Die Gratifikation bezeichnet eine über den üblichen Arbeitslohn hinausgehende zusätzliche Geldleistung des Arbeitgebers. Das Arbeitsrecht kennt drei Arten von Sondervergütungen:
- entgeltliche Vergütungen für die vom Arbeitnehmer erbrachte Arbeitsleistung
- Sondervergütungen für langjährige Betriebstreue und
- eine Kombination aus beiden
Gratifikation werden üblicherweise in Form von Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Jubiläumsprämien oder Boni für besondere Arbeitsleistungen ausgezahlt.
Die Ausschüttung von Sondervergütungen kann Gegenstand einer innerbetrieblichen Vereinbarung, eines Tarifvertrages oder eines individuellen Einzelvertrages zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sein. Gibt es keine entsprechenden Vereinbarungen, kann dennoch ein Rechtsanspruch auf regelmäßige Gratifikation entstehen, wenn der Arbeitnehmer mindestens drei Jahre in Folge Sondervergütungen vorbehaltlos gewährt und ausgezahlt hat.