
Eine Midijob-Beschäftigung liegt zwischen einer geringfügigen Tätigkeit und einer normalen Teil- oder Vollzeitstelle. Es ist deshalb ein Übergangsbereich. Wörtlich bedeutet es, dass ein Midijob dort beginnt, wo ein Minijob aufhört. Zur Abgrenzung wird zunächst die Höhe des Lohns betrachtet. (Symbolfoto: FrankHH/Shutterstock.com)

Nachdem der Gesetzgeber die Regeln für die sogenannten Teilzeitkräfte, die in einem Midijob tätig sind, mit dem Jahr 2023 angehoben hat, gibt es eine neue Verdienstobergrenze. Durch diese Verdienstobergrenze wird das Beschäftigungsverhältnis des Midijobs als solches überhaupt erst definiert. Bis zu dem Jahr 2023 betrug die Verdienstspanne, welche ein Arbeitnehmer in seiner Eigenschaft als Midijobber bei dem Arbeitgeber verdienen konnte, 520,01 – 1.600 EUR monatlich. Mit dem Jahr 2023 erfolgte die Anhebung auf 2.000 EUR. Diese Änderung festigt den Midijob als nächste Stufe des Beschäftigungsverhältnisses nach dem Minijob.

Betroffen von dieser Änderung sind in Deutschland knapp 3,5 Millionen Arbeitnehmer, die einer „Beschäftigung innerhalb der Gleitzone“ respektive „Beschäftigung in dem Übergangsbereich“ nachgehen. Das Arbeitsverhältnis ist dabei ausdrücklich als eine Mischung aus dem Niedriglohnsegment sowie der Beschäftigung auf Teilzeitbasis zu betrachten. Die wichtigen Regelungen im Zusammenhang mit dieser Mischform finden sich letztlich in dem vierten Sozialgesetzbuch (SGB IV) wieder.

Regelung für Auszubildende oder Praktikanten

Auch wenn Auszubildende oder Praktikanten bzw. Absolventen des freiwilligen Sozialjahres gegenüber Vollzeitangestellten einen Sonderstatus innehaben, so fallen sie ausdrücklich nicht unter die Kategorie des Midijobs.

Das Wesen des Midijobs

Mit dem Jahr 2003 wurde in Deutschland der Midijob aus der Taufe gehoben. Der Gesetzgeber nahm die Einführung im Rahmen von Hartz-Reformen vor und verfolgte dementsprechend mit der Einführung auch gewisse Zielsetzungen. Hintergrund war, dass zahllose Menschen in Deutschland die Arbeit in einem geringfügig bezahlten Segment nicht als lohnenswert empfinden und stattdessen die staatliche Unterstützung ohne ein Arbeitsverhältnis bevorzugen.

Durch den Midijob, der von dem Minijob klar abgegrenzt werden muss, sollte das Segment der geringfügigen Beschäftigung erheblich attraktiver für Menschen ohne Arbeit werden. Gleichermaßen sollte dieses Arbeitsverhältnis für Arbeitnehmer die Möglichkeit der sozialen Absicherung bieten, während hingegen der Staat durch diese Form des Beschäftigungsverhältnisses gleichermaßen die Arbeitslosenquote absenken konnte. Eine weitere Zielsetzung war, dass die Sozialversicherungsbeiträge durch die Einführung des Midijobs gesteigert werden können. Dies wird dadurch erreicht, dass der Anteil des Arbeitgebers mit dem 01.10.2022 auf 28 Prozent festgelegt wurde.

Die Vorteile für einen Arbeitnehmer im Überblick

  • der Arbeitnehmer mit Steuerklasse 1 – 4 bezahlt keine Lohnsteuer
  • durch die Ausübung eines Midijobs wird ein Rentenanspruch begründet, sofern der Arbeitnehmer sich für die Zahlung des vollen Rentenversicherungsbeitrages entscheidet. Diese Entscheidung ist jedoch freiwillig
  • durch die Tätigkeit im Midijob wird ein Anspruch auf Pflege- sowie Krankenversicherung begründet
  • der Arbeitnehmer im Midijob hat einen Anspruch auf die Lohnfortzahlung in einem Krankheitsfall
  • durch die Tätigkeit in einem Midijob wird ein Anspruch auf das Arbeitslosengeld begründet. Dies setzt allerdings eine Mindesttätigkeit von einem Monat voraus.

Das Arbeitslosengeld für einen Midijobber beträgt 60 Prozent von dem Durchschnittsnettoverdienst. Als Bemessungszeitraum werden die letzten 12 Monate der Tätigkeit zugrunde gelegt. Arbeitnehmer mit Kindern haben einen Anspruch auf 67 Prozent.

Der Midijob bringt auch Nachteile mit sich

Wie bei allem im Leben gilt auch für diese Form der Arbeitsbeschäftigung das Prinzip: Wo Licht ist, da ist auch Schatten! Selbstverständlich unterliegen auch die Beschäftigten in einem derartigen Arbeitsverhältnis der Steuerpflicht und der Bruttoverdienst ist nicht mit dem Nettoverdienst gleichzusetzen. Sehr stark zum Tragen kommt die Steuerpflicht, wenn der Arbeitnehmer die Midijob-Tätigkeit rein als Nebentätigkeit ausübt. Auch für den Arbeitgeber gibt es Nachteile, da durch das spezielle Arbeitsverhältnis ein erhöhter Verwaltungsaufwand einhergeht.

Es gilt die normale Sozialversicherungspflicht

Midijobber
In Deutschland gibt es aktuell ca. 3,5 Millionen Menschen, die eine geringfügige Beschäftigung ausüben und dabei monatlich zwischen 520,01 Euro und 1.600,00 Euro (ab 2023 = 2.000 Euro) verdienen. Diese Art von Beschäftigung wird als Midijob bezeichnet. (Symbolfoto: Memory Stockphoto/Shutterstock.com)

Auch wenn das Beschäftigungsverhältnis Midijob als Sonderform betrachtet wird, so unterliegt es dennoch der Sozialversicherungspflicht. Hieraus ergibt sich letztlich auch der Nachteil für den Arbeitgeber in Form des erhöhten Verwaltungsaufwandes, allerdings genießt der Arbeitnehmer dadurch auch die Vorteile des normalen Versicherungsschutzes. In diesem Zusammenhang muss allerdings eine Unterscheidung zwischen der Renten- sowie Pflege- und Kranken- nebst Arbeitslosenversicherung vorgenommen werden. Im Gegensatz zu den anderen Sozialversicherungen ist die Rentenversicherung jedoch für den Arbeitnehmer freiwillig. Der Midijobber muss sich jedoch, wenn er sich gegen die Rentenversicherung entscheidet, aktiv von der Pflicht befreien lassen. Die Sozialversicherungsbeiträge sind bei einem Arbeitnehmer in dieser Sonderform des Beschäftigungsverhältnisses jedoch reduziert. Die Maximalhöhe der Sozialversicherungsbeiträge wurden durch den Gesetzgeber auf einen Wert von 850 EUR festgelegt.

Krankenversicherung

Midijobbern wird der volle Schutz der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gewährt und sie sind zusätzlich über eine Unfallversicherung abgesichert. Sollten sie über eine Familienversicherung krankenversichert sein, müssen sie sich bei Aufnahme eines Midijobs bei einer Krankenkasse selbst versichern.

Für Personen, die einen Midijob ausüben, gilt dasselbe Recht auf Lohnfortzahlung im Falle einer Erkrankung für sechs Wochen. Wenn die Ausfallzeit länger als sechs Wochen dauert, erhalten Sie Krankengeld, da Sie sich gesetzlich in einer versicherungspflichtigen Stellung befinden. Der Betrag an Krankengeld ist vom Einkommen der Person abhängig.

Rentenversicherung

Bei einem Midijob werden vollwertige Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt, sodass man Anspruch auf alle Leistungen hat, die von dieser Versicherung gewährt werden, etwa Erwerbsminderungsrente. Allerdings kann es sein, dass die Rentenansprüche eingeschränkt werden, wenn man nebenher auch noch eine Rente bezieht.

Arbeitslosenversicherung

Midijobber, die das Midijob mindestens 12 Monate ununterbrochen ausgeübt haben, erhalten Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung. Die Höhe des Arbeitslosengeldes, das sie bekommen, beträgt 60 Prozent des Nettoverdiensts der letzten 12 Monate; mit Kinder steigt es auf 67 Prozent. Diese Zahlungen erfolgen über einen Zeitraum von 12 Monaten.

Steuer

Ein Midijobber muss in manchen Fällen Lohnsteuer bezahlen. Dabei ist es entscheidend, ob es sich dabei um den Haupt- oder Nebenberuf handelt und welche Steuerklasse angewandt wird. Personen, die in der Steuerklasse I bis IV registriert sind, sind von der Zahlung der Lohnsteuer befreit. Allerdings müssen diejenigen, die sich für Steuerklasse V oder VI entscheiden, Lohnsteuer entrichten, da Steuerklasse V nur mit der Steuerklasse III des Ehepartners kombiniert werden kann und in der Steuerklasse VI der Midijob als eine Nebentätigkeit versteuert wird.

Der begrenzte Verdienst bringt auch eine begrenzte Anzahl an Arbeitsstunden mit sich

Bedingt durch den Umstand, dass die Maximalverdienstgrenze bei einem Midijobber auf nunmehr 2.000 EUR durch den Gesetzgeber festgelegt wurde, ist auch der Gedankengang naheliegend, dass es dementsprechend auch eine Begrenzung der Arbeitszeit gibt. Dieser Gedankengang ist auch absolut richtig. Es ist jedoch nicht möglich, eine verpauschalisierte Aussage dahin gehend zu treffen, wie viele Stunden der Arbeitnehmer an sich in dem jeweiligen Arbeitsverhältnis arbeiten darf. Der Grund hierfür liegt in dem Umstand, dass die maximale Stundenanzahl maßgeblich an den Verdienst des Arbeitnehmers gekoppelt ist. Die maximale Stundenanzahl, welche der Arbeitnehmer in dem Arbeitsverhältnis arbeiten darf, lässt sich jedoch sehr simpel berechnen. Maßgeblich für diese Berechnung ist dabei der Stundenlohn von dem Arbeitnehmer. Als Beispielberechnung wurde an dieser Stelle der Mindestlohn zugrunde gelegt.

Der Gesetzgeber hat in Deutschland den Mindestlohn für Arbeitnehmer auf 12 EUR (Stand 2023) festgelegt. Dieser Wert muss also Bruttomindestlohn verstanden werden.

Die Berechnung der Maximalarbeitsstunden

Verdient ein Arbeitnehmer in einem Midijob-Arbeitsverhältnis einen Arbeitslohn von 1.600 EUR, so muss dieser Betrag durch 12 geteilt werden. Damit ergäbe sich dann ein Wert von 133,33. Dieser Wert bezeichnet die Maximalstundenanzahl, die der Arbeitnehmer in dem Midijob-Arbeitsverhältnis arbeiten darf. Der Arbeitgeber darf den Arbeitnehmer auch nicht zu einer höheren Stundenanzahl verrichten respektive ihn dazu auffordern, mehr zu arbeiten. An dieser Stelle wird auch wieder einmal der Unterschied zwischen einem Midijobber und einer Vollzeitarbeitskraft deutlich. Die Vollzeitarbeitskraft arbeitet für gewöhnlich in Deutschland 160 Stunden pro Monat. Dies wären 40 Stunden je Woche multipliziert mit dem Wert 4.

8-Stunden-Arbeitstag gilt auch für Midijobber

Auch für Arbeitnehmer in dem Midijob-Arbeitsverhältnis gilt der sogenannte 8-Stunden-Arbeitstag. Dies ist die gesetzlich vorgeschriebene Anzahl an Stunden. Midijobber dürfen diese Zeit jedoch nicht überschreiten. Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) findet dementsprechend auch bei diesen Teilzeitkräften Anwendung.

Keine Unterschiede bei dem Urlaubsanspruch

Der Gesetzgeber macht im Zusammenhang mit dem reinen Urlaubsanspruch an sich keinen Unterschied zwischen einer Vollzeitarbeitskraft in einem Unternehmen und einem Arbeitnehmer, der auf der Basis der Sonderform Midijob für das Unternehmen tätig ist. Dementsprechend besitzen auch die Midijobber einen gesetzlich verankerten Anspruch auf Erholungsurlaub.

Die Frage nach der Höhe kann jedoch nicht so pauschal beantwortet werden, da es hierbei auf den Inhalt des Arbeitsvertrages ankommt. In dem Arbeitsvertrag muss dementsprechend die exakte Anzahl an Urlaubstagen schriftlich fixiert werden. Generelle Vorgaben diesbezüglich macht der Gesetzgeber in Deutschland nicht. Der Gesetzgeber sagt lediglich, dass jeder Arbeitnehmer, unabhängig von der Art und Güte der Beschäftigung, einen Anspruch auf den Erholungsurlaub hat. Es ist somit eine reine Verhandlungssache zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer, wie viele Urlaubstage festgelegt werden.

In der gängigen Praxis kommt jedoch das als allgemein üblich anzusehende Berechnungsmodell zum Einsatz. Der Urlaubsanspruch lässt sich dementsprechend von dem Arbeitnehmer auch berechnen, in dem der Wert von 24 durch den Wert von 6 geteilt wird. Anschließend wird das Resultat 4 mit der jeweiligen Anzahl an Arbeitstagen, die der Arbeitnehmer in der Arbeitswoche arbeitet, multipliziert. Auf diese Weise wird der sogenannte Durchschnittswert ermittelt, welcher als Grundlage für die Verhandlungen zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer zugrunde gelegt wird.

Daraus ergibt sich

  • 6-Tage-Woche: 24 Urlaubstage
  • 5-Tage-Woche: 20 Urlaubstage
  • 4-Tage-Woche: 16 Urlaubstage

Eine Besonderheit, welche der Midijob nach der Regelreform des Gesetzgebers im Jahr 2023 mit sich bringt, ist der Umstand, dass das Midijob-Arbeitsverhältnis auf selbstständiger Art und Weise durch den Arbeitnehmer angegeben werden kann. Auf diese Weise kann ein Steuervorteil generiert werden. Dies hängt jedoch von den jeweiligen individuellen Rahmenumständen ab, welche bei der selbstständig tätigen Person aktuell vorherrschen.

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