Die Arbeitszeit ist ein wesentlicher Bestandteil des arbeitsvertraglichen Verhältnisses, welches zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer besteht. In der gängigen Praxis verläuft die Erfassung der Arbeitszeit auch korrekt, es gibt jedoch auch Fälle von Arbeitszeitbetrug.
Hierunter werden sämtliche Maßnahmen verstanden, mit denen der Arbeitnehmer eine Manipulation der Arbeitszeit versucht, um auf diese Weise finanzielle oder auch anderweitige Vorteile zu erhalten. Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber sollten sich der besonderen Relevanz dieser Thematik bewusst sein, denn es handelt sich mitnichten nur um ein unethisches Verhalten. Vielmehr kann der Arbeitszeitbetrug ernsthafte arbeitsrechtliche sowie eventuell auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Übersicht:
✔ Das Wichtigste in Kürze
- Arbeitszeitbetrug bezieht sich auf Manipulationen der Arbeitszeit durch Arbeitnehmer, um finanzielle oder andere Vorteile zu erhalten.
- Typische Formen des Arbeitszeitbetrugs sind Arbeitszeitmanipulation, Überziehung von Pausenzeiten, unberechtigte Abwesenheiten und Ausübung privater Tätigkeiten während der Arbeitszeit.
- Arbeitszeitbetrug kann sowohl arbeitsrechtliche als auch strafrechtliche Konsequenzen für Arbeitnehmer nach sich ziehen, wie Abmahnung, Kündigung oder Anklage wegen Betrugs.
- Arbeitgeber können präventiv gegen Arbeitszeitbetrug vorgehen, indem sie transparente Arbeitszeitenregelungen schaffen, elektronische Zeiterfassungssysteme einsetzen und eine Vertrauenskultur im Unternehmen fördern.
- Auch Arbeitgeber können Arbeitszeitbetrug begehen, indem sie geleistete Arbeitszeiten manipulieren oder nicht vergüten; hieraus können Schadenersatzansprüche für Arbeitnehmer resultieren.
- Reputationsverlust kann ein zusätzliches Risiko für Arbeitgeber bei Arbeitszeitbetrug darstellen, der die zukünftige Personalbeschaffung erschweren kann.
- Bei Rechtsstreitigkeiten oder Vorwürfen von Arbeitszeitbetrug ist es ratsam, einen erfahrenen Rechtsanwalt hinzuzuziehen.
Verschiedene Formen des Arbeitszeitbetrugs
Es gibt unterschiedliche Arten des Arbeitszeitbetrugs. Nicht immer ist sich der Arbeitnehmer tatsächlich auch des Umstandes bewusst, dass gerade ein Betrug bei der Arbeitszeiterfassung geschieht.
In der gängigen Praxis gehören jedoch die Arbeitszeitmanipulation sowie die Überziehung der Pausenzeiten sowie unberechtigte Abwesenheiten zu den gängigsten Formen. Viele Arbeitnehmer wissen auch gar nicht, dass die Ausübung privater Tätigkeiten während der Arbeitszeit ebenfalls in das Segment des Arbeitszeitbetrugs eingeordnet wird. Gleichermaßen verhält es sich, wenn der Arbeitnehmer im Home-Office für das Unternehmen tätig ist.
Die Arbeitszeitmanipulation kann viele Formen annehmen. Zu nennen wären hier sowohl falsche Arbeitszeitenangaben als auch die Manipulation von Systemen für die Zeiterfassung. Bei diesen beiden Varianten kann dem Arbeitnehmer seitens des Arbeitgebers sogar schon Vorsatz unterstellt werden, während hingegen exzessive Raucherpausen oder auch die Überziehung der Pausenzeiten auch auf fahrlässiges respektive sorgloses Verhalten des Arbeitnehmers zurückgeführt werden kann. Dies indes schützt den Arbeitnehmer rechtlich betrachtet nicht vor Konsequenzen.
Eine besondere Herausforderung für Arbeitgeber stellt das Homeoffice des Arbeitnehmers dar, da sich hier der Arbeitszeitbetrag nur schwerlich nachvollziehen respektive beweisen lässt. Trotz dieses Umstandes ist es für Arbeitnehmer nicht ratsam, einen Versuch des Betruges bei der Arbeitszeit zu wagen.
Praktische Beispiele zum Arbeitszeitbetrug
- Nicht Ausstempeln während der Zigarettenpause: Ein Mitarbeiter stempelte während seiner Raucherpausen nicht aus, obwohl dies laut betrieblicher Regelung erforderlich war. Trotz vorheriger Abmahnungen wegen desselben Verhaltens unterließ der Mitarbeiter das Ausstempeln weiterhin, was letztendlich zu einer fristlosen Kündigung führte. Dieses Verhalten wurde vom Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz als gerechtfertigter Grund für eine fristlose Kündigung angesehen (Urteil vom 6.5.2010, Az.: 10 Sa 712/09).
- Falschangaben bei der Zeiterfassung: Ein Arbeitnehmer gibt bewusst falsche Arbeitszeiten an, beispielsweise durch Manipulation von Stempeluhren oder durch unzutreffende Eintragungen in Zeiterfassungssystemen. Dies kann sowohl durch elektronische Systeme als auch durch manuelle Stundenzettel erfolgen.
- Unberechtigte private Erledigungen während der Arbeitszeit: Ein Arbeitnehmer verlässt den Arbeitsplatz für private Einkäufe, ohne die Zeit als Abwesenheit zu dokumentieren. In einem Fall wurde einem Arbeitnehmer fristlos gekündigt, weil er während der Arbeitszeit private Einkäufe tätigte und sich diese Zeit bezahlen ließ. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg erklärte die Kündigung jedoch für unwirksam, da der Arbeitnehmer bereits mehrere Überstunden geleistet hatte, die den Zeitraum der Einkäufe abdeckten (Urteil vom 13.6.2012, Az.: 15 Sa 407/12).
- Vorgesetzter unterstützt Mitarbeiter bei Arbeitszeitbetrug: In einem Fall unterstützte ein Vorgesetzter seine Mitarbeiter dabei, falsche Arbeitszeiten zu dokumentieren, indem er die bereits falsch eingetragenen Zeiten der Mitarbeiter unverändert an den Arbeitgeber weitergab. Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz bestätigte die fristlose Kündigung des Vorgesetzten aufgrund dieses Verhaltens (Urteil vom 23.05.2013, Az.: 10 Sa 6/13).
Wird Ihnen ein Arbeitszeitbetrug oder die Manipulation der Arbeitszeiterfassung vorgeworfen?
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht verstehen wir, wie belastend der Vorwurf des Arbeitszeitbetrugs für Sie als Arbeitnehmer sein kann. Es ist wichtig, dass Sie in dieser Situation nicht den Kopf in den Sand stecken, sondern aktiv werden.
Wir bieten Ihnen eine unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falles an, um Ihnen eine klare Orientierung zu geben. Sollte bereits eine Kündigung erfolgt sein, überprüfen wir diese gerne auf ihre Rechtmäßigkeit. Zögern Sie nicht, sich professionelle Hilfe zu suchen. Gemeinsam können wir Ihre Rechte schützen und die bestmögliche Lösung für Ihre Situation finden. Kontaktieren Sie uns noch heute.
Rechtliche Konsequenzen für Arbeitnehmer
Der Betrug bei der Arbeitszeit kann für einen Arbeitnehmer unterschiedliche Konsequenzen nach sich ziehen. Es muss hierbei zunächst eine Unterscheidung zwischen den arbeitsrechtlichen und den strafrechtlichen Konsequenzen vorgenommen werden.
Ein Arbeitnehmer, der Arbeitszeitbetrug begeht, muss mit der arbeitsrechtlichen Konsequenz einer Abmahnung oder im schlimmeren Fall sogar mit der Kündigung rechnen. Ein Arbeitgeber ist rechtlich dazu berechtigt, im Fall der Kenntnisnahme des Arbeitszeitbetrugs den betreffenden Arbeitnehmer abzumahnen. Dieser Schritt ist als Vorstufe der Kündigung anzusehen, da der Arbeitgeber durch die Abmahnung dem Arbeitnehmer auf sein inakzeptables Verhalten hinweist und für den Wiederholungsfall weitergehende Maßnahmen wie die Kündigung androht.
Sollte der Arbeitgeber dazu in der Lage sein, seinem Arbeitnehmer den Betrug an der Arbeitszeit nachzuweisen, so ist er zu der Aussprache der Kündigung berechtigt. Je nachdem, wie sich der individuelle Sachverhalt darstellt, ist sowohl die ordentliche (fristgerechte) als auch die außerordentliche (fristlose) Kündigung denkbar. Der Arbeitgeber kann zudem unter ganz bestimmten Voraussetzungen auch Schadensersatzforderungen gegen den Arbeitnehmer geltend machen. Dies setzt allerdings voraus, dass dem Arbeitgeber durch den Arbeitszeitbetrug wirtschaftlich ein Schaden entstand. Sollte der Arbeitgeber jedoch den Arbeitnehmer für Arbeitsstunden bezahlt haben, die der Arbeitnehmer letztlich nicht geleistet hat, so ist von dem wirtschaftlichen Schaden auszugehen.
Der Betrug bei der Arbeitszeit kann sogar strafrechtlich relevant sein. Auf der Grundlage des § 263 Strafgesetzbuch (StGB) kann dieses Verhalten als Betrug gewertet werden, sofern der Arbeitnehmer wissentlich und mit Vorsatz gehandelt hat. Der Gesetzgeber sieht in derartigen Fällen ein Strafmaß in Form einer Geldstrafe oder alternativ dazu eine Maximalfreiheitsstrafe von fünf Jahren vor. Das Strafmaß ist allerdings abhängig von den individuellen Rahmenbedingungen der Tat. Ein Arbeitnehmer, der sich mit dem strafrechtlichen Vorwurf des Betruges der Arbeitszeit konfrontiert sieht, sollte sich diesem ernst zu nehmenden Vorwurf auf gar keinen Fall ohne rechtsanwaltliche Verteidigung stellen.
Möglichkeiten der Prävention
Es gibt für Arbeitgeber Möglichkeiten, präventiv gegen den Arbeitszeitbetrug vorzugehen. Denkbar sind etwa transparente Arbeitszeitenregelungen in Verbindung mit einer klaren und unmissverständlichen Kommunikation. Wenn in dem Unternehmen klar formulierte Regelungen vorherrschen und der Arbeitgeber den Arbeitnehmern diese Regeln transparent und nachvollziehbar vermittelt, wird das Risiko des Arbeitszeitbetruges minimiert.
In zahlreichen Unternehmen gibt es mittlerweile elektronische Zeiterfassungssysteme und auch Kontrollmechanismen, die dem Arbeitnehmer den Betrug bei der Arbeitszeit erschweren respektive fast unmöglich machen. Diese Systeme haben den Vorteil, dass sämtliche Arbeitszeiten automatisch oder zumindest halbautomatisch erfasst werden. Ein Nachteil ist allerdings der Umstand, dass sich das Risiko des Betruges niemals gänzlich zu 100 Prozent ausschließen lässt und für den Fall, dass das System einmal einem technischen Defekt unterliegt, der Arbeitgeber die Arbeitszeiten des Arbeitnehmers nicht nachvollziehen kann.
Eine weitere, sehr weitverbreitete, Präventionsmaßnahme gegen den Arbeitszeitbetrug ist die sogenannte Vertrauenskultur in dem Unternehmen. Bringt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Wertschätzung und auch Vertrauen entgegen, so wird die Hemmschwelle des Arbeitnehmers hochgestuft. Dies bedeutet, dass Arbeitnehmer in derartigen Fällen sofort aus moralischen Gründen heraus den Gedanken an einen Betrug verwerfen, da das Vertrauen des Arbeitgebers nicht missbraucht werden soll. Auch Sensibilisierungen der Arbeitnehmer zu dieser Thematik und permanente Schulungen der Führungskräfte können als gute Präventionsmaßnahme gegen Arbeitszeitbetrug angesehen werden.
Rechtliche Konsequenzen für Arbeitgeber
Nicht immer muss der Arbeitszeitbetrug auch tatsächlich von dem Arbeitnehmer durchgeführt werden. Es ist auch denkbar, dass ein Arbeitgeber Arbeitszeitbetrug durchführt. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Arbeitgeber die von dem Arbeitnehmer geleisteten Arbeitszeiten zu dessen Ungunsten manipuliert oder wenn die von dem Arbeitnehmer geleisteten Arbeitszeiten nicht vergütet werden.
Der Arbeitgeber hat aus dem arbeitsvertraglichen Verhältnis heraus gegenüber dem Arbeitnehmer nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Diese Pflichten haben ihre rechtliche Grundlage sowohl in dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) als auch in dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Verstößt ein Arbeitgeber gegen seine gesetzlich festgeschriebenen Pflichten, so muss natürlich auch der Arbeitgeber mit entsprechenden rechtlichen Konsequenzen rechnen.
Ein Arbeitnehmer, der durch den Arbeitgeber zum Opfer des Arbeitszeitbetrugs wurde, kann Schadensersatzansprüche gegen den Arbeitgeber geltend machen. Der Grund hierfür liegt in dem Umstand, dass dem Arbeitnehmer bei einer Nichtvergütung von geleisteten Arbeitsstunden ein wirtschaftlicher Schaden entstanden ist. Der Arbeitgeber steht gegenüber dem Arbeitnehmer in der Haftung für diesen Schaden und wird dementsprechend Ersatz leisten müssen. Hierbei gilt es jedoch zu beachten, dass der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber in der Beweispflicht steht. Der Arbeitszeitenbetrug muss dementsprechend von der geschädigten Seite aus nachgewiesen werden. In der gängigen Praxis kann sich dies als schwierig erweisen. Der Arbeitgeber ist jedoch gut beraten, sich der Dienste eines erfahrenen Rechtsanwalts zu bedienen. Wir stehen diesbezüglich sehr gern zur Verfügung.
Zusätzlich zu diesen Konsequenzen droht dem Arbeitgeber bei einem Arbeitszeitbetrug noch eine weitere Konsequenz, die sich merklich auswirken kann. Der sogenannte Reputationsverlust kann einen Arbeitgeber sehr schwer treffen und erschwert das Personalrecruiting für die Zukunft. In Zeiten, in denen in Deutschland ein eklatanter Fachkräftemangel vorherrscht, kann sich kaum ein Unternehmen einen derartigen Reputationsverlust auf Dauer leisten. Der Wettbewerbsnachteil gegenüber der Konkurrenz kann ein Unternehmen wirtschaftlich schwer in Bedrängnis bringen, sodass die Arbeitgeber sehr stark auf die eigene Reputation achten sollten.
Fazit
Die Arbeitszeit ist ein wesentlicher Faktor des Arbeitsvertrages. Der Arbeitnehmer hat aus dem Arbeitsvertrag heraus die Pflicht, diese Zeit abzuleisten, und der Arbeitgeber hat die Verpflichtung zur Vergütung. Der Arbeitszeitbetrug ist ein Delikt, welches sowohl von dem Arbeitgeber als auch von dem Arbeitnehmer begangen werden kann. Die rechtlichen Konsequenzen sollten jedoch auf gar keinen Fall unterschätzt werden, da sowohl arbeitsrechtliche als auch strafrechtliche Auswirkungen dieses Verhaltens zu erwarten sind. Im Zweifel ist der Gang zu einem erfahrenen Rechtsanwalt auf jeden Fall ratsam und wir stehen sehr gern mit unserer juristischen Fachkompetenz zur Verfügung.