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Vertrauensarbeitszeit: Vorteile und Nachteile

In zahlreichen Unternehmen wird die von Arbeitnehmern hochgeschätzte „Work-Life“ Balance dahin gehend umgesetzt, dass die Arbeitnehmer ihrer Arbeitspflicht in der sogenannten Vertrauensarbeitszeit nachkommen dürfen. Hierunter wird eine überaus flexible Arbeitszeitgestaltung verstanden, welche von dem Arbeitgeber nicht in exakter Form vorgeschrieben ist. Vielmehr obliegt die Entscheidung darüber, wann die Arbeit letztlich erledigt wird, bei dem Arbeitnehmer selbst.

Der Arbeitgeber gibt lediglich einen gewissen Zeitrahmen vor. Der Kernpunkt dieses Arbeitszeitenmodells liegt in dem Umstand, dass der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer vertraut. In der Arbeitswelt gewinnt die Vertrauensarbeitszeit zunehmend an Bedeutung und Relevanz, da die großen Unternehmen dem Fachkräftemangel durch flexiblere Arbeitszeiten entgegenwirken müssen. Es darf hierbei allerdings nicht vergessen werden, dass es sowohl Vor- als auch Nachteile gibt.

Das Wichtigste in Kürze


  • Vertrauensarbeitszeit bietet Flexibilität und fördert Work-Life-Balance
    • Arbeitnehmer können Arbeits- und Privatleben besser vereinbaren.
  • Steigerung von Motivation und Produktivität bei Arbeitnehmern
    • Eigenverantwortung und Vertrauen des Arbeitgebers wirken sich positiv aus.
  • Positiver Effekt auf Unternehmenskultur und Mitarbeiterzufriedenheit
    • Verbessertes Betriebsklima durch Wertschätzung und Vertrauen.
  • Risiken und Herausforderungen sind vorhanden
    • Abgrenzung zwischen Arbeitszeit und Freizeit kann schwierig sein.
    • Risiko der Selbstausbeutung bei Arbeitnehmern.
    • Arbeitgeber müssen Leistung messen und Vertrauensmissbrauch verhindern.
  • Rechtliche Rahmenbedingungen müssen beachtet werden
    • Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) und neuer EuGH-Urteile zur Arbeitszeiterfassung.
  • Einführung von Vertrauensarbeitszeit erfordert klare Regelungen und offene Kommunikation
    • Verträge und Betriebsvereinbarungen sollten angepasst werden.
  • Datenschutz bei der Arbeitszeiterfassung beachten
    • Personenbezogene Daten schützen und Überwachung vermeiden.
  • Gesellschaftliche und rechtliche Bedenken berücksichtigen
    • Arbeitszeitgesetz und gesellschaftliche Erwartungen im Auge behalten.

Vorteile der Vertrauensarbeitszeit

Einer der größten Vorteile für Arbeitnehmer ist natürlich die Flexibilität, die mit der Vertrauensarbeit einhergeht. Der Arbeitnehmer kann seine Work-Life-Balance erheblich besser selbstständig gestalten und damit die privaten Verpflichtungen besser mit den beruflichen Verpflichtungen vereinbaren.

Vertrauensarbeitszeit

Vertrauensarbeitszeit im deutschen Arbeitsrecht fördert Flexibilität und Eigenverantwortung der Arbeitnehmer, indem sie nicht die Anwesenheit, sondern die erbrachte Leistung in den Vordergrund stellt. (Symbolfoto: DimaBerlin /Shutterstock.com)

Überdies erhält der Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber ein höheres Maß an Eigenverantwortung und kann seine ihm obliegende Arbeitspflicht erheblich besser organisieren. Hierdurch steigt die Motivation, was natürlich positive Auswirkungen auf die Zufriedenheit des Arbeitnehmers und dessen Produktivität hat.

Die Vertrauensarbeitszeit führt zu einer Stressreduktion bei dem Arbeitnehmer, da eine ausgewogene Lebensführung ermöglicht wird. Dies hat bereits kurzfristig positive Auswirkungen auf die Gesundheit.

Vorteile für Arbeitgeber

Auch für den Arbeitgeber bringt das Arbeitszeitenmodell der Vertrauensarbeitszeit Vorteile ein, da die Arbeitnehmer allgemein hin erheblich zufriedener sind. Die gute alte Weisheit, dass lediglich ein zufriedener Arbeitnehmer auch ein produktiver Arbeitnehmer ist, bewahrheitet sich an dieser Stelle. Die Effizienz der Arbeitnehmer erfährt eine Steigerung, da die Arbeitnehmer durch den Vertrauensbeweis des Arbeitgebers eine stärkere Bindung zu dem Unternehmen aufbauen und sich stärker damit identifizieren.

Es muss keinem Unternehmer gesagt werden, dass eine gesteigerte Produktivität und Effizienz der Arbeitnehmer überaus positive Auswirkungen auf die Umsatzgenerierung des Unternehmens hat. Der Arbeitgeber kann sich auf diese Weise mit seinem Unternehmen Vorteile gegenüber der Konkurrenz verschaffen und die eigene Marktposition sowohl stärken als auch verbessern. Überdies kann sich der Arbeitgeber durch dieses Arbeitszeitenmodell im Wettbewerb um die besten Nachwuchskräfte Vorteile verschaffen, da die Auswirkungen einer positiven Unternehmenskultur auf den Arbeitsmarkt nicht unterschätzt werden dürfen.

Positive Auswirkungen auf die Unternehmenskultur

Durch die Vertrauensarbeitszeit kann die Unternehmenskultur verbessert werden, da ein Arbeitnehmer den Vertrauensbeweis des Arbeitgebers stets zu schätzen weiß. Der Arbeitnehmer fühlt sich von seinem Arbeitgeber wertgeschätzt und möchte dieses Vertrauen natürlich nicht missbrauchen. Durch die Selbstverantwortung kann sich auch innerhalb eines Teams eine gewisse Dynamik einstellen, die zu positiven Veränderungen führt.

In zahlreichen Unternehmen arbeiten Teams Hand in Hand miteinander. Wenn jedes Teammitglied das Arbeitszeitenmodell der Vertrauensarbeitszeit in dem Wissen nutzt, dass ein anderer Arbeitnehmer von den eigenen Arbeitsergebnissen abhängig ist, so wird dies die Teamdynamik verbessern. Letztlich möchte kein Arbeitnehmer die Schuld daran tragen, dass die Arbeitsergebnisse des eigenen Teams aufgrund der eigenen Leistungen geschmälert werden.

Nachteile der Vertrauensarbeitszeit

Natürlich bringt die Vertrauensarbeitszeit für Arbeitnehmer und Arbeitgeber nicht nur Vorteile mit sich. Es darf auch nicht verschwiegen werden, dass mit diesem Arbeitszeitenmodell auch Herausforderungen einhergehen und Risiken verbunden sind.

Herausforderungen für Arbeitnehmer

Zu den größten Herausforderungen für Arbeitnehmer zählt die Abgrenzung zwischen der Arbeitszeit und der Freizeit. Diese Abgrenzung ist jedoch enorm wichtig für die Work-Life-Balance. Das Mittelmaß zu finden ist bei der Vertrauensarbeitszeit die Aufgabe des Arbeitnehmers, sodass weder eine Selbstausbeutung noch eine Vernachlässigung der Arbeitspflicht stattfinden sollten.

Zwar dürfte sich jeder Arbeitnehmer über einen motivierten Arbeitnehmer sehr freuen, doch kann die eigene Selbstausbeutung mittelfristig bereits gesundheitliche Nachteile mit sich bringen. Dies wiederum führt zu Arbeitsausfällen, über die der Arbeitgeber dann nicht mehr so erfreut ist.

Risiken für Arbeitgeber

Der Arbeitgeber trägt bei dem Arbeitszeitenmodell der Vertrauensarbeit zwei Risiken, die nicht als geringfügig angesehen werden dürfen. Zu nennen sind hier zum einen das Risiko, dass der Arbeitnehmer das ihm entgegengebrachte Vertrauen missbraucht, und zum anderen die Schwierigkeiten des Arbeitgebers, die Leistung des Arbeitnehmers genau zu messen und zu bewerten. Dieser Umstand muss jedem Arbeitgeber bewusst sein, der in seinem Unternehmen dieses Arbeitszeitenmodell einführen möchte.

Rechtliche Aspekte der Vertrauensarbeitszeit

Die Vertrauensarbeitszeit ist, wie gesagt, ein Arbeitszeitmodell, bei dem die Beschäftigten ihre Arbeitszeit weitgehend selbstständig und eigenverantwortlich gestalten können. Im Vordergrund steht dabei die Erledigung der Aufgaben, nicht die zeitliche Präsenz. Allerdings gibt es einige rechtliche Rahmenbedingungen und Herausforderungen, die bei der Umsetzung der Vertrauensarbeitszeit beachtet werden müssen.

Arbeitszeitgesetz und Arbeitszeiterfassung

Auch bei der Vertrauensarbeitszeit müssen die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) eingehalten werden. Dazu gehören Regelungen zu Höchstarbeitszeiten, Ruhezeiten, Pausen etc. Der Arbeitgeber trägt die Verantwortung dafür, dass diese Bestimmungen beachtet werden. Bisher waren Arbeitgeber lediglich verpflichtet, Arbeitszeiten zu erfassen, die über 8 Stunden pro Tag hinausgehen (§ 16 Abs. 2 ArbZG).

Durch Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) 2019 und des Bundesarbeitsgerichts (BAG) 2022 ändert sich dies jedoch: Der EuGH entschied, dass die EU-Mitgliedstaaten die Arbeitgeber verpflichten müssen, ein „objektives, verlässliches und zugängliches System“ einzurichten, mit dem die tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann. Das BAG stellte daraufhin fest, dass Arbeitgeber nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 Arbeitsschutzgesetz ein System zur Erfassung der gesamten Arbeitszeit einführen müssen. Eine konkrete gesetzliche Umsetzung durch den deutschen Gesetzgeber steht noch aus.

Auswirkungen auf die Vertrauensarbeitszeit

Durch die Pflicht zur vollständigen Arbeitszeiterfassung ergeben sich Herausforderungen für die Vertrauensarbeitszeit, da hier bisher oft auf eine detaillierte Zeiterfassung verzichtet wurde. Dennoch ist die Vertrauensarbeitszeit nicht grundsätzlich „verboten“. Entscheidend ist, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten und überprüfbar dokumentiert werden. Mögliche Lösungen sind eine vereinfachte Zeiterfassung, bei der nur die Anzahl der Stunden pro Tag dokumentiert wird, oder eine Delegation der Erfassungspflicht an die Beschäftigten. Auch eine Ausnahme für bestimmte Arbeitnehmergruppen, wie Führungskräfte wird diskutiert. Die genaue Ausgestaltung bleibt abzuwarten.

Mitbestimmung des Betriebsrats

Der Betriebsrat hat bei der Gestaltung der Arbeitszeit und bei technischen Überwachungsmaßnahmen wie der Arbeitszeiterfassung ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 BetrVG. Er muss daher bei der Einführung oder Änderung der Vertrauensarbeitszeit einbezogen werden. Fazit: Die Vertrauensarbeitszeit steht durch die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung vor Herausforderungen, ist aber nicht grundsätzlich unzulässig. Es müssen rechtskonforme Lösungen gefunden werden, die Flexibilität und Aufzeichnungspflichten in Einklang bringen. Der Gesetzgeber ist gefordert, praktikable Regelungen zu schaffen.

Konsequenzen bei Missachtung des Arbeitszeitgesetzes

Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen bei der Vertrauensarbeitszeit die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) beachten. Dazu gehören Regelungen zu Höchstarbeitszeiten, Ruhezeiten, Pausen etc. Verstöße gegen diese Bestimmungen können für beide Seiten ernsthafte Konsequenzen haben.

Bußgelder für Arbeitgeber

Arbeitgeber tragen die Verantwortung dafür, dass die Vorschriften des ArbZG eingehalten werden. Bei Verstößen drohen ihnen Bußgelder:

  • Verstöße gegen die Höchstarbeitszeiten, Ruhezeiten, Pausen etc. können mit bis zu 15.000 Euro pro Fall geahndet werden.
  • Bei vorsätzlichen Verstößen oder Gefährdung der Gesundheit sind sogar Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr möglich.
  • Die Bußgelder können sich bei systematischen Verstößen zu hohen Summen addieren.

Zudem müssen Arbeitgeber seit 2022 mit verschärften Kontrollen rechnen, da sie verpflichtet sind, die gesamte Arbeitszeit der Beschäftigten zu erfassen. Verstöße werden so leichter aufgedeckt.

Konsequenzen für Arbeitnehmer

Auch Arbeitnehmer können belangt werden, wenn sie vorsätzlich gegen das ArbZG verstoßen:

  • Wer über Jahre seine Arbeitszeiten falsch dokumentiert (Arbeitszeitbetrug), dem droht eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung.
  • Bei zwei Arbeitsverhältnissen kann der zweite Vertrag nichtig sein, wenn die wöchentliche Höchstarbeitszeit überschritten wird.

Strafrechtlich machen sich Arbeitnehmer durch Verstöße gegen das ArbZG aber nicht strafbar. Die Verantwortung liegt hier klar beim Arbeitgeber.

Haftungsrisiken

Neben Bußgeldern drohen Arbeitgebern bei Missachtung des Arbeitsschutzes auch Haftungsrisiken:

  • Arbeitnehmer können Schadensersatz einklagen, wenn ihre Gesundheit durch überlange Arbeitszeiten geschädigt wird.
  • Bei schweren Verstößen sind Regressforderungen der Sozialversicherungen und Imageschäden möglich.

Fazit: Vertrauensarbeitszeit entbindet nicht von der Pflicht, die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes einzuhalten. Arbeitgeber sollten für eine rechtskonforme Umsetzung sorgen, um Bußgelder und Haftungsrisiken zu vermeiden. Auch Arbeitnehmer müssen die Grenzen beachten, um keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen zu riskieren.

Datenschutz bei der Erfassung von Arbeitszeiten

Die Einführung einer systematischen Arbeitszeiterfassung, wie sie das Bundesarbeitsgericht 2022 aus dem Arbeitsschutzgesetz abgeleitet hat, wirft ebenfalls viele Fragen zum Datenschutz im Kontext der Vertrauensarbeitszeit auf. Gerade bei Vertrauensarbeitszeit, wo bisher oft auf eine detaillierte Zeiterfassung verzichtet wurde, ergeben sich in Bezug auf den Datenschutz einige Herausforderungen.

Arbeitszeiten als personenbezogene Daten

Aufgezeichnete Arbeitszeiten mit Angabe der Uhrzeiten, zu denen ein Arbeitnehmer seine Arbeit beginnt und beendet, sind personenbezogene Daten im Sinne der DSGVO. Der Arbeitgeber darf und muss diese Daten zwar zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen verarbeiten. Dabei sind aber die Grundsätze des Datenschutzes wie Datenminimierung, Zweckbindung und Vertraulichkeit zu beachten.

Grenzen der Überwachung

Die Erfassung der Arbeitszeit darf nicht zu einer unzulässigen Überwachung der Arbeitnehmer führen. Unzulässig wären z.B. die Erstellung von Bewegungsprofilen oder die Nutzung der Daten für Leistungs- und Verhaltenskontrollen, die über die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben hinausgehen. Auch eine Erfassung mittels Fingerabdruck oder Standortdaten ist in den meisten Fällen unverhältnismäßig. Der Einsatz von Überwachungsmaßnahmen ist nur ausnahmsweise gerechtfertigt, wenn schutzwürdige Interessen des Arbeitgebers die Interessen der Arbeitnehmer überwiegen, etwa bei konkretem Diebstahlverdacht. Selbst dann müssen die Maßnahmen aber verhältnismäßig sein und die Arbeitnehmer vorab informiert werden.

Betriebliche Regelungen und Mitbestimmung

Bei der Einführung eines Zeiterfassungssystems hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht, da es sich um eine technische Überwachungseinrichtung handelt (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG). Auch bei Vertrauensarbeitszeit kann der Betriebsrat die Einhaltung von Höchstarbeitszeiten und Ruhezeiten kontrollieren. In Betriebsvereinbarungen sollten klare Regeln zum Umgang mit den Zeiterfassungsdaten und zu den Zugriffsrechten getroffen werden. Dabei ist eine Interessenabwägung zwischen den Dokumentationspflichten des Arbeitgebers und dem Persönlichkeitsschutz der Arbeitnehmer erforderlich.

Die Arbeitszeiterfassung muss mit dem Datenschutz in Einklang gebracht werden. Ziel sollte eine rechtskonforme Lösung sein, die die gesetzlichen Vorgaben erfüllt, ohne die informationelle Selbstbestimmung der Beschäftigten über Gebühr einzuschränken. Vertrauensarbeitszeit und Arbeitnehmerdatenschutz schließen sich nicht aus, erfordern aber klare Regelungen.

Gesellschaftliche und rechtliche Bedenken

Obgleich die Vorteile der Vertrauensarbeitszeit dem reinen Grundsatz nach schon sehr überzeugend sind, gibt es dennoch gesellschaftliche Bedenken. Überdies müssen auch die rechtlichen Rahmenbedingungen zwingend eingehalten werden. Das Arbeitszeitengesetz (ArbZG) schreibt vor, dass auch bei der Vertrauensarbeitszeit die maximale Wochenarbeitszeit von 48 Stunden nicht überschritten werden darf.

Überdies müssen auch die Ruhepausen sowie Ruhezeiten eingehalten und eine genaue Dokumentation der geleisteten Stunden angefertigt werden. Der Arbeitgeber ist bei dem Arbeitszeitenmodell der Vertrauensarbeitszeit sehr stark von dem Arbeitnehmer abhängig und hat nur sehr wenige eigene Möglichkeiten, die Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen zu kontrollieren.

Gesellschaftlich werden immer wieder Bedenken geäußert, ob die Vertrauensarbeitszeit tatsächlich einen positiven Einfluss auf die Work-Life-Balance des Arbeitnehmers hat. Vielmehr wird dieses Arbeitszeitenmodell immer wieder gerne mit der Selbstständigkeit verglichen, bei welcher der Selbstständige letztlich einen Großteil seiner Zeit der Selbstständigkeit unterordnet.

Best Practices für die Implementierung von Vertrauensarbeitszeit

Um die Vertrauensarbeitszeit bestmöglich in das eigene Unternehmen zu implementieren, bedarf es einiger Rahmenbedingungen, die von dem Arbeitgeber geschaffen werden müssen. Diese Rahmenbedingungen müssen in den Arbeitsvertrag integriert werden, um spätere rechtliche Streitigkeiten zu vermeiden.

Klare Vereinbarungen und Regelungen

In dem Arbeitsvertrag muss zwingend festgehalten werden, wie sich die Kernarbeitszeit definiert und in welchem Zeitraum sie erfolgen soll. Überdies ist es auch erforderlich, dass die Erreichbarkeit des Arbeitnehmers geregelt wird und in welcher Form die Dokumentation erfolgt. Die Kontrolle hierüber obliegt letztlich dem Arbeitgeber und es müssen Kontrollmöglichkeiten in den Arbeitsvertrag aufgenommen werden.

Kommunikation und Transparenz

Der beste Weg zu einer erfolgreichen Umsetzung der Vertrauensarbeitszeit in dem Unternehmen stellt die offene Unternehmenskultur dar. Diese Kultur wird erreicht durch eine offene und transparente Kommunikation zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer. Hierzu zählen auch regelmäßig stattfindende Feedback-Gespräche, die schriftlich dokumentiert werden sollten. Auf diese Weise lassen sich auch bereits bestehende Arbeitszeitenmodelle stetig verändern und verbessern.

Unterstützung und Schulung der Mitarbeiter

Viele Arbeitnehmer haben mit dem Arbeitszeitmodell der Vertrauensarbeit überhaupt keine praktische Erfahrung. Es gehört zu den arbeitsrechtlichen Pflichten eines Arbeitgebers, den Arbeitnehmern Fürsorge entgegenzubringen. Eine gute Möglichkeit sind Schulungen der Arbeitnehmer, die das eigene Zeitmanagement sowie die Selbstorganisation in den Fokus rücken. Auf diese Weise kann der Arbeitnehmer ein Gespür für das eigene Gesundheitsmanagement entwickeln und einem Burn-out präventiv entgegenwirken. Diese Schulungen sollten in regelmäßigen Abständen angeboten und auch wiederholt werden.

Zusammenfassung und Ausblick

Zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer sollte immer ein Vertrauensverhältnis bestehen. In einigen Unternehmen äußert sich dieses Vertrauen auch durch das Arbeitszeitenmodell der Vertrauensarbeitszeit. Zwar hat dieses Modell für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen Vorteile, es dürfen jedoch auch die Risiken und Nachteile nicht vergessen werden. Zudem müssen auch gewisse rechtliche Rahmenbedingungen Berücksichtigung finden.

FAQ

Was ist Vertrauensarbeitszeit und wie funktioniert sie?

Die Vertrauensarbeitszeit ist ein Arbeitszeitenmodell, bei dem der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer keinen festen Zeitrahmen zur Erledigung der Arbeitsaufgaben vorgibt. Innerhalb eines bestimmten Rahmens darf der Arbeitnehmer selbst entscheiden, wann die Aufgaben erledigt werden.

Welche Vorteile bietet die Vertrauensarbeitszeit für Arbeitnehmer und Arbeitgeber?

Für Arbeitnehmer bietet sich der Vorteil der größeren Flexibilität und einer besseren Work-Life-Balance. Für Arbeitgeber stellt sich der Vorteil ein, dass die Arbeitnehmer zufriedener, motivierter und effizienter sind.

Welche Nachteile und Risiken sind mit der Vertrauensarbeitszeit verbunden?

Für den Arbeitgeber besteht das Risiko, dass das Vertrauen durch den Arbeitnehmer missbraucht wird. Der Arbeitnehmer sieht sich mit dem Risiko der Selbstausbeutung konfrontiert.

Wie kann eine erfolgreiche Implementierung von Vertrauensarbeitszeit in Unternehmen aussehen?

Die Implementierung kann dann erfolgreich in dem Unternehmen erfolgen, wenn eine offene Unternehmenskultur und Transparenz gepflegt werden. Eine gute Kommunikation zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer gilt als Grundvoraussetzung hierfür.

Wie wirkt sich Vertrauensarbeitszeit auf die Unternehmenskultur aus?

Die Vertrauensarbeitszeit kann sich positiv auf die Unternehmenskultur auswirken, da die Arbeitnehmer zufriedener sind und sich durch das entgegengebrachte Vertrauen wertgeschätzt fühlen. Dies führt zu einer stärkeren Identifizierung des Arbeitnehmers mit dem Unternehmen des Arbeitgebers.

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