Skip to content

Mindestlohn für ausländische Pflegekräfte

Nach Deutschland vermittelte Pflegekräfte aus dem Ausland haben Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn

In Deutschland sind unzählige Menschen auf häusliche Pflege angewiesen, die von den Angehörigen oder auch Freunden allerdings in den seltensten Fällen durchgeführt werden kann. Verwunderlich ist dieser Umstand jedoch nicht, da das heutige Leben nun einmal auch bezahlt werden muss und viele Angehörige sowie auch Freunde selbst ein geregeltes Leben mit einer Erwerbstätigkeit führen. Dies ist zwingend erforderlich, um die eigenen Lebenshaltungskosten wie beispielsweise Miete oder auch Fahrzeugfinanzierungen nebst den allgemeinen Kosten für die Lebensmittel tragen zu können. Bei aller Liebe zu den pflegebedürftigen Verwandten oder Freunden, eine häusliche Pflege ist für die meisten berufstätigen Menschen nicht leistbar. Der Grund hierfür liegt in dem Umstand, dass die Pflege nun einmal als ein 24-Stunden-Job angesehen werden muss, der alle Zeit des Pflegenden in Anspruch nimmt. Nur zu gerne nehmen daher die Angehörigen Angebote von Pflegekräften wahr, die eben jene Pflege für die pflegebedürftigen Menschen anbieten. Wenn diese Pflegedienste dann auch noch bezahlbar und günstig sind, freuen sich die Angehörigen umso mehr. Nur zu gerne wird dabei der Umstand vergessen, warum eben jene Pflegedienste so günstig sind. Die Kehrseite der Medaille wird dabei nicht gesehen.

Der Grund, warum die meisten Pflegedienste so immens günstig angeboten werden können, liegt in dem Umstand, dass die Pflegekräfte unterhalb des gesetzlichen Mindestlohnes arbeiten. In der Regel handelt es sich dabei um Menschen mit einem Migrationshintergrund, die oftmals für ein sehr kleines Gehalt sehr schwer arbeiten.

Wichtiges Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts

Gesetzlicher Mindestlohn für Pflegekräfte aus dem Ausland
Gut für die vielen prekären Arbeitsbedingungen ausländischer Pflegekräfte, de Facto wird aber die Pflege zu Hause für viele kaum noch bezahlbar. (Symbolfoto: Von Lighthunter/Shutterstock.com)

Das Bundesarbeitsgericht musste sich kürzlich mit einer Frage beschäftigen, die sich um eben jene Gehaltshöhe unterhalb des gesetzlichen Mindestlohnes beschäftigt. Das BAG hat diesbezüglich ein Urteil gesprochen, welches für hunderttausende Arbeitskräfte in Deutschland eine wichtige Signalwirkung hat. Entschieden wurde seitens des Bundesarbeitsgerichts, dass auch für Pflegekräfte mit Migrationshintergrund, die in der Bundesrepublik Deutschland pflegebedürftige Menschen betreuten, der Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn gilt. Dieses Urteil ist durchaus positiv für die Pflegekräfte und dürfte nach rein logischen Gesichtspunkten auch keine Kritiker finden, doch gibt es eben durchaus auch Kritikpunkte an der Entscheidung. Eben jene Kritik kommt in erster Linie von Experten sowie auch den Gewerkschaften und ist, ebenso wie die Forderung der Pflegekräfte nach dem Mindestlohn aus arbeitsrechtlicher Sicht, durchaus auch nachvollziehbar. Es ist absolut keine Frage, dass die ausländischen Pflegekräfte hierzulande eine sehr gute und auch wichtige Arbeit leisten und dafür, im Vergleich zu anderen Berufsgruppen, zu wenig Geld für ihre unverzichtbare Arbeit erhalten. Die andere Seite der Medaille ist jedoch ebenso nachvollziehbar.

Die arbeitsrechtliche Seite

Der gängigen Praxis in Deutschland, dass ausländische sowie auch deutsche Pflegekräfte für ihre Arbeit ein Lohnniveau unterhalb des Mindestlohnes hinnehmen müssen, wurde seitens des Bundesarbeitsgerichts mit der Entscheidung nunmehr ein Ende bereitet. Der Fokus der Richterinnen sowie auch Richter des Bundesarbeitsgerichts lag jedoch in erster Linie auf denjenigen Pflegekräften, die aus dem Ausland nach Deutschland vermittelt wurden und die im Bereich der häuslichen Pflege sowie auch der Haushaltshilfen tätig sind. Die Seniorenbetreuung ist ein Bereich, der in erster Linie von Pflegekräften mit Migrationshintergrund ausgeübt wird und welcher den Mindestlohn niemals erreicht.

Der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts ging eine Klage einer bulgarischen Frau voraus, welche nach ihren eigenen Angaben eine über 90 Jahre alte Seniorin betreut hat und hierbei 24 Stunden rund um die Uhr täglich für die Frau zur Verfügung stand. In dem Arbeitsvertrag der Bulgarin war als Regelarbeitszeit jedoch lediglich eine 30 Stunden-Woche vorgesehen. Auf der Basis der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts steht der bulgarischen Pflegekraft nunmehr eine Nachzahlung in einer noch unbekannten Höhe zu. Die Höhe der Nachzahlung wird aktuell seitens des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg noch geprüft.

Der Anspruch auf den Mindestlohn bezieht sich auch auf die sogenannte Bereitschaftszeit, in welcher die Pflegekräfte eine Betreuung auf Abruf leisten.

Das bulgarische Unternehmen, welches als Arbeitgeber der bulgarischen Pflegekraft agiert hat, wird sich mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit in naher Zukunft mit einer Gehaltsnachforderung der bulgarischen Pflegekraft konfrontiert sehen. Da die bulgarische Pflegekraft in Deutschland tätig gewesen ist, wird dementsprechend auch das deutsche Arbeitsrecht zur Anwendung kommen.

Experten warnen vor den Folgen des Urteils

Obgleich das Urteil des Bundesarbeitsgerichts auf den ersten Blick für ausländische Pflegekräfte ein gutes Signal ist, so kann es auch Schattenseiten nach sich ziehen. Experten sowie auch Branchenverbände befürchten nunmehr, dass durch das Urteil für viele Menschen eine regelrechte finanzielle Überforderung eintreten wird. Der Grund, warum Pflegekräfte aus dem Ausland in Deutschland so rege nachgefragt sind, liegt vor allen Dingen in der günstigen Preisgestaltung. Diejenigen Menschen, die zwingend auf eine häusliche Pflege angewiesen sind und deren finanzielle Situation als angespannt angesehen werden muss, werden die nunmehr teurer werdenden Preise kaum bezahlen können.

Es ist daher nicht verwunderlich, dass die Branchenverbände dieses Urteil des Bundesarbeitsgerichts mit einem „Tsunami“ oder auch dem „Armageddon“ für die Pflegesituation in Deutschland vergleichen. Das Faktum, dass die deutsche Pflege ohne die ausländischen Pflegekräfte bereits längst zusammengebrochen wäre, wird indes von niemandem so richtig infrage gestellt. Durch das Urteil des Bundesarbeitsgerichts jedoch droht der häuslichen Pflege jetzt ein Kollaps mit ungeahnten Ausmaßen. Dies dürfte sich auch für die ausländischen Pflegekräfte bemerkbar machen, da die Kunden aufgrund der teureren Preisgestaltung in Zukunft weniger werden.

Die Arbeitsbedingungen sind unhaltbar

Vonseiten der Gewerkschaft Verdi jedoch wird das Urteil des Bundesarbeitsgerichts ausdrücklich begrüßt. Die bulgarische Pflegekraft, die mit ihrer Klage erfolgreich war, ist Mitglied der Verdi und konnte dementsprechend auch eine breite Rückendeckung hinter sich vereinen. Auch vonseiten der Politik, insbesondere von der linken Bundestagsfraktion, gab es positive Reaktionen auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts. Es wurde in der Vergangenheit bereits häufiger kritisiert, dass im Bereich der häuslichen Pflege für die ausländischen Pflegekräfte unhaltbare Arbeitsbedingungen vorherrschen. Diese Arbeitsbedingungen erinnern regelrecht an Ausbeutung und waren bislang mit dem deutschen Arbeitsrecht nur schwer vereinbar.

Die linke Bundestagsfraktion sprach dabei sogar von einem Gesetzesbruch mit Systematik, wenn gerade Frauen aus dem osteuropäischen Raum bei ihren Pflegepatienten wohnen und gleichzeitig rund um die Uhr arbeiten mussten. Diese Ansicht ist durchaus verständlich, da derartige Bedingungen regelrecht an Sklaverei erinnern und mit der gesetzlichen Stellung eines Arbeitnehmers in Deutschland nur sehr wenig gemein haben. Die Linken kritisieren dabei auch den Umstand, dass die deutsche Pflege in einer Situation ist, dass derartige Zustände zur Aufrechterhaltung des Pflegesystems überhaupt erforderlich sind. Wäre die gesetzliche Situation besser geregelt, so wären viele Menschen auf dieses System überhaupt nicht angewiesen und die Situation wäre für alle Beteiligten erheblich besser. Allein ein Vorschlag für eine bessere Lösung kam seitens der Linken bislang noch nicht.

Zahlreiche Unternehmen aus dem Ausland, so wie der bulgarische Arbeitgeber der Pflegekraft, werben in ihren Heimatländern für deutsche Familien günstige Pflegekräfte an. Es wird gegenüber dem Kunden mit einem Versprechen geworben, dass derartige Pflegekräfte rund um die Uhr für die pflegebedürftige Person zur Verfügung stehen würden und dass der Preis hierfür überaus gering sei. Die Zahlung der Auftraggeber erfolgt direkt an die ausländischen Firmen, welche sich dann auf Kosten der Pflegekraft mithilfe von sehr niedrigen Personalkosten bereichern. Betroffen hiervon sind in erster Linie Pflegekräfte aus Bulgarien oder Rumänien sowie der Ukraine und Polen. In der gängigen Praxis setzen sich nur sehr wenige Pflegekräfte gegen diese Systematik zur Wehr, da es sich für gewöhnlich um Frauen handelt, die aus einem sehr armen Umfeld stammen und froh sind, aus diesem Umfeld herauszukommen und in Deutschland eine Arbeit zu erhalten. Nicht selten werden diese Frauen seitens ihres Arbeitgebers auch noch unter Druck gesetzt und finden in Deutschland keinen Ansprechpartner, der sie eingängig über die rechtliche Situation aufklärt oder ihnen hilfreich zur Seite steht. Dies erinnert in der Tat an Sklaverei, was in der heutigen modernen Zeit des Arbeitsschutzes kaum vorstellbar sein mag.

Wenn Sie weitergehende Fragen zu dieser Thematik haben oder sich in einer vergleichbaren Situation befinden, dann können Sie sich sehr gerne vertrauensvoll an uns wenden. Sowohl mit unserer Kompetenz als auch unserer juristischen Erfahrung stehen wir Ihnen als starker Partner zur Seite und beraten Sie im Hinblick auf Ihre Rechte und Möglichkeiten gegenüber Ihrem Arbeitgeber. Auf Ihren Wunsch hin übernehmen wir für Sie auch die Kommunikation mit dem Arbeitgeber, damit Sie eine erhebliche Verbesserung Ihrer Situation erfahren.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

Unsere Hilfe im Arbeitsrecht

Wir sind Ihr Ansprechpartner in Sachen Arbeitsrecht. Vom Arbeitsvertrag bis zur Kündigung. Nehmen Sie noch heute Kontakt zu uns auf.

Rechtsanwälte Kotz - Kreuztal

Wissenswertes aus dem Arbeitsrecht einfach erklärt

Weitere interessante arbeitsrechtliche Urteile

Unsere Kontaktinformationen

Rechtsanwälte Kotz GbR

Siegener Str. 104 – 106
D-57223 Kreuztal – Buschhütten
(Kreis Siegen – Wittgenstein)

Telefon: 02732 791079
(Tel. Auskünfte sind unverbindlich!)
Telefax: 02732 791078

E-Mail Anfragen:
info@ra-kotz.de
ra-kotz@web.de

Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Kotz
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Notar mit Amtssitz in Kreuztal

Bürozeiten:
MO-FR: 8:00-18:00 Uhr
SA & außerhalb der Bürozeiten:
nach Vereinbarung

Für Besprechungen bitten wir Sie um eine Terminvereinbarung!