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Sonntagsarbeit – Was gilt laut Arbeitszeitgesetz?

Es gibt in Deutschland Arbeitsplätze, die im 24/7 Rhythmus durch die Arbeitnehmer besetzt sein müssen. Dies schließt naturgemäß auch die Sonntagsarbeit mit ein, die jedoch gesonderten arbeitsrechtlichen Bestimmungen unterliegt. Den wenigsten Arbeitnehmern sind diese Bestimmungen bekannt. Lesen Sie weiter, hier finden Sie die wichtigsten Informationen zu dieser Thematik.

Das Wichtigste in Kürze


In Deutschland ist Sonntagsarbeit grundsätzlich verboten, aber es gibt zahlreiche Ausnahmen, die auf dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) und spezifischen Notwendigkeiten basieren. Arbeitnehmer haben bei Sonntagsarbeit Anspruch auf Ausgleichstage und unter bestimmten Bedingungen auch auf Zuschläge. Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz können für Arbeitgeber zu erheblichen Bußgeldern oder Strafverfolgung führen.

Zentrale Punkte aus dem Urteil:

  1. Definition von Sonntagsarbeit: Jede berufliche Tätigkeit, die an Sonn- oder Feiertagen ausgeführt wird, basierend auf dem ArbZG in Verbindung mit dem Grundgesetz.
  2. Abgrenzung und Bedeutung: Sonntagsarbeit ist durch besondere Regelungen gekennzeichnet und dient dem Schutz der Sonntagsruhe, die für Erholung und Familienzeit wichtig ist.
  3. Allgemeines Verbot mit Ausnahmen: Sonntagsarbeit ist prinzipiell untersagt (§ 9 ArbZG), aber es gibt Ausnahmen für Branchen, die dem Allgemeinwohl dienen oder bei besonderen Anlässen.
  4. Konsequenzen bei Verstößen: Arbeitgeber können bei Nichteinhaltung mit Bußgeldern bis zu 30.000 Euro belegt werden. Schwerwiegende Fälle können zur Strafverfolgung führen.
  5. Rechte der Arbeitnehmer: Bei rechtswidriger Sonntagsarbeit können Arbeitnehmer intern oder über externe Stellen wie das Gewerbeaufsichtsamt Einspruch erheben. Unrechtmäßige Anordnungen sind unwirksam.
  6. Genehmigungsverfahren: Arbeitgeber müssen Sonntagsarbeit genehmigen lassen, wobei strenge Kriterien gelten. Unterschieden wird zwischen einmaligen und Dauergenehmigungen.
  7. Kompensation und Freizeitausgleich: Für Sonntagsarbeit muss der Arbeitgeber einen Ersatzruhetag gewähren, der innerhalb von 14 Tagen zu gewähren ist.
  8. Vergütung und Zuschläge: Es gibt keine einheitliche Regelung, aber in der Praxis werden oft Zuschläge auf Basis von Betriebs- oder Tarifvereinbarungen gezahlt.

Definition und rechtliche Grundlagen der Sonntagsarbeit

Sonntagsarbeit Regelungen
(Symbolfoto: PhotoSGH /Shutterstock.com)

Als Sonntagsarbeit definiert der Gesetzgeber jede berufliche Tätigkeit, die von Arbeitnehmern an Sonn- oder anderen als Ruhetagen deklarierten Tagen ausgeführt wird. Die gesetzliche Grundlage für diese Tätigkeit stellt das ArbZG (Arbeitszeitengesetz) in Verbindung mit dem Grundgesetz dar, da der Sonntag dem reinen Grundsatz nach ein schutzwürdiger Tag ist.

Abgrenzung der Sonntagsarbeit von anderen Arbeitszeiten

Die Sonntagsarbeit grenzt sich deutlich von den anderen Arbeitszeiten in Deutschland ab. Als Abgrenzungsmerkmale können hierbei sowohl die rechtlichen Regelungen als auch die Einschränkung der Freizeit des betroffenen Arbeitnehmers nebst der Entlohnung genannt werden. Auch die sozialen sowie familiären Aspekte stellen ein Abgrenzungsmerkmal der Sonntagsarbeit im Vergleich zu anderen Arbeitszeiten dar.

Die Bedeutung der Sonntagsruhe

Die Sonntagsruhe hat in Deutschland einen besonders hohen Stellenwert, da der siebte Tag der Woche den Menschen die Möglichkeit der Entspannung und Ruhe bietet. Arbeitnehmer erhalten die Gelegenheit, Hobbys auszuüben oder ihre Freizeit der eigenen Familie zu widmen. Dem Stress der Arbeitswelt soll zumindest für einen Tag in der Woche entflohen werden. Auf diese Weise wird der Arbeitnehmer durch den Gesetzgeber vor einer Überlastung geschützt. Dementsprechend ist es ein allgemeiner und auch gesetzlich geförderter Konsens, dass die Sonntagsruhe allgemeinhin respektiert und eingehalten wird.

Regelungen zur Sonntagsarbeit im Arbeitszeitgesetz

Arbeitnehmer in Unternehmen oder Behörden, die dem 24/7 Arbeitsrhythmus unterworfen sind, haben nur sehr viel seltener die Gelegenheit dazu, den Sonntag zu genießen. Dementsprechend gibt es im Arbeitszeitengesetz spezielle Regelungen zur Sonntagsarbeit.

Allgemeines Verbot der Sonntagsarbeit und Ausnahmen

Dem reinen Grundsatz nach gilt in Deutschland, dass die Sonntagsarbeit verboten ist. Dieses allgemeine Verbot hat seine gesetzliche Grundlage in dem § 9 ArbZG. Der § 9 ArbZG besagt, dass Arbeitnehmer an Sonntagen in der Zeitspanne von 0:00 – 24:00 Uhr von dem Arbeitgeber nicht beschäftigt werden dürfen. Dieses allgemeine Verbot kennt jedoch Ausnahmen. Als Grundlage für die Ausnahme gilt, dass ein als berechtigt geltendes Interesse für die Sonntagsarbeit des Arbeitnehmers vorliegen muss.

Dies bedeutet, dass die Arbeitstätigkeit aufgrund von zwingenden Notwendigkeiten oder drohender Gefahr als Sonntagsarbeit für den Arbeitgeber alternativlos ist. Als Beispiel hierfür können Bereiche dienen, deren Tätigkeit dem Allgemeinwohl dienlich sind. Versorgungs- oder auch Verkehrsbetriebe sowie die Krankenhäuser und die Polizei respektive der Justizvollzug und die Gastronomie nebst dem Hotelgewerbe beschäftigen in der gängigen Praxis ihre Arbeitnehmer auch an Sonntagen.

Eine weitere Ausnahme können auch Veranstaltungen sein, die sportlicher oder auch kultureller Natur sind und an Feier- oder Sonntagen stattfinden. Der Grund hierfür liegt in dem Umstand, dass an diesen Tagen sich derartige Veranstaltungen einer großen Beliebtheit erfreuen und eine rege Nachfrage erfahren. Damit diese Veranstaltungen als Ausnahme gelten, müssen sie jedoch entweder einen erholsamen oder unterhaltenden Charakter respektive eine ganz besondere Bedeutung für die Bevölkerung innehaben.

Konsequenzen und Rechtsmittel bei Verstößen gegen die Regelungen zur Sonntagsarbeit

Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz, insbesondere gegen die Regelungen zur Sonntagsarbeit, können für Arbeitgeber ernsthafte rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Gemäß § 22 Absatz 2 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) können solche Verstöße mit einem Bußgeld von bis zu 30.000 Euro geahndet werden. In schwerwiegenden Fällen, beispielsweise wenn die Gesundheit der Mitarbeiter durch den Verstoß gefährdet wird oder wenn sich Arbeitgeber wiederholt nicht an das Gesetz halten, kann sogar eine Strafverfolgung mit der Möglichkeit einer Haftstrafe erfolgen.

Arbeitnehmern, die mit der Anordnung von Sonntagsarbeit konfrontiert sind, die nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht, stehen verschiedene Rechtsmittel zur Verfügung. Zunächst sollten sie versuchen, das Problem intern zu klären, indem sie das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen. Ist dies nicht erfolgreich oder wird der Hinweis ignoriert, können Arbeitnehmer eine externe Stelle einschalten. Hierbei kann es sich um die zuständige Arbeitsschutzbehörde, in der Regel das Gewerbeaufsichtsamt, handeln. Diese Behörden haben die Befugnis, gegen den Arbeitgeber Sanktionen zu verhängen, falls dieser den Missstand nicht behebt.

Arbeitnehmer sind nicht verpflichtet, Anordnungen des Arbeitgebers zur Sonntagsarbeit zu folgen, wenn diese gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen. Eine solche Anordnung ist nach § 134 BGB unwirksam. Sollte der Arbeitnehmer aufgrund einer berechtigten Arbeitsverweigerung in einem solchen Fall gekündigt werden, wäre diese Kündigung sozial ungerechtfertigt im Sinne des § 1 Abs. 2 KSchG und somit unwirksam.

Für die Meldung von Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz und insbesondere die Sonntagsarbeit können Arbeitnehmer auch Unterstützung durch eine Rechtsschutzversicherung erhalten, die im Konfliktfall beratend zur Seite steht. Darüber hinaus ist es möglich, sich an den Betriebsrat oder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu wenden, falls im Unternehmen eine solche Stelle existiert.

Insgesamt ist es für Arbeitnehmer wichtig, ihre Rechte zu kennen und bei Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz aktiv zu werden, um ihre Gesundheit und ihr Wohlergehen zu schützen.

Genehmigungsverfahren und Zuständigkeiten

Ein Arbeitgeber, der seine Arbeitnehmer an Sonntagen als Ausnahme beschäftigen möchte, muss dieses Ansinnen genehmigen lassen. Hierfür ist ein Antrag an die zuständige Behörde des jeweiligen Bundeslandes erforderlich. Die jeweiligen Ämter haben in den unterschiedlichen Bundesländern unterschiedliche Bezeichnungen. Erst dann, wenn das zuständige Amt eine entsprechende Genehmigung in schriftlicher Form erteilt, darf der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer am Sonntag beschäftigen. Es muss an dieser Stelle betont werden, dass die Genehmigung an sehr strenge Form- sowie Inhaltsanforderungen geknüpft ist. Der Schutz des Arbeitgebers steht stets im Vordergrund und wird von dem Gesetzgeber forciert.

Dementsprechend muss der Arbeitgeber gegenüber dem Amt sehr genau den Arbeitsumfang sowie die Arbeitszeit nebst der genau bezifferten Arbeiten offenlegen. Unterschieden werden muss hierbei jedoch zwischen einer einmaligen Ausnahmegenehmigung und der Dauergenehmigung. Eine einmalige Ausnahmegenehmigung ist anlassbedingt für Arbeiten, die einmal jährlich anfallen. Als Beispiel hierfür kann eine Inventur in einem Geschäft dienen. Die Dauergenehmigung muss beantragt werden, wenn die Sonntagsarbeit zu einem festen Bestandteil des Angebots von einem Unternehmen an die Kunden ist. Der Pflegedienst ist hierfür ein gutes Beispiel.

Kompensation und Freizeitausgleich

Bedingt durch den Umstand, dass dem Arbeitnehmer durch die Arbeit an Sonntagen Einschränkungen seiner Freizeit hinnehmen muss und außerhalb der als regulär anzusehenden Tage arbeitet, hat der Gesetzgeber eine Kompensation in Form von Ausgleichstagen festgelegt.

Recht auf Ausgleichstage

Ausgleichstage sind ein Anrecht des Arbeitnehmers, dass dieser gegenüber seinem Arbeitgeber beanspruchen kann. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass für einen Tag geleisteter Sonntagsarbeit ein sogenannter Ersatztag bewilligt werden muss. Der Arbeitgeber muss hierfür eine Frist zwingend beachten. Innerhalb von 14 Tagen muss der sogenannte Ersatzruhetag für den Arbeitnehmer eingerichtet werden. In der gängigen Praxis kann dies jedoch für den Arbeitgeber mit gewissen Herausforderungen verbunden sein, da so manch ein Personaleinsatzplan nur sehr wenig Kapazitäten für personelle Ausfälle vorsieht.

Trotz dieses Umstandes kann der Arbeitnehmer auf diesen Ausgleichstag bestehen. Der Gesetzgeber hat zudem festgelegt, dass der Ersatzruhetag in seiner Art und Güte dem Sonntag gleichgestellt sein muss. Dies bedeutet, dass dem Arbeitnehmer eine Ruhezeit von mindestens 11 Stunden zur Verfügung stehen muss. Die gesetzliche Grundlage hierfür stellt der § 5 Abs. 1 ArbZG dar. Es ist jedoch möglich, individuelle Nebenabreden zu treffen und von der gesetzlichen Vorschrift abzuweichen. Dies setzt jedoch ein gegenseitiges Einvernehmen zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer voraus.

Vergütung und Zuschläge

Eine genaue gesetzlich festgelegte Regelung bezüglich der Vergütung und der Zuschläge für die Sonntagsarbeit gibt es in Deutschland nicht. Dies bedeutet, dass es sich um eine individuelle Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer handelt. Diese findet bereits bei dem Arbeitsvertrag Anwendung. In der gängigen Praxis kommen Betriebsvereinbarungen oder auch tarifvertragliche Regelungen zur Anwendung, auf die der Arbeitnehmer sich dann berufen kann. Für gewöhnlich erfolgt ein Aufschlag bei dem Stundenlohn in Höhe von 50 Prozent.

Rechtsschutz und Unterstützung durch Fachanwälte

Gerade im Hinblick auf die Sonntagsarbeit kommt es nicht selten zu Streitigkeiten zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer. In vielen Fällen vertritt dabei der Arbeitgeber einer eher offensive Position und nutzt seine Stellung dahingehend aus, dass dem Arbeitnehmer eine Drucksituation vermittelt wird. Der Arbeitnehmer ist jedoch gegenüber dem Arbeitgeber nicht hilflos. Mithilfe eines erfahrenen Rechtsanwalts respektive Fachanwalt für Arbeitsrecht kann der Arbeitnehmer seine Rechte gegenüber dem Arbeitgeber geltend machen. Je nachdem, in welchem Bereich der Thematik Sonntagsarbeit es zu Streitigkeiten kommt, kann die rechtsanwaltliche Vertretung bereits auf dem außergerichtlichen Wege eine einvernehmliche Einigung herbeiführen.

Gerade dann, wenn es um die Ausgleichstage geht, ist der gerichtliche Weg in der Regel nicht zwingend erforderlich. Wir stehen jederzeit sehr gern für Sie als Ansprechpartner in rechtlichen Fragen zur Verfügung und vertreten Sie im Zweifel auch auf dem gerichtlichen Weg, um Ihre Rechte gegenüber dem Arbeitgeber zu wahren.

Beispiele für Sonntagsarbeit

Sonntagsarbeit ist in Deutschland durch das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) geregelt und grundsätzlich verboten, allerdings gibt es zahlreiche Ausnahmen, die in verschiedenen Branchen zur Anwendung kommen. Hier sind einige Beispiele für übliche Sonntagsarbeit aus verschiedenen Sektoren:

  • Gesundheitswesen: Im Gesundheitswesen ist Sonntagsarbeit weit verbreitet, da Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen rund um die Uhr betrieben werden müssen. Dies umfasst die Arbeit von Ärzten, Pflegekräften und weiterem medizinischen Personal, die für die Versorgung und Betreuung von Patienten zuständig sind.
  • Gastronomie: In der Gastronomie ist es üblich, dass Restaurants und Cafés auch an Sonntagen geöffnet haben, um den Bedürfnissen der Gäste gerecht zu werden. Hier arbeiten Köche, Servicekräfte und Küchenhilfen, um den Betrieb aufrechtzuerhalten.
  • Einzelhandel: Obwohl der Einzelhandel in Deutschland an Sonntagen größtenteils geschlossen bleibt, gibt es Ausnahmen wie Bäckereien, die an Sonntagen für einige Stunden öffnen dürfen. Hierbei sind Verkaufspersonal und Bäcker im Einsatz.
  • Not- und Rettungsdienste: Not- und Rettungsdienste müssen ebenfalls an Sonntagen arbeiten, um im Notfall schnell Hilfe leisten zu können. Dazu gehören Einsatzkräfte wie Feuerwehrleute, Polizisten und Rettungssanitäter.
  • Verkehr und Transport: Im Bereich Verkehr und Transport müssen beispielsweise Bus- und Bahnfahrer auch an Sonntagen arbeiten, um den öffentlichen Nah- und Fernverkehr sicherzustellen.
  • Sicherheits- und Überwachungsdienste: Sicherheitspersonal und Überwachungsdienste sind ebenfalls von der Sonntagsruhe ausgenommen, um beispielsweise Gebäude zu bewachen oder für die öffentliche Sicherheit zu sorgen.
  • Tourismus und Freizeit: In Tourismusgebieten und bei kulturellen Veranstaltungen kann ebenfalls Sonntagsarbeit anfallen, um Touristen zu betreuen und Veranstaltungen durchzuführen.
  • Callcenter: In einigen Fällen dürfen Callcenter an Sonntagen arbeiten, wenn sie beispielsweise technische Notdienste anbieten oder in anderen Ausnahmefällen tätig sind.

Für all diese Branchen gelten spezielle Regelungen hinsichtlich der Zuschläge für Sonntagsarbeit und des Ausgleichs durch Ersatzruhetage. Arbeitnehmer haben in der Regel Anspruch auf mindestens 15 freie Sonntage im Jahr und einen Ersatzruhetag für geleistete Sonntagsarbeit innerhalb eines bestimmten Zeitraums. Zuschläge für Sonntagsarbeit sind bis zu einer gewissen Höhe steuerfrei.

 

Fazit

Die Sonntagsarbeit ist in zahllosen Branchen üblich. Nur zu gern wird dabei der Umstand vergessen, dass das Arbeitszeitengesetz in Deutschland dem reinen Grundsatz nach die Arbeitstätigkeit an einem Sonntag verbietet, da der Sonntag als geschützter Ruhetag gilt. Dieser Tag ist für Arbeitnehmer wichtig, um Erholung von dem Arbeitsstress zu erhalten.

Dementsprechend wird eine Ausnahmegenehmigung erforderlich, die der Arbeitgeber bei dem zuständigen Amt beantragen muss. Es muss beachtet werden, dass in den unterschiedlichen Bundesländern die zuständigen Ämter mitunter unterschiedliche Namen haben.

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