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Leiharbeit vs. Werkverträge: Rechtliche Rahmenbedingungen

Auf dem Arbeitsmarkt gibt es die unterschiedlichsten Beschäftigungsformen, in denen die Arbeitnehmer tätig sind. Jede Beschäftigungsform hat für den Arbeitnehmer sowohl Vor- als auch Nachteile. Es ist grundlegend wichtig, die rechtlichen Unterschiede und selbstverständlich auch die gesetzlichen Schutzmechanismen zu kennen. In der jüngeren Vergangenheit ist insbesondere die Leiharbeit stärker in den Fokus gerückt, da immer mehr Unternehmen auf diese Form der Beschäftigung zurückgreifen. Im Vergleich zu den Werkverträgen gibt es erhebliche Unterschiede. Lesen Sie weiter, um die wichtigsten Informationen zu erfahren.

Das Wichtigste in Kürze


Wesentlich sind die rechtlichen Unterschiede und Schutzmechanismen von Leiharbeit und Werkverträgen, besonders in einem sich wandelnden Arbeitsmarkt, wo Leiharbeit zunehmend an Bedeutung gewinnt.

Zentrale Punkte:

  1. Unterscheidung zwischen Beschäftigungsformen: Leiharbeit (Arbeitnehmerüberlassung) bezieht sich auf die temporäre Leihe von Arbeitnehmern an andere Unternehmen, während Werkverträge spezifische Aufträge umfassen.
  2. Rechtliche Rahmenbedingungen: Leiharbeit wird durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt, Werkverträge sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert.
  3. Weisungsbefugnis und Integration: Leiharbeiter unterliegen den Weisungen des Entleihers und werden in dessen Organisation integriert, anders als bei Werkverträgen.
  4. Schutzmechanismen für Leiharbeitnehmer: Betonung von Equal Pay und Equal Treatment zur Sicherstellung fairer Behandlung und Bezahlung von Leiharbeitnehmern.
  5. Abgrenzung zu Scheinwerkverträgen: Warnung vor Scheinwerkverträgen, die rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können.
  6. Vor- und Nachteile beider Beschäftigungsformen: Beide Formen haben spezifische Vor- und Nachteile aus unterschiedlichen Perspektiven.
  7. Zustimmungs- und Vertragspflichten: Hervorhebung der Bedeutung von Zustimmungspflichten und detaillierten Vertragsbedingungen für die Rechtskonformität bei Leiharbeit.

Definitionen und Abgrenzung

Leiharbeit vs. Werkvertrag
(Symbolfoto: hugo_34 /Shutterstock.com)

Um die Unterschiede zwischen der Leiharbeit und Werkverträgen herauszuarbeiten ist es zunächst grundlegend wichtig, die genaue Definition der Leiharbeit sowie der Werkverträge zu kennen. Auf der Grundlage dieses Wissens kann dann auch eine Abgrenzung der beiden Beschäftigungsformen voneinander vorgenommen werden.

Definition von Leiharbeit (Arbeitnehmerüberlassung)

Die Leiharbeit ist allgemeinhin auch als Arbeitnehmerüberlassung bekannt. Hierunter wird die zeitlich begrenzte Leihe eines Arbeitnehmers von einem Arbeitgeber zu einem anderen Arbeitgeber zum Zwecke der Erbringung von Arbeitsleistung verstanden. Der Charakter der Leiharbeit liegt in der Trennung zwischen dem Arbeitsvertrag und der Arbeitsleistung. Obgleich der Leihempfänger nicht zum Arbeitgeber des Leiharbeitnehmers wird, so ist der dennoch für den Leihzeitraum weisungsbefugt.

Der Arbeitnehmer wird somit in die Unternehmensorganisation des Arbeitgebers integriert. Trotz dieses Umstandes verbleibt der Leiharbeitnehmer in dem arbeitsvertraglichen Verhältnis zu seinem ursprünglichen Arbeitgeber und erhält auch von diesem sein Arbeitsentgelt.

Definition von Werkverträgen

Der Werkvertrag definiert sich als eine vertragliche Vereinbarung zwischen einem Anbieter und einem Kunden. Der Anbieter verpflichtet sich, ein bestimmtes Werk oder eine Leistung bei dem Kunden zu verrichten und der Kunde verpflichtet sich im Gegenzug zu der Zahlung des vertraglich vereinbarten Preises. Werkverträge müssen nicht zwingend von dem Anbieter selbst erfüllt werden, der Anbieter kann auch seine Arbeitnehmer für die Verrichtung des Werkes einsetzen.

Abgrenzung der beiden Beschäftigungsformen voneinander

Zwischen der Leiharbeit und den Werkverträgen muss eine genaue Abgrenzung vorgenommen werden. Obgleich sowohl der Arbeitnehmer des Werkvertragspartners als auch der Leiharbeiter in dem Unternehmen des Kunden tätig sind, so ist lediglich der Leiharbeiter den Weisungen des Kunden unterworfen. Der Arbeitnehmer des Anbieters hingegen hat einen genau definierten Auftrag, den er erfüllen muss.

Der Arbeitnehmer bleibt somit für die gesamte Dauer des Auftrags seinem Arbeitgeber weisungsgebunden. Ein weiterer Unterschied liegt in dem Umstand, dass der Arbeitnehmer des Werkvertragspartners ausdrücklich nicht in die Unternehmensorganisation des Kunden integriert wird. Er gilt somit für die gesamte Dauer der Auftragsdurchführung als „Fremdpersonal“ und muss sich dementsprechend den Arbeitsabläufen nicht unterwerfen. Der Leiharbeiter hingegen hat sich den Gegebenheiten des Entleihers zu unterwerfen und sich zu integrieren.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Sowohl die Arbeitnehmerüberlassung als auch die Werkverträge haben in Deutschland gesetzliche Grundlagen, die die Rahmenbedingungen bestimmen. Es muss hierbei jedoch betont werden, dass auch Leiharbeiter ihren rechtlichen Status als Arbeitnehmer bei dem Arbeitgeber nicht verlieren. Dementsprechend gelten für sie die identischen rechtlichen Grundbedingungen wie bei Arbeitnehmern, die für einen Arbeitgeber einen Werkvertrag bei einem Kunden durchführen.

Gesetzliche Grundlagen der Leiharbeit (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz – AÜG)

Die rechtliche Grundlage für die Entleihe eines Arbeitnehmers von einem Arbeitgeber zu dem anderen Arbeitgeber stellt das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) dar. Letztmalig wurde dieses Gesetz am 21. Februar 2017 überarbeitet. Die Änderungen traten mit dem 01. April 2017 in Kraft.

Wesentliche Vertragsbedingungen und Nachweispflichten

Zu den wichtigsten Bestimmungen des AÜG zählt der Umstand, dass die Entleihe eines Arbeitnehmers als zustimmungspflichtig gilt. Der Arbeitgeber muss dementsprechend im Vorwege, bevor die Entleihe beginnt, die Erlaubnis der zuständigen Bundesagentur für Arbeit einholen. Zudem muss ein Vertrag zwischen dem Entleiher und dem Leihnehmer zustandekommen. In diesem Vertrag müssen sowohl die Leihdauer als auch die genauen Rahmenbedingungen der Arbeitstätigkeit von dem Leiharbeitnehmer schriftlich festgehalten werden.

Gesetzliche Grundlagen von Werkverträgen (§ 631 ff. BGB)

Die gesetzliche Grundlage von Werkverträgen stellt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) dar. Maßgeblich sind hierbei die §§ 631 fortfolgende BGB. Der Werkvertrag hat den rechtlichen Charakter eines gegenseitigen Vertrages, bei dem sich beide Vertragsparteien zu einer bestimmten Leistung verpflichten. Es muss hierbei jedoch beachtet werden, dass sowohl der Auftraggeber als auch der Auftragnehmer bei dem Werkvertrag ein gesetzliches Kündigungsrecht besitzen. Dieses Kündigungsrecht kann unter Umständen an bestimmte rechtliche Bedingungen geknüpft sein.

Abgrenzung zu Scheinwerkverträgen und Scheindienstverträgen

Die Abgrenzung von Leiharbeit und Werkverträgen zu den sogenannten Scheinwerkverträgen ist immens wichtig, da der Gesetzgeber einen Scheinwerkvertrag als verdeckte Arbeitnehmerüberlassung wertet und unter Strafe stellt. Als Scheinwerkvertrag wird die Überlassung von Arbeitskräften von einer Partei zu der nächsten Partei im Zuge eines Werkvertrages angesehen, ohne dass es hierfür eine Arbeitnehmerüberlassung respektive eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Entleiher und dem Verleiher gibt. Gleichermaßen verhält es sich auch bei Dienstverträgen. Der Gesetzgeber nimmt bei der Strafbarkeit dieser Vorgehensweise keine Unterscheidung vor.

Vor- und Nachteile

Die Leiharbeit kann für alle Beteiligten sehr viele Vorteile, aber auch Nachteile haben. Es muss allerdings erwähnt werden, dass die Vor- sowie auch Nachteile immer aus der subjektiven Sicht heraus bewertet werden.

Vor- und Nachteile der Leiharbeit für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Der Vorteil für Arbeitnehmer bei der Leiharbeit liegt in dem Umstand, dass neue Erfahrungen gesammelt werden können. Der Arbeitnehmer hat die Gelegenheit, einmal in andere Unternehmen zu blicken und dort seine Fähigkeit etwaig zu erweitern. Für das Unternehmen, welches sich den Leiharbeitnehmer ausleiht, hingegen bringt die Leiharbeit den Vorteil, dass eine vollständig ausgebildete Arbeitskraft kurzfristig zur Verfügung steht und für die anfallenden Arbeiten nicht erst eine junge Nachwuchskraft langwierig ausgebildet werden muss.

Überdies bringt der Leiharbeiter Erfahrungen aus dem Entleiherunternehmen mit und kann auf diese Weise zu einer unternehmerischen Verbesserung der Organisation beitragen. Für den Arbeitgeber des Leiharbeiters hat diese Maßnahme den Vorteil, dass die Erfahrungen des Leiharbeiters gesteigert werden und dass dementsprechend eine weitaus wertvollere Arbeitskraft wieder in das Unternehmen zurückkehrt.

Praktische Auswirkungen für Arbeitnehmer: Ein Vergleich

Leiharbeit und Werkverträge sind zwei unterschiedliche Formen der Beschäftigung, die für Arbeitnehmer verschiedene praktische Auswirkungen haben.

Leiharbeit, auch Zeitarbeit oder Arbeitnehmerüberlassung genannt, ist dadurch gekennzeichnet, dass Arbeitnehmer von einem Verleihunternehmen an ein anderes Unternehmen ausgeliehen werden. Die Arbeitsplatzsicherheit in der Leiharbeit ist oft geringer, da die Beschäftigungsverhältnisse in der Regel befristet sind und von der Auftragslage des entleihenden Unternehmens abhängen. Dies kann zu Unsicherheiten bezüglich der langfristigen Beschäftigungsperspektiven führen und die Karriereentwicklung einschränken, da Leiharbeit häufig projektorientiert ist und weniger Möglichkeiten für berufliches Vorankommen bietet.

Leiharbeitnehmer haben zwar grundsätzlich Zugang zu Gemeinschaftseinrichtungen oder -diensten des Entleihbetriebs und sind bei der betrieblichen Mitbestimmung zu berücksichtigen, jedoch kann die Integration in die Stammbelegschaft eingeschränkt sein. Die Einkommenssituation kann trotz des Equal-Pay-Grundsatzes, der gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit vorsieht, geringer ausfallen als bei Festangestellten.

Bei einem Werkvertrag wird ein bestimmtes Werk oder eine Dienstleistung von einem Auftragnehmer zu einem festgelegten Zeitpunkt und in vereinbarter Qualität geliefert. Der Auftragnehmer ist für die Organisation und Durchführung der Arbeit selbst verantwortlich. Die Arbeitsplatzsicherheit kann bei Werkverträgen ebenfalls gering sein, insbesondere wenn es sich um projektbezogene oder zeitlich begrenzte Aufgaben handelt.

Karriereentwicklungsmöglichkeiten sind bei Werkverträgen oft begrenzt, da die Beschäftigten in der Regel nicht in die Personalentwicklungsmaßnahmen des Auftraggebers einbezogen werden. Der Zugang zu betrieblichen Leistungen und die Integration in die Unternehmenskultur können ebenfalls eingeschränkt sein, da Werkvertragsnehmer häufig nicht in die betriebliche Mitbestimmung einbezogen werden und ihre Arbeitsbedingungen schlechter sein können als die der Stammbelegschaft.

Sowohl Leiharbeit als auch Werkverträge können das persönliche Leben der Arbeitnehmer beeinflussen. Die Unsicherheit bezüglich der Beschäftigungsdauer und die oft geringeren Einkommen können zu finanziellen Unsicherheiten führen. Dies kann wiederum Stress und eine geringere Lebensqualität zur Folge haben. Besonders Migrant*innen sind häufig von prekären Arbeitsverhältnissen betroffen.

Beide Beschäftigungsformen bieten Unternehmen Flexibilität, können aber für Arbeitnehmer mit Unsicherheiten verbunden sein. Die Arbeitsplatzsicherheit ist bei beiden Formen oft geringer als bei einer Festanstellung, und die Möglichkeiten für berufliches Vorankommen sowie der Zugang zu betrieblichen Leistungen und Mitbestimmung können eingeschränkt sein. Diese Faktoren können sich negativ auf das persönliche Leben der Arbeitnehmer auswirken.

Fallbeispiele für Leiharbeit und Werkverträge

Hier sind zwei Fallbeispiele, die Leiharbeit und Werkverträge illustrieren:

  • Leiharbeit: Marisa arbeitet für eine Zeitarbeitsfirma und wird an ein Logistikzentrum ausgeliehen. Ihr Arbeitgeber versucht, die Übernahme von Marisa durch das Logistikzentrum zu umgehen, indem er den Vertrag für drei Monate unterbricht. Wenn Marisa den Aufhebungsvertrag unterzeichnet, verliert sie nicht nur die Möglichkeit, vom Logistikzentrum übernommen zu werden, sondern muss auch damit rechnen, dass sie für bis zu drei Monate keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat. An dieser Stelle entsteht automatisch ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zwischen Marisa und dem Logistikzentrum. Im neuen Arbeitsverhältnis werden bestimmte Fristen wieder auf null gesetzt. Zum Beispiel wird Marisa der gesetzliche Kündigungsschutz beim Logistikzentrum erst nach 6 Monaten gewährt.
  • Werkvertrag: Ein Beispiel für einen Werkvertrag ist die Reparatur eines Autos. Der Auftragnehmer trägt die Verantwortung für die Erstellung des Werks. Wenn das Werk nicht den Vertragsvereinbarungen entspricht, hat der Auftraggeber nach § 637 BGB das Recht, eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu verlangen. Sollte diese Frist nochmals versäumt werden, ist erst eine Abnahmeverweigerung möglich. Die Rechte bei möglichen Mängeln stellen die Nacherfüllung, Selbstvornahme des Werks, Minderung der vereinbarten Vergütung oder in besonders schwerwiegenden Fällen die Vereinbarung über die Rückabwicklung des Vertrags dar.

Diese Beispiele zeigen, wie die rechtlichen Rahmenbedingungen in der Praxis angewendet werden. Sie verdeutlichen auch die Unterschiede zwischen Leiharbeit und Werkverträgen. Bei der Leiharbeit wird eine Person an ein anderes Unternehmen ausgeliehen, während bei einem Werkvertrag eine bestimmte Leistung oder ein bestimmtes Produkt erstellt wird.

Schutzmechanismen für Leiharbeitnehmer

Für Leiharbeitnehmer hat der Gesetzgeber in Deutschland gewisse Schutzmechanismen ins Leben gerufen. Diese dienen in erster Linie dafür, um den Arbeitnehmer vor Ausbeutung zu schützen. Die zwei wichtigsten Regelungen, die in dem AÜG gesetzlich verankert sind, werden als Equal Pay sowie Equal Treatment bezeichnet. Unter Equal Pay wird die Vorschrift verstanden, dass ein Leiharbeitnehmer in dem Leihunternehmen eine identische Bezahlung erhalten muss, wie sie auch an die Stammkräfte des Unternehmens ausgezahlt wird.

Der Begriff Equal Treatment bezeichnet die Gleichbehandlung der Leiharbeitnehmer. Der Leiharbeitnehmer darf von dem Entleiher nicht schlechter behandelt werden, als die Stammkräfte behandelt werden. Dies ist ein wesentlicher Bestandteil der unternehmerischen Integration. Es ist die Aufgabe des Arbeitgebers, im Zuge der vertraglichen Vereinbarung mit dem Kunden diese beiden Schutzmechanismen sicherzustellen. Der Arbeitgeber hat trotz des Umstandes, dass der Arbeitnehmer an ein anderes Unternehmen entliehen wird, eine gesetzliche Fürsorgepflicht für seinen Arbeitnehmer. Er bleibt zudem auch für die gesamte Leihdauer der Ansprechpartner des Arbeitnehmers und hat sich bei Missständen darum zu kümmern, dass diese aus der Welt geschaffen werden.

Aktuelle Trends und Statistiken zur Leiharbeit und Werkverträgen in Deutschland

Leiharbeit

Im Jahresdurchschnitt 2022 waren in Deutschland etwa 830.000 Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer beschäftigt, was einem Anstieg von 14.000 Personen oder 2 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Der Anteil der Leiharbeitnehmer an der Gesamtbeschäftigung lag bei 2,1 Prozent. Der Markt für Zeitarbeit wuchs 2022 um 9,3 Prozent auf 33,9 Milliarden Euro. Männer dominieren die Leiharbeit mit einem Anteil von 70 Prozent. Die meisten Leiharbeitnehmer waren in Nordrhein-Westfalen tätig.

Die Branchen mit dem höchsten Einsatz von Leiharbeit sind Logistik, Schutz und Sicherheit sowie die Metall- und Elektrobranche. Bei männlichen Leiharbeitnehmern sind Schlosser, Mechatroniker und Elektroniker die am stärksten nachgefragten Berufe. Die Zeitarbeit ist in Deutschland ein von Männern dominierter Beschäftigungsbereich, wobei Frauen 30 Prozent der Leiharbeitnehmer ausmachen.

Werkverträge

Werkverträge sind in Deutschland weit verbreitet und werden von einer Vielzahl von Unternehmen genutzt. Konkrete Zahlen zur aktuellen Verbreitung und Nutzung von Werkverträgen sind aus den vorliegenden Suchergebnissen nicht direkt ersichtlich. Allerdings wird darauf hingewiesen, dass Werkverträge eine wichtige Rolle in der deutschen Wirtschaft spielen.

Die Nutzung von Leiharbeit und Werkverträgen ist ein fester Bestandteil des deutschen Arbeitsmarktes. Leiharbeit zeigt ein Wachstum sowohl in der Anzahl der Beschäftigten als auch im Marktvolumen. Männer stellen den größeren Anteil der Leiharbeitnehmer, und die Branche ist in verschiedenen Wirtschaftszweigen vertreten. Werkverträge werden von einem großen Anteil der Unternehmen in Deutschland eingesetzt, was ihre Bedeutung im Wirtschaftsgefüge unterstreicht.

Fazit

Werkverträge haben in Deutschland eine enorm lange Tradition und werden schon seit Urzeiten ausgeführt. Im Vergleich dazu ist die Leiharbeit noch nicht so alt, allerdings wurde sie in der jüngeren Vergangenheit sehr häufig zur Anwendung gebracht. Sowohl der Werkvertrag als auch das Leiharbeitsverhältnis haben jedoch gesetzliche Grundlagen, die berücksichtigt werden müssen.

Während für Werkverträge das BGB zur Anwendung kommt, ist bei Leiharbeitsverhältnissen das AÜG maßgeblich. Überdies müssen Abgrenzungen zu Scheinwerkverträgen gezogen werden, da der Gesetzgeber die Scheinwerkverträge als versteckte Arbeitnehmerüberlassung wertet und unter Strafe stellt. Der Grund hierfür liegt in dem Umstand, dass die Leiharbeit auf jeden Fall einer behördlichen Genehmigung bedarf.

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