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Arbeitgeber zahlt Lohn nicht – Was Sie jetzt tun sollten!

Bei Gehaltszahlungsverzögerung direkt zum Anwalt gehen

Es kommt in der gängigen Praxis durchaus auch noch sehr häufig vor, dass ein Arbeitgeber seiner arbeitsvertragsrechtlichen Verpflichtung zur Zahlung des Gehalts an den Arbeitgeber verspätet oder schlimmeren Falls überhaupt nicht nachkommt. Obgleich dies durchaus unterschiedliche Gründe haben kann bedeutet dieses Verhalten für den Arbeitnehmer die Gefahr der Existenznot, da in den seltensten Fällen eine stille Geldreserve zur Überbrückung dieser Situation vorhanden ist. Jeder Arbeitnehmer hat auch monatliche Verpflichtungen, die pünktlich getragen werden müssen. Fällt ein Gehalt als Einkommensquelle aus, so kann dies gravierende Folgen nach sich ziehen.

Das Wichtigste in Kürze


  • Verzögerte/ausbleibende Gehaltszahlungen sind ernst zu nehmen. Arbeitnehmer sollten bei Verzögerungen proaktiv handeln und den Arbeitgeber zur Zahlung auffordern.
  • Schnelles Handeln ist wichtig. Bei ausbleibenden Zahlungen sollte ohne Zögern gehandelt werden, um finanzielle Schwierigkeiten zu vermeiden.
  • Rechtliche Schritte können notwendig sein. Wenn der Arbeitgeber nicht zahlt, kann der Gang zum Rechtsanwalt und eine Klage vor dem Arbeitsgericht unvermeidlich sein.
  • Arbeitnehmer haben Rechte. Bei mehr als 2 Monaten Zahlungsverzug kann die Arbeitsleistung verweigert werden, ohne dass der Arbeitgeber kündigen oder sanktionieren darf.
  • Verzugszinsen und Schadenersatz sind möglich. Arbeitnehmer können bei Zahlungsverzug Verzugszinsen und bei entstandenen Schäden Schadenersatz verlangen.
  • Arbeitslosengeld und Insolvenzgeld sind Optionen. Bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers oder bei Nutzung des Zurückbehaltungsrechts können diese Leistungen beantragt werden.
  • Fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer ist eine Option. Wenn der Arbeitgeber im Zahlungsverzug ist und erfolglos abgemahnt wurde, kann der Arbeitnehmer außerordentlich fristlos kündigen.

Zeitspiel des Arbeitgebers und die Folgen

Verzögerte Lohnzahlung
Was tun bei verzögerten oder ausbleibenden Lohnzahlungen durch den Arbeitgeber? Symbolfoto: Successphoto/Bigstock

Bedauerlicherweise ist es immer noch Usus, dass sehr viele Arbeitnehmer sich von dem Arbeitgeber im Hinblick auf die Lohn- und Gehaltszahlung im Fall einer Verspätung regelrecht vertrösten lassen. Dieses „Zeitspiel“ des Arbeitgebers verbessert jedoch die Lage eines Arbeitnehmers nicht, sondern sorgt vielmehr für eine erhöhte Drucksituation, da die „Gläubiger“ der monatlichen Fixkosten des Arbeitnehmers sich nun einmal nicht oder nur in den seltensten Fällen durch die Aussicht auf eine kommende Gehaltszahlung vertrösten lassen. Sei es der Vermieter oder das Autohaus – alle erwarten die pünktliche zuverlässige Zahlung des Schuldners. Gerade im Fall des Mietverhältnisses kann die ausbleibende Miete, sofern sie mehr als nur eine einzige offene Mietzahlung beträgt, zu einer sogenannten außerordentlichen und dementsprechend fristlosen Kündigung auf der Grundlage des § 543 Absatz 2 Nr. 3 a in Verbindung mit dem § 569 Absatz 3 Nr. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches führen. Die Folge ist psychischer Druck, welcher sich zunehmend auf den Arbeitnehmer aufbaut. Der Arbeitnehmer möchte natürlich sein Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitgeber aufrechterhalten und entschließt sich daher nur in den seltensten Fällen für einen Gang zum Rechtsanwalt.

In vielen Fällen ist der Gang zu einem Rechtsanwalt bedauerlicherweise unvermeidlich. Durch diesen Gang wird dem Arbeitgeber signalisiert, dass die Situation ernstzunehmend für den Arbeitnehmer ist. Überdies baut ein derartiger Gang für den Arbeitnehmer auch Druck ab, da Hilfen in Form von Prozesskostenhilfe zur Verfügung stehen.

Ist der Gang zum Rechtsanwalt erst einmal vollzogen ist ein Arbeitgeber auch nicht mehr in der Lage, auf etwaige tarifliche Ausschlussfristen sowie den Fall der Verjährung zu verweisen. Auch der schlimmste Fall, die Insolvenz des Arbeitgebers, hat bei einem rechtzeitigen Gang zum Rechtsanwalt für den Arbeitnehmer schadensbegrenzende Wirkung. Die offenen Lohn- sowie Gehaltsforderungen werden in der Tabelle angemeldet.

Im Fall einer Arbeitgeberinsolvenz muss der Arbeitnehmer jedoch Abstriche im Hinblick auf die Gehaltszahlung hinnehmen.

Schnelles Handeln ist erforderlich

Mit Gehaltszahlung in Verzug
Wie können Sie als Arbeitnehmer Ihre Forderungen durchzusetzen, wenn der Arbeitgeber nicht zahlt? Symbolfoto: Morganka/Bigstock

Wenn bei Ihnen offene Lohn- sowie Gehaltsforderungen eingetreten sind und Sie als Arbeitnehmer ihrerseits offene Forderungen zu tilgen haben sollten Sie auf gar keinen Fall zögern. Wir als erfahrene Rechtsanwaltskanzlei stehen Ihnen sehr gern beratend zur Seite und reichen für Sie auch gern gerichtliche Klage auf die Ihnen zustehende Gehaltszahlung ein. Sie sollten sich auf gar keinen Fall von Ihrem Arbeitgeber vertrösten lassen, da Sie anderenfalls den vollständigen Verlust Ihrer Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber riskieren.

Sie sollten stets im Hinterkopf behalten, dass Ihr Vermieter oder Ihre anderweitigen Forderungsinhaber auf Sie auch keine Rücksicht nehmen werden. Zahlen Sie Ihre offenen Verbindlichkeiten nicht pünktlich, dann werden Sie die entsprechenden Rechtsfolgen zu tragen haben.

Es gibt Menschen, die an ihrem Arbeitsverhältnis hängen und sich immer wieder ins Gedächtnis rufen, wie lange sie schon in dem Unternehmen tätig sind und wie gut das Verhältnis zu dem Arbeitgeber doch ist. Diese Aspekte sind zwar durchaus wichtig für einen Arbeitnehmer, doch ist es letztlich die Gehaltszahlung, welche für ein Arbeitsverhältnis essenziell wichtig ist. Sollte die Lohn- sowie Gehaltszahlung bereits in schöner Regelmäßigkeit verspätet oder überhaupt nicht gezahlt werden ist das Arbeitsverhältnis es auch nicht wert, dass der Arbeitnehmer daran festhält.

In einigen Fällen vertritt ein Arbeitgeber die Auffassung, dass aufgrund von eigenen Schadensersatzsansprüchen gegenüber dem Arbeitnehmer keine Lohn-/Gehaltszahlung geleistet werden muss. Die ausbleibende Zahlung soll dann im Zuge der Aufrechnung erledigt werden und dies auch bei Teilzahlungen. Wir als erfahrene Rechtsanwaltskanzlei raten Ihnen jedoch ausdrücklich dazu, dass Sie stets auf die Zahlung des vollen Gehalts klagen, da eine grundsätzliche Auslegung der Tilgungsbestimmungen im Hinblick auf den Verwendungszweck stets sehr schwierig ist und in den seltensten Fällen zu Ihrem Vorteil ausgehen. Die vermeintlich als Teilzahlung ausgelegten Leistungen können von Ihrem Arbeitgeber auch als tarifliche Sonderzahlungen oder Gratifikationen beziffert werden, sodass Teilzahlungen aufgrund von Schadensersatzansprüchen in der gängigen Praxis nicht als solche erkannt werden können.

Sollten Sie Ihre Lohn-/Gehaltszahlung nicht rechtzeitig erhalten gibt es somit nur eine wirksame Möglichkeit zur Sicherung Ihrer Forderung – der Gang zum Rechtsanwalt. Hierbei handelt es sich mitnichten um ein verwerfliches oder illoyales Verhalten gegenüber Ihrem Arbeitgeber, es ist vielmehr Ihr gesetzlich verankertes gutes Recht. In vielen Fällen ist sogar ein gerichtlicher Weg nicht erforderlich, da so manch ein Arbeitgeber durch ein Anwaltsschreiben schnell zur Vernunft kommt und dementsprechend zahlt. Bedingt durch den Umstand, dass Sie Prozesskostenhilfe erhalten können, gibt es somit finanziell auch kein Risiko für Sie. Wir stehen Ihnen zur Durchsetzung Ihrer Forderung sehr gern zur Verfügung.

Zusammenfassung: Was Sie bei ausbleibenden Gehaltszahlungen tun können

  • Fordern Sie Ihren Arbeitgeber zur Zahlung auf und setzen eine Frist
    Stellen Sie zum ersten mal eine verzögerte/ausbleibende Zahlung fest, warten Sie am besten zunächst ein paar Tage ab, nicht immer steckt ein mutwilliges Ausbleiben der Zahlung dahinter. Sollte sich weiterhin nichts tun, stellen Sie Ihren Arbeitgeber zur Rede und fordern ihn auf, das ausstehende Gehalt in einer bestimmten Frist zu zahlen. Das geht zwar auch mündlich, jedoch ist es aus Beweisgründen immer sinnvoller eine Fristsetzung schriftlich belegen zu können.
  • Wenn die Frist verstrichen ist
    Ist die gesetzte Frist fruchtlos verlaufen, kann der Arbeitnehmer den Arbeitgeber wegen ausbleibender Lohnzahlung abmahnen. Dieses macht in der Praxis jedoch meistens nur Sinn, wenn der Arbeitnehmer ohnehin kein Interesse mehr an einer Fortführung des Arbeitsverhältnisses hat. Bleibt die Zahlung des Lohns auch nach einer solchen Abmahnung aus, ist in den meisten Fällen eine fristlose Kündigung der Arbeitnehmers eine Option.
  • Zurückbehaltungsrecht durch die Verweigerung der Arbeitsleistung
    Ist der Arbeitgeber mehr als 2 Monate mit der Zahlung des Gehalts im Verzug, kann der Arbeitnehmer auf sein sogenanntes Zurückbehaltungsrecht verweisen und die Arbeitsleistung verweigern. Dieses darf jedoch vom Arbeitgeber nicht als Anlass genommen werden den Arbeitnehmer zu kündigen oder aufgrunddessen zu sanktionieren.
  • Geltendmachung von Verzugszinsen
    Die Nichtzahlung des Gehaltes ist ein sogenannter Zahlungsverzug, so dass auch hier Verzugszinsen verlangt werden können. Diese sind üblicherweise etwa 5 Prozent über dem Basiszinssatz vom Bruttogehalt.
  • Geltendmachung von Schadenersatz
    Entsteht durch die Nichtzahlung oder verzögerte Zahlung ein Schaden, so kann der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber Schadenersatz verlangen. Ein Schaden kann zum Beispiel vorliegen, wenn die Miete durch ausbleiben der Gehaltszahlungen nicht gezahlt werden kann und daher eine Kündigung durch den Vermieter erfolgt oder Kredite nicht rechtzeitig bedient werden können.
  • Vor dem Arbeitsgericht klagen
    Hier erhebt der Arbeitnehmer bei dem zuständigen Arbeitsgericht Klage auf die Nachzahlung des ausbleibenden Gehaltes. Im Erfolgsfall kann damit der Arbeitnehmer Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen seinen Arbeitgeber zur Zahlung einleiten. Hiermit verbunden wären dann die Pfändung des Kontos des Arbeitgebers, sowie die Beauftragung eines Gerichtsvollziehers.
  • Arbeitslosengeld und Insolvenzgeld
    Wurde vom Zurückbehaltungsrecht Gebrauch gemacht und besteht das Arbeitsverhältnis weiterhin, kann der Arbeitnehmer bei der Agentur für Arbeit Arbeitslosengeld beantragen. Kommt es durch eine Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers zu einer Insolvenz, besteht ein sozialversicherungsrechtlicher Anspruch auf Insolvenzgeld, welcher ebenfalls bei der Agentur für Arbeit beantragt werden muss.
  • Die fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer
    Letztendlich kann der Arbeitnehmer sein Arbeitsverhältnis bei ausbleibenden Gehaltszahlungen auch außerordentlich fristlos kündigen. Jedoch ist hierfür die Bedingung, dass der Arbeitgeber im Zahlungsverzug ist und erfolglos abgemahnt wurde. Bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist besteht ein Anspruch auf Schadenersatz bezüglich der ausbleibenden Gehaltszahlungen. Dazu kann als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes eine Abfindung verlangt werden.

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