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Anspruch auf Teilzeit – Voraussetzungen für Arbeitnehmer

Heutzutage spielt die Vereinbarkeit zwischen den privaten Verpflichtungen und den beruflichen Herausforderungen für die Arbeitnehmer eine größere Rolle, als es noch vor Jahren der Fall war. Angesichts dessen hat auch die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung in der modernen Arbeitswelt eine größere Bedeutung, da die Unternehmen hierzulande unter Fachkräftemangel leiden. Durch das freiwillige Einräumen dieser Möglichkeit kann ein Unternehmen sich gegenüber der Konkurrenz im Kampf um die Fachkräfte einen wichtigen Vorteil verschaffen.

Das Wichtigste in Kürze


Der gesetzliche Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung in Deutschland ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, die Arbeitnehmer kennen sollten, um ihre Rechte wahrnehmen zu können.

  • Gründe für den Wunsch nach Teilzeitbeschäftigung können sich aus veränderten privaten Lebensumständen oder dem Wunsch nach besserer Work-Life-Balance ergeben.
  • Der gesetzliche Anspruch auf Teilzeit fußt auf § 8 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG). Der Arbeitnehmer muss einen schriftlichen Antrag stellen.
  • Voraussetzungen sind u.a. eine Mindestdauer der Beschäftigung von 6 Monaten und mindestens 15 Beschäftigte im Unternehmen.
  • Der Antrag muss 3 Monate vor Beginn der Teilzeit eingehen. Der Arbeitgeber hat 1 Monat Zeit für die Prüfung.
  • Ablehnungsgründe müssen vom Arbeitgeber schriftlich dargelegt werden. Eine unzureichende Begründung kann der Arbeitnehmer gerichtlich prüfen lassen.
  • Bei Ablehnung des Antrags oder fehlender Reaktion innerhalb der Frist hat der Arbeitnehmer gute Chancen auf Teilzeit.
  • Die Rückkehr von Teilzeit in Vollzeit ist bei befristeter Teilzeit einfacher als bei unbefristeter.

Gründe für den Wunsch nach Teilzeitbeschäftigung

Es kann eine wahre Vielzahl von Gründen für den Wunsch des Arbeitnehmers nach Teilzeitbeschäftigung geben. Sei es, weil sich die private Lebenssituation durch familiären Nachwuchs oder durch Pflegeverpflichtungen gegenüber Angehörigen verändert hat, oder weil der Arbeitnehmer seine Work-Life-Balance verändern möchte. Sofern es die finanzielle Situation des Arbeitnehmers erlaubt, ist der Wunsch, weniger zu arbeiten, nachvollziehbar.

Gesetzliche Grundlagen des Anspruchs auf Teilzeit

Die gesetzlichen Grundlagen des Anspruchs auf Teilzeit sind ein wichtiger Aspekt des Arbeitsrechts in Deutschland. Sie sind im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) verankert und bieten Arbeitnehmern die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit flexibel zu gestalten.

Teilzeit
(Symbolfoto: Bartolomiej Pietrzyk /Shutterstock.com)

Insbesondere der § 8 TzBfG spielt hierbei eine zentrale Rolle, da er die Voraussetzungen für einen Antrag auf Teilzeitbeschäftigung festlegt. Darüber hinaus regelt das Gesetz auch die Pflichten des Arbeitgebers im Zusammenhang mit einem solchen Antrag. Es ist daher von großer Bedeutung, sowohl als Arbeitnehmer als auch als Arbeitgeber, diese gesetzlichen Bestimmungen zu kennen und zu verstehen.

Überblick über das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)

Den wenigsten Arbeitnehmern ist der Umstand bewusst, dass es in Deutschland sogar einen gesetzlich verankerten Anspruch auf die Teilzeitbeschäftigung gibt. Dieser Anspruch stützt sich auf den § 8 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG), er ist jedoch an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Diese Grundvoraussetzungen sind in dem § 8 TzBfG festgeschrieben.

Antrag auf Teilzeitbeschäftigung nach § 8 TzBfG

Sofern ein Arbeitnehmer auf Teilzeitbasis seiner beruflichen Verpflichtung nachkommen möchte, muss er einen entsprechenden Antrag an seinen Arbeitgeber richten. Dieser Antrag muss in schriftlicher Form bei dem Arbeitgeber eingehen, damit dieser seinen gesetzlichen Pflichten nachkommen kann. Es ist dem reinen Grundsatz nach jedem Arbeitnehmer, unabhängig von seiner beruflichen Stellung in dem Unternehmen des Arbeitgebers, gestattet, einen Antrag auf Teilzeitbeschäftigung zu stellen. Der Arbeitgeber hat kein Recht dazu, dem Arbeitnehmer das Stellen eines derartigen Antrags zu verweigern.

Pflichten des Arbeitgebers bei einem Teilzeitantrag

Der Arbeitgeber hat die Verpflichtung, den Teilzeitantrag des Arbeitnehmers anzunehmen und diesen dahin gehend zu prüfen, ob der von dem Arbeitnehmer gestellte Antrag statthaft ist oder ob es einen Ablehnungsgrund gibt. Hierbei muss betont werden, dass die Prüfkriterien gesetzlich festgelegt sind und eine Ablehnung eines Teilzeitantrags nur in Ausnahmefällen statthaft ist. Der Arbeitgeber hat die Verpflichtung, den Antrag des Arbeitnehmers sorgsam zu prüfen.

Voraussetzungen für einen Anspruch auf Teilzeit

In den folgenden Absätze gehen wir auf die gesetzlichen Regelungen und Voraussetzungen ein, die in Deutschland bezüglich des Anspruchs von Arbeitnehmern auf Teilzeitbeschäftigung bestehen. Dabei werden insbesondere die erforderliche Dauer des Beschäftigungsverhältnisses, die Mindestanzahl von Arbeitnehmern im Unternehmen, die Fristen für erneute Anträge, die Formalitäten und Fristen für die Antragstellung sowie die Besonderheiten der Brückenteilzeit erläutert.

Dauer des Beschäftigungsverhältnisses

Gem. § 8 TzBfG muss der Arbeitnehmer für einen Mindestzeitraum von sechs Monaten in dem Unternehmen des Arbeitgebers beschäftigt gewesen sein, damit ein Anspruch auf Teilzeit besteht.

Mindestanzahl der Arbeitnehmer im Unternehmen

In dem Unternehmen des Arbeitgebers müssen als Minimum 15 Arbeitnehmer beschäftigt sein. Es darf sich dementsprechend nicht um einen Kleinbetrieb handeln. Für Arbeitnehmer in Kleinbetrieben gibt es in Deutschland keinen gesetzlich verankerten Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung.

Zeitraum seit dem letzten Teilzeitantrag

Handelt es sich nicht um den ersten Antrag des Arbeitnehmers auf Teilzeit, so muss ein Mindestzeitraum von zwei Jahren zwischen dem aktuellen und dem vorangegangenen Antrag eingehalten werden. Hierbei ist es unerheblich, ob der vorangegangene Antrag durch den Arbeitgeber abgelehnt wurde oder nicht.

Fristen und Formalitäten des Antrags

Der Teilzeitantrag des Arbeitnehmers muss dem Arbeitgeber in schriftlicher Form vorgelegt werden. Hierfür hat der Gesetzgeber eine Frist von drei Monaten vor dem geplanten Beginn der Teilzeitbeschäftigung festgelegt. Aus Beweisgründen ist es empfehlenswert, dass der Arbeitnehmer sich durch den Arbeitgeber eine Eingangsbestätigung des Antrags geben lässt. Der Arbeitnehmer sollte als Antragssteller den Teilzeitantrag inhaltlich so konkret wie möglich ausformulieren und dabei auch sehr konkret auf die Vorstellungen der Arbeitszeitgestaltung eingehen. Im Idealfall ist der Antrag so gestaltet, dass dieser durch den Arbeitgeber mit einem einfachen „ja“ oder „nein“ beantwortet werden kann.

Besonderheiten der Brückenteilzeit

Sofern ein Arbeitnehmer die sogenannte Brückenteilzeit in Anspruch nehmen möchte, muss ein anderes Kriterium zwingend erfüllt sein. In derartigen Fällen gilt, dass in dem Unternehmen des Arbeitgebers als Minimum 45 Arbeitnehmer beschäftigt sein müssen. Überdies beträgt die Mindestzeitdauer der Brückenteilzeit ein Jahr. Als Maximaldauer hat der Gesetzgeber für die Brückenteilzeit fünf Jahre festgelegt.

Ablehnung des Teilzeitantrags durch den Arbeitgeber

Die Ablehnung eines Teilzeitantrags durch den Arbeitgeber ist ein komplexes Thema, das sowohl rechtliche als auch betriebliche Aspekte berührt. Im folgendem werden wir uns mit den Gründen für eine Ablehnung, der Notwendigkeit einer schriftlichen Begründung und den Schritten, die bei einer unzureichenden Begründung unternommen werden können, auseinandersetzen. Es ist zu beachten, dass ein Arbeitgeber einen Teilzeitantrag ablehnen kann, jedoch müssen dafür dringende und objektiv nachvollziehbare betriebliche Gründe vorliegen. Darüber hinaus ist der Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet, im Falle einer Ablehnung eine schriftliche Begründung zu liefern. Sollte die Begründung unzureichend sein, hat der Arbeitnehmer das Recht, rechtliche Schritte einzuleiten.

Gründe für eine Ablehnung

Der Arbeitgeber kann einen Teilzeitantrag des Arbeitnehmers ablehnen. Es kommen für eine derartige Ablehnung jedoch nur dringende betriebliche Gründe infrage, die zudem auch objektiv nachvollziehbar sein müssen. Diese Gründe muss der Arbeitgeber auch sehr konkret darstellen. Der reine oberflächliche Hinweis darauf, dass aktuell eine miserable betriebliche Situation vorherrscht, ist als Grund für die Ablehnung nicht ausreichend. Sollte der betriebliche Ablauf durch die Teilzeit des Arbeitnehmers jedoch erheblich beeinträchtigt werden oder die Umsetzung der Teilzeit für den Arbeitgeber unverhältnismäßig hohe Kosten verursachen, so stellt dies einen rechtlich zulässigen Grund für die Ablehnung des Teilzeitantrags dar. Gleichermaßen verhält es sich, wenn durch die Teilzeit die Sicherheit in dem Unternehmen gefährdet wird.

Notwendigkeit einer schriftlichen Begründung

Der Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet, im Fall einer Ablehnung des Teilzeitantrages dem Arbeitnehmer eine schriftliche Begründung zu geben. Eine rein mündlich formulierte Ablehnung ohne Begründung ist gesetzlich nicht zulässig. Die Begründung der Ablehnung muss zudem auch sehr konkret und nachvollziehbar dargestellt werden.

Was ist bei einer unzureichenden Begründung zu tun?

Eine unzureichende Begründung der Ablehnung muss von dem Arbeitnehmer nicht hingenommen werden. Zunächst erst einmal sollte eine rechtsanwaltliche Überprüfung stattfinden, bei der wir sehr gerne mit unserer juristischen Erfahrung und Fachkompetenz zur Verfügung stehen. Im Zuge eines Beratungsgesprächs können dann die weitergehenden Schritte sowie die voraussichtlichen Erfolgschancen eruiert werden.

Rückkehr in die Vollzeitbeschäftigung

Die Entscheidung, von einer Vollzeit- auf eine Teilzeitbeschäftigung zu wechseln, ist oft eine bedeutende berufliche Veränderung. Dieser Übergang kann aus verschiedenen Gründen erfolgen, wie beispielsweise der Notwendigkeit, mehr Zeit für persönliche Verpflichtungen zu haben, oder dem Wunsch, eine bessere Work-Life-Balance zu erreichen. Doch was passiert, wenn man sich entscheidet, wieder in eine Vollzeitbeschäftigung zurückzukehren? Dieser Prozess kann je nach Art der Teilzeitbeschäftigung, ob befristet oder unbefristet, unterschiedlich sein. Es ist daher entscheidend, diese Unterscheidung zu verstehen und die damit verbundenen Rechte und Möglichkeiten zu kennen, bevor man den Übergang zur Teilzeitbeschäftigung vollzieht.

Unterschied zwischen befristeter und unbefristeter Teilzeit

Viele Arbeitgeber, die sich von der Vollzeitbeschäftigung per Antrag in die Teilzeit begeben, wünschen sich zu einem späteren Zeitpunkt eine Rückkehr in die Vollzeitbeschäftigung. Hierbei muss jedoch bei der Teilzeit zunächst eine Unterscheidung vorgenommen werden zwischen der befristeten und der unbefristeten Teilzeit. Der Arbeitnehmer muss diese Unterscheidung bereits bei dem Teilzeitantrag vornehmen. Die befristete Teilzeit endet, ganz wie es der Name bereits vermuten lässt, mit Ablauf der zeitlichen Befristung. Die unbefristete Teilzeittätigkeit jedoch gilt ohne eine derartige zeitliche Begrenzung, sodass die Rückkehr in die Vollzeittätigkeit nicht automatisch erfolgt.

Rechte und Möglichkeiten bei einer unbefristeten Teilzeittätigkeit

Im Gegensatz zu der befristeten Teilzeittätigkeit, bei der ein Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber einen Anspruch auf die Rückkehr in die Vollzeittätigkeit nach Ablauf der Zeitspanne hat, besteht bei einer unbefristeten Teilzeittätigkeit ein derartiger Anspruch nicht. Dementsprechend sollte jeder Arbeitnehmer, der die Teilzeit nur vorübergehend wünscht, eine spätere Rückkehrmöglichkeit in die Vollzeit mit dem Arbeitgeber besprechen.

Rechtliche Schritte bei Ablehnung des Teilzeitantrags

Die Ablehnung eines Teilzeitantrags durch den Arbeitgeber kann für Arbeitnehmer enttäuschend sein und rechtliche Schritte erforderlich machen. In diesem Absatz werden wir die gerichtliche Überprüfung der Ablehnung, die Beweislast und die Chancen für den Arbeitnehmer sowie die automatische Genehmigung bei fehlender Antwort des Arbeitgebers untersuchen. Es ist wichtig zu wissen, dass Arbeitnehmer bei Ablehnung ihres Teilzeitantrags die Möglichkeit haben, die Entscheidung gerichtlich überprüfen zu lassen. Dabei liegt die Beweislast beim Arbeitgeber, der nachweisen muss, dass die Ablehnung rechtmäßig erfolgte. Sollte der Arbeitgeber nicht rechtzeitig oder in der richtigen Form auf den Teilzeitantrag reagieren, gilt der Antrag als stillschweigend genehmigt.

Gerichtliche Überprüfung der Ablehnung

Lehnt der Arbeitgeber den Teilzeitantrag des Arbeitnehmers ab, so steht der Weg der gerichtlichen Überprüfung dieser Ablehnung für den Arbeitnehmer offen. Dieser Schritt ist jedoch mit weitergehenden Kosten in Form von Gerichtsgebühren verbunden.

Beweislast und Chancen für den Arbeitnehmer

Die Chancen einer gerichtlichen Überprüfung der Ablehnung stehen für den Arbeitnehmer dem reinen Grundsatz nach gut, da die Beweislast bei dem Arbeitgeber liegt. Der Arbeitgeber muss in dem gerichtlichen Verfahren den Beweis erbringen, dass die Ablehnung des Teilzeitantrages rechtmäßig erfolgte. In der gängigen Praxis kann sich dies für den Arbeitgeber als schwierig erweisen, da der Gesetzgeber an die Ablehnung hohe Anforderungen gestellt hat.

Automatische Genehmigung bei fehlender Antwort des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber hat für die Prüfung sowie Beantwortung des Teilzeitantrages nicht ewig Zeit. Vielmehr hat der Gesetzgeber hierfür eine Frist von einem Monat festgelegt. Versäumt es der Arbeitgeber, binnen dieser Frist eine Entscheidung zu fällen, so gilt der Antrag des Arbeitnehmers als stillschweigend genehmigt.

Fazit

Das Recht auf Teilzeit ist ein wichtiger Aspekt des Arbeitsrechts, da es die Vereinbarkeit zwischen den beruflichen Verpflichtungen und dem Privatleben merklich erleichtert. Für viele Arbeitnehmer bedeutet dies eine erhebliche Reduzierung der alltäglichen Belastungen und somit auch eine erhebliche Verbesserung des eigenen Wohlbefindens.

Empfehlungen für Arbeitnehmer, die eine Teilzeitbeschäftigung anstreben

Wenn der Arbeitnehmer eine Teilzeitbeschäftigung anstrebt, so sollte möglichst frühzeitig das Gespräch mit dem Arbeitgeber gesucht werden. Ein Arbeitgeber, der von den Wünschen des Arbeitnehmers rechtzeitig Kenntnis erhält, kann entsprechend besser auf dieses Ansinnen reagieren. Der Teilzeitantrag erfolgt dann nicht überraschend und es kann für alle Beteiligten die perfekte Lösung gefunden werden.

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