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Missbrauch der Probezeit – Was sagt das Arbeitsrecht dazu?

In der gängigen Praxis ist die Probezeit bei der Begründung eines neuen Arbeitsverhältnisses der Standard. Obgleich nahezu jeder Arbeitnehmer über diesen Umstand Bescheid weiß, ist das Wissen, was sich genau hinter der Probezeit verbirgt und welche rechtliche Grundlage für diese Zeitspanne zugrunde gelegt wird, nicht sehr weitverbreitet. Gleichermaßen verhält es sich auch mit den Problematiken, die sich in der Erprobungszeit ergeben können. Mitunter gibt es auch das Risiko des Missbrauchs der Probezeit, der jedoch erst einmal erkannt werden muss.

Was bedeutet eine Probezeit im Arbeitsrecht?

Missbrauch der Probezeit
Die Probezeit: Chance und Risiko zugleich. Ihr Arbeitsverhältnis kann geprägt sein von neuen Erfahrungen und Potenzial, doch Missbrauch der Probezeit ist real und hat arbeitsrechtliche Konsequenzen. Bleiben Sie informiert! (Symbolfoto: fizkes /Shutterstock.com)

Das Arbeitsrecht definiert die Probezeit als eine Zeitspanne der Erprobung des Arbeitnehmers, die seitens des Arbeitgebers festgelegt wird. Innerhalb dieser Zeitspanne möchte der Arbeitgeber herausfinden, ob der Arbeitnehmer mit seinen Fähigkeiten den Anforderungen des Berufs gerecht werden kann oder nicht. Die Probezeit ist jedoch auch für einen Arbeitnehmer eine bedeutungsvolle Zeit, da die Kündigung des Arbeitsverhältnisses innerhalb dieser Zeitspanne vereinfacht ist und der Arbeitnehmer einen guten Einblick in das Unternehmen erhalten kann. Die Probezeit gilt sowohl für befristete als auch für unbefristete Arbeitsverhältnisse gleichermaßen. Die Dauer der Erprobung kann individuell festgelegt werden, allerdings gibt es seitens des Gesetzgebers in Deutschland eine festgelegte Maximaldauer.

Die zweischneidige Klinge der Probezeit

Obgleich die Zeit der Erprobung sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer gleichermaßen Vorteile mit sich bringt, so muss sie trotzdem als zweischneidiges Schwert betrachtet werden. Der Arbeitgeber kann innerhalb der Probezeit einem Arbeitnehmer ohne Angabe von Gründen die Kündigung aussprechen und auch der Arbeitnehmer hat dieses Recht. Dies bringt den Umstand mit sich, dass diese Zeitspanne als sehr unsichere Zeit für den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer gilt. In Zeiten des Fachkräftemangels verbindet ein Arbeitgeber mit der Einstellung eines neuen Mitarbeiters die Hoffnung, dass etwaige Personalengpässe mit dem Arbeitnehmer geschlossen werden können. Erweist sich der Arbeitnehmer als untauglich, so beginnt für den Arbeitgeber die mitunter zeitaufwendige Suche nach Personal von Neuem. Ein Arbeitnehmer, der sich in dem Unternehmen sehr wohlfühlt und vielleicht sogar schon gute kollegiale Kontakte knüpfen konnte, muss bis zu dem letzten Tag der Probezeit darauf hoffen, dass eine Übernahme in das Arbeitsverhältnis erfolgt.

Der rechtliche Rahmen der Probezeit

Den maßgeblichen rechtlichen Rahmen der Probezeit stellt der § 622 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) dar. In dem Abs. 1 dieses Paragrafen wird die Kündigungsfrist von vier Wochen bis zu dem 15. Werktag des Monats festgelegt, während hingegen in dem Abs. 3 die maximale Dauer der Erprobungszeit auf sechs Monate festgelegt wurde. In der gängigen Praxis beläuft sich die Probezeit auf drei Monate, allerdings kann der maximal zulässige Zeitrahmen von einem Arbeitgeber auch ausgenutzt werden.

Was bedeutet ein Missbrauch der Probezeit?

Obgleich der Arbeitgeber während der Probezeit einem Arbeitnehmer die Kündigung aussprechen darf, so ist der Arbeitnehmer während dieser Zeitspanne nicht vollends „Rechtelos“. Der deutsche Gesetzgeber spricht dann, wenn sich der Arbeitgeber während der Zeit der Erprobung dem Arbeitnehmer gegenüber selbst ungebührlich verhält und anschließend die Kündigung aus einem bestimmten Verhalten des Arbeitnehmers heraus ausspricht, von einem Missbrauch der Probezeit. Gleichermaßen verhält es sich auch, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Rechte vorenthält oder ihm Sanktionen auferlegt, weil der Arbeitnehmer seine ihm zustehenden Rechte einfordert.

Beispiele für den Missbrauch der Probezeit

Es gibt eine wahre Vielzahl von Beispielen aus der gängigen Praxis, bei denen ein Arbeitgeber den Missbrauch der Probezeit begehen kann. Für gewöhnlich wird dieser Missbrauch begangen, in dem der Arbeitgeber den Arbeitnehmer unter Druck setzt und auf diese Weise eine Veränderung der vertraglichen Vereinbarung zu erreichen. Ein weiteres Beispiel wäre, dass der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer einer Situation schafft, aus der heraus der Arbeitnehmer seinem Chef einen Grund für eine fristlose Kündigung bietet. Nicht selten wird auch ein Missbrauch der Probezeit dahin gehend geschaffen, dass vor dem Ende der Probezeit ein neuer Vertrag mit einer weiteren Probezeit aufgesetzt und der Arbeitnehmer zu der Unterschrift dieses Vertrages genötigt wird. Auf diese Weise könnte der Arbeitgeber die Probezeit verlängern, was jedoch nicht mit der geltenden Gesetzgebung in Deutschland konform geht.

Die Konsequenzen des Missbrauchs

Der Missbrauch der Erprobungszeit kann für den Arbeitgeber arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, sofern der Arbeitnehmer entsprechende rechtliche Schritte einleitet. Für den Arbeitnehmer sind die Konsequenzen des Missbrauchs erheblich, da die Zeit der Unsicherheit während der Erprobungsphase sich schier endlos in die Länge zu ziehen scheint. Der Grund hierfür liegt jedoch in dem Umstand, dass der Arbeitnehmer seine eigenen Rechte und die geltende Gesetzgebung in Deutschland nicht kennt oder sich nicht traut, diese wahrzunehmen.

Was Mitarbeiter tun können

Sollte der Arbeitnehmer den Verdacht hegen, dass der Arbeitgeber die Probezeit missbraucht, so sollte umgehend die erfahrene rechtsanwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden. Die meisten Arbeitgeber vertrauen darauf, dass dem Arbeitnehmer das Hintergrundwissen fehlt und der Arbeitnehmer zudem auch die eigenen Rechte nicht wahrnehmen wird. Die Sichtweise des Arbeitgebers beruht auf das vermeintliche Abhängigkeitsverhältnis, welches der Arbeitnehmer zu dem Arbeitgeber hat.

Die Rolle des Arbeitsgerichts

Das Arbeitsgericht spielt bei einem Fall von Probezeit-Missbrauch eine wichtige Rolle, da dieses Gericht die sachliche Zuständigkeit für derartige Fälle innehat. Je nachdem, wie sich der Sachverhalt gestaltet, wird der entsprechende Fall vor dem Gericht verhandelt und eine Entscheidung getroffen. Im Fall von Probezeitmissbrauch entscheiden die Gerichte nicht selten zugunsten der Arbeitnehmer. Problematisch ist jedoch die Tatsache, dass der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber in der Beweislast steht.

Prävention des Missbrauchs der Probezeit

Auch wenn sich der Missbrauch der Erprobungszeit niemals gänzlich ausschließen lässt, so können Arbeitnehmer trotzdem einige Präventionsmaßnahmen treffen. Das eigene Verhalten ist hierbei entscheidend. Der Arbeitnehmer sollte auf jeden Fall Engagement und Interesse gegenüber dem Beruf zeigen und sich gegenüber dem Arbeitgeber freundlich verhalten. Das Verhalten gegenüber den Kollegen sollte ebenfalls freundlich und offen sein, damit dem Arbeitgeber die Teamfähigkeit des Arbeitnehmers in der Erprobungsphase demonstriert wird. Zudem sollte sich der Arbeitnehmer organisiert auf der Arbeit geben und natürlich die Pünktlichkeit pflegen. In regelmäßigen Abständen ist es sinnvoll, dass ein Feedbackgespräch der eigenen Leistungen erbeten wird. Hat der Arbeitgeber Kritikpunkte, so sollten diese Kritikpunkte von dem Arbeitnehmer aufgegriffen und nach Möglichkeit verändert werden.

Unterschied zwischen Probezeit und Probearbeit

Obgleich die Probezeit und auch die Probearbeit in der gängigen Praxis nur zu häufig verwechselt werden, so gibt es zwischen diesen beiden Arbeitsmodellen einen wichtigen Unterschied. Eine Probezeit ist lediglich dann möglich, wenn zuvor zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer ein arbeitsvertragliches Verhältnis begründet wurde. Die Probearbeit hingegen verfolgt das Ziel, dass ein derartiges Vertragsverhältnis erst noch begründet wird. Der Arbeiter, der eine Probearbeit für ein Unternehmen tätigt, hat kein aktives Vertragsverhältnis und daher nicht den rechtlichen Status eines Arbeitnehmers.

Zusammenfassung und Ausblick

Die Probezeit ist sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer immens wichtig, da beide Seiten sich auf diese Weise kennenlernen können. Während der Arbeitgeber primär auf die Fähigkeiten des Arbeitnehmers schaut, so kann der Arbeitnehmer einen guten Einblick in das Unternehmen sowie das vorhandene Team der Kollegen erhalten. Es darf aber auch nicht vergessen werden, dass die Erprobungszeit für beide Seiten ein zweischneidiges Schwert ist und eine überaus unsichere Zeit darstellt. Beide Vertragsparteien können ohne die Angabe von Gründen das Vertragsverhältnis kündigen. Es müssen jedoch Kündigungsfristen beachtet werden. Es kommt bedauerlicherweise nicht selten zu einem Missbrauch der Probezeit. Ist dies der Fall, sollte der Arbeitnehmer auf jeden Fall reagieren und sich rechtsanwaltliche Hilfe einholen. Die gerichtliche Zuständigkeit liegt bei dem regional ansässigen Arbeitsgericht.

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