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Wettbewerbsverbot: Konkurrenztätigkeit trotz Klage gegen Kündigung

Eine Steuerkanzlei wollte ihrem gekündigten Mitarbeiter per einstweiliger Verfügung das Wettbewerbsverbot während des Kündigungsschutzverfahrens aufzwingen. Doch gerade der Rauswurf selbst könnte die Treuepflicht des Arbeitnehmers beendet und seine neue Konkurrenztätigkeit legalisiert haben.

Zum vorliegenden Urteil Az.: 12 SaGa 11/22 | Schlüsselerkenntnis | FAQ  | Glossar  | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landesarbeitsgericht Düsseldorf
  • Datum: 19.08.2022
  • Aktenzeichen: 12 SaGa 11/22
  • Verfahren: Eilverfahren (Berufung gegen Urteil in erster Instanz)
  • Rechtsbereiche: Arbeitsrecht, Wettbewerbsrecht, Eilrechtsschutz

  • Das Problem: Ein Arbeitgeber hatte seinem angestellten Steuerberater fristlos gekündigt. Der Mitarbeiter gründete daraufhin eine eigene Kanzlei und übernahm ehemalige Mandanten des Arbeitgebers. Der Arbeitgeber wollte ihm diese Konkurrenztätigkeit per Gerichtsbeschluss sofort untersagen lassen.
  • Die Rechtsfrage: Kann ein Chef einem gekündigten Mitarbeiter Konkurrenztätigkeiten verbieten, solange noch im Kündigungsschutzverfahren darüber gestritten wird, ob das Arbeitsverhältnis überhaupt wirksam beendet wurde?
  • Die Antwort: Nein. Das Gericht wies den Eilantrag des Arbeitgebers ab. Der Arbeitgeber konnte nicht glaubhaft belegen, dass das Arbeitsverhältnis mit hoher Wahrscheinlichkeit noch besteht.
  • Die Bedeutung: In einem Eilverfahren ist es für den Arbeitgeber extrem schwierig, ein Wettbewerbsverbot durchzusetzen, wenn die Wirksamkeit der Kündigung umstritten ist. In der Regel überwiegt das Gericht das Interesse des Arbeitnehmers an seiner beruflichen Existenzsicherung.

Gilt das Wettbewerbsverbot während der Kündigungsschutzklage?

Ein Steuerberater und seine ehemalige Kanzlei lieferten sich vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf einen erbitterten Streit, der ein klassisches Dilemma des Arbeitsrechts auf die Spitze trieb. Der Fall unter dem Aktenzeichen 12 SaGa 11/22 vom 19.08.2022 beleuchtet eine paradoxe Situation: Ein Arbeitgeber kündigt fristlos, der Mitarbeiter wehrt sich dagegen per Kündigungsschutzklage – und genau diesen Widerstand nutzt der Arbeitgeber, um dem Ex-Mitarbeiter jegliche Konkurrenztätigkeit zu verbieten.

Kündigungsschutzklage: Arbeitgeber darf Konkurrenzverbot während Prozess nicht erzwingen. | Symbolbild: KI

Die Kanzlei hatte ihrem langjährigen Steuerberater am 15.12.2021 fristlos gekündigt. Der Vorwurf wog schwer: Der Berater soll unter Nutzung der Kanzleiressourcen heimlich private Mandate betreut haben. Der Steuerberater bestritt dies nicht gänzlich, berief sich aber auf eine Duldung durch die Kanzleileitung. Da er durch die fristlose Kündigung kein Arbeitslosengeld erhielt und eine Sperrzeit von zwölf Wochen überbrücken musste, machte er sich notgedrungen selbstständig. Von seiner Privatwohnung aus, in einer sogenannten „Küchenkanzlei“, betreute er Mandanten, darunter auch einige, die der Kanzlei zuvor den Rücken gekehrt hatten. Der Streitwert war immens, denn der Arbeitgeber verlangte im Eilverfahren unter Androhung von bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld, dass der Berater diese Tätigkeit sofort einstellt. Die zentrale Frage lautete: Kann der Arbeitgeber, der den Mitarbeiter eigentlich loswerden will, ihm gleichzeitig verbieten, woanders zu arbeiten, solange der Kündigungsschutzprozess läuft?

Was verbietet das Wettbewerbsverbot nach § 60 HGB?

Um die Brisanz dieses Urteils zu verstehen, muss man den gesetzlichen Hebel kennen, den der Arbeitgeber hier ansetzte. Im deutschen Arbeitsrecht gilt der Grundsatz aus § 60 HGB. Dieser Paragraph besagt vereinfacht, dass ein kaufmännischer Angestellter ohne Einwilligung des Chefs kein Handelsgewerbe betreiben und keine Geschäfte im Handelszweig des Arbeitgebers machen darf. Diese Treuepflicht gilt während der gesamten rechtlichen Dauer des Arbeitsverhältnisses.

Hier liegt der juristische Zündstoff: Wenn ein gekündigter Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage erhebt, behauptet er rechtlich, dass das Arbeitsverhältnis gar nicht beendet wurde. Der Arbeitgeber argumentierte nun spitzfindig, dass er den Mitarbeiter beim Wort nehme. Wenn der Steuerberater behaupte, er sei noch angestellt, dann müsse er sich auch so verhalten und dürfe keine Konkurrenz machen. Der Arbeitgeber beantragte daher eine Einstweilige Verfügung – ein gerichtliches Eilinstrument, das eine sofortige Unterlassung anordnet, noch bevor das eigentliche Hauptverfahren entschieden ist. Dafür muss der Antragsteller jedoch zwei Dinge glaubhaft machen: Erstens, dass er einen Anspruch hat (Verfügungsanspruch), und zweitens, dass die Sache so eilig ist, dass man nicht auf das normale Urteil warten kann (Verfügungsgrund).

Kann der Arbeitgeber Konkurrenz per einstweiliger Verfügung verbieten?

Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf wies die Berufung des Arbeitgebers zurück und bestätigte damit die Entscheidung der Vorinstanz aus Solingen. Die Richter demontierten die Strategie der Kanzlei Stück für Stück, indem sie tief in die Prozesslogik des einstweiligen Rechtsschutzes eintauchten. Es reichte dem Gericht nicht aus, dass das Wettbewerbsverbot theoretisch weiterbestehen könnte.

Ist die Kündigung offensichtlich unwirksam?

Der erste Knackpunkt in der Argumentation des Gerichts war die Beweislage zur Kündigung selbst. Damit der Arbeitgeber im Eilverfahren ein Wettbewerbsverbot durchsetzen kann, muss es sehr wahrscheinlich sein, dass das Arbeitsverhältnis tatsächlich noch besteht. Das ist nur der Fall, wenn die ausgesprochene Kündigung mit hoher Wahrscheinlichkeit unwirksam ist. Hier stand Aussage gegen Aussage. Der Arbeitgeber sprach von heimlichen Geschäften, der Steuerberater legte eidesstattliche Versicherungen vor, die eine Duldung der Nebentätigkeiten durch einen Alt-Gesellschafter nahelegten. Eine E-Mail dieses Gesellschafters war zudem so schwammig formuliert, dass sie keine Klarheit brachte. Da das Gericht im Eilverfahren keine Zeugen vernehmen kann, blieb die Rechtslage offen. Das Gericht konnte nicht feststellen, dass die Kündigung „offensichtlich unwirksam“ war. Ohne diese Klarheit fehlte dem Arbeitgeber das Fundament für sein Verbot: Man kann nicht jemanden vor die Tür setzen und ihm gleichzeitig verbieten, den Raum zu verlassen, wenn unklar ist, ob er überhaupt noch zum Team gehört.

Hebt eine Freistellung das Wettbewerbsverbot auf?

Ein weiteres Argument des Beklagten betraf die sogenannte Freistellung. Oftmals entbindet eine unwiderrufliche Freistellung den Mitarbeiter von der Treuepflicht, da der Arbeitgeber auf dessen Arbeitskraft verzichtet. Der Arbeitgeber hatte hier hilfsweise eine Freistellung ausgesprochen. Das Gericht folgte der Argumentation des Steuerberaters in diesem Punkt jedoch nicht. Die Richter stellten klar, dass eine Freistellung im Rahmen einer fristlosen Kündigung nicht automatisch als Erlaubnis zum Wettbewerb zu verstehen ist. Durch den Rauswurf hatte der Arbeitgeber im Gegenteil signalisiert, dass er das Verhalten des Mitarbeiters missbilligt. Dennoch half dies dem Arbeitgeber im Ergebnis nicht, da die fehlende Gewissheit über den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses schwerer wog.

Wessen Interessen wiegen schwerer?

Das entscheidende Argument lieferte schließlich die Interessenabwägung, die bei einer einstweiligen Verfügung zwingend notwendig ist. Hier prallten das Eigentumsrecht des Arbeitgebers und die Berufsfreiheit des Arbeitnehmers nach Art. 12 Grundgesetz aufeinander. Das Gericht entschied zugunsten des Steuerberaters. Für ihn ging es um die nackte Existenz. Ohne Arbeitslosengeld und ohne Gehalt war die Tätigkeit in seiner „Küchenkanzlei“ die einzige Einnahmequelle. Er hatte keine großen Investitionen getätigt und keine Mitarbeiter eingestellt, was eine Rückkehr in das alte Arbeitsverhältnis bei einem Prozessgewinn möglich gemacht hätte. Demgegenüber standen die Interessen der Kanzlei. Der nachweisbare Umsatzverlust durch die abgewanderten Mandanten betrug rund 41.600 Euro, was lediglich ca. 2 Prozent des Gesamtumsatzes ausmachte. Das Gericht urteilte: Ein sofortiges Berufsverbot wäre für den Steuerberater vernichtend, während der Kanzlei zugemutet werden kann, den Ausgang des Hauptverfahrens abzuwarten und etwaige Schäden später als Schadensersatz geltend zu machen.

Darf ich mich nach einer fristlosen Kündigung selbstständig machen?

Das Urteil schafft eine wichtige Orientierung für die Grauzone zwischen Kündigung und Urteil. Ein Arbeitnehmer, der gegen seine Kündigung klagt, ist nicht schutzlos dem Wettbewerbsverbot ausgeliefert. Zwar gilt der Grundsatz der Vertragstreue weiter, aber die Hürden für den Arbeitgeber, dies im Eilverfahren durchzusetzen, sind extrem hoch. Solange nicht glasklar ist, dass die Kündigung unwirksam war, und solange die Existenzsicherung des Arbeitnehmers auf dem Spiel steht, neigen die Gerichte dazu, die Berufsfreiheit höher zu gewichten als den Konkurrenzschutz. Der Arbeitgeber muss also in der Regel das langwierige Hauptsacheverfahren abwarten und kann den Ex-Mitarbeiter nicht sofort per Gerichtsbeschluss stoppen – es sei denn, er zahlt weiter Gehalt oder die Rechtslage ist eindeutig zu seinen Gunsten. Für den Arbeitnehmer bleibt jedoch ein Restrisiko: Verliert er den Kündigungsschutzprozess nicht, könnte er später für die Wettbewerbstätigkeit auf Schadensersatz verklagt werden.

Die Urteilslogik

Die Gerichte setzen dem Versuch, einem gekündigten Mitarbeiter per Eilverfahren die Konkurrenztätigkeit zu untersagen, extrem hohe Hürden entgegen, um die Existenz des Arbeitnehmers zu schützen.

  • Glaubhaftmachung des Vertragsfortbestands: Wer im einstweiligen Rechtsschutz ein Wettbewerbsverbot durchsetzen will, muss den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses mit nahezu absoluter Sicherheit glaubhaft machen.
  • Anforderungen an die Kündigungswirksamkeit: Fehlt die Gewissheit, dass die Kündigung offensichtlich unwirksam ist, entfällt das juristische Fundament für eine sofortige Unterlassungsklage gegen den Arbeitnehmer.
  • Vorrang der Existenzsicherung: Bei der zwingenden Interessenabwägung schützt das Gericht die Berufsfreiheit und Existenzsicherung des Arbeitnehmers in der Regel stärker als das rein wirtschaftliche Interesse des Arbeitgebers am sofortigen Wettbewerbsschutz.

Der Arbeitgeber trägt das volle Risiko, wenn er einen Mitarbeiter entlässt, ohne ihm gleichzeitig die existenzielle Grundlage zu sichern.


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Experten Kommentar

Ein Mitarbeiter klagt gegen seine Kündigung und der Chef hält ihm sofort das Wettbewerbsverbot vor die Nase. Das klingt nach einer cleveren Taktik, aber das Landesarbeitsgericht hat ihr eine klare rote Linie gezogen: Die Berufsfreiheit des Gekündigten wiegt schwerer als der reine Konkurrenzschutz, solange nicht absolut klar ist, dass die Kündigung unwirksam war. Im Eilverfahren reicht es schlicht nicht aus, sich auf die Treuepflicht des Mitarbeiters zu berufen; das Unternehmen muss im Zweifel akzeptieren, dass der Mitarbeiter in seiner Notlage eine Existenz aufbaut. Dieses Urteil zeigt: Wer einen Mitarbeiter fristlos entlässt, muss fast immer das Hauptverfahren abwarten und kann Wettbewerbstätigkeit nicht einfach per sofortiger einstweiliger Verfügung stoppen.


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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Darf ich mich nach einer fristlosen Kündigung selbstständig machen, wenn ich klage?

Ja, das ist in der Regel möglich und oft notwendig, besonders wenn Sie aufgrund der fristlosen Kündigung und einer drohenden Sperrzeit ohne Einkommen dastehen. Das Wettbewerbsverbot aus § 60 HGB gilt zwar theoretisch weiter, solange die Kündigungsschutzklage läuft. Gerichte gewichten jedoch im Eilverfahren Ihre Existenzsicherung meist höher als den Konkurrenzschutz des Arbeitgebers. Sie können sich darauf berufen, dass Sie notgedrungen gehandelt haben.

Ihre Klage hält das Arbeitsverhältnis formal am Leben, weshalb die Treuepflicht und damit das gesetzliche Wettbewerbsverbot des Arbeitnehmers fortbestehen. Will der Ex-Arbeitgeber Ihre neue Tätigkeit stoppen, muss er dies per einstweiliger Verfügung beantragen. Dafür muss der Arbeitgeber jedoch glaubhaft machen, dass die Kündigung offensichtlich unwirksam war und seine Interessen schwerer wiegen. Ist die Rechtslage unklar, entscheiden die Gerichte selten zugunsten des Arbeitgebers.

Die Justiz räumt der Berufsfreiheit (Art. 12 GG) Priorität ein, wenn es um Ihre Existenz geht. Konkret: Ihre Selbstständigkeit muss primär der Existenzsicherung dienen. Tätigen Sie keine großen Investitionen und stellen Sie kein festes Personal ein, denn dies würde eine mögliche Rückkehr in den alten Job erschweren. Der Steuerberater im Präzedenzfall arbeitete notgedrungen aus seiner „Küchenkanzlei“, da es für ihn um die nackte Existenz ging.

Erstellen Sie sofort eine genaue Aufstellung Ihrer Einnahmen und Ausgaben, um Ihre Notwendigkeit zur Selbstständigkeit im Gerichtsverfahren belegen zu können.


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Kann mein Arbeitgeber ein Wettbewerbsverbot per einstweiliger Verfügung durchsetzen?

Arbeitgeber können ein Wettbewerbsverbot nur unter extrem hohen juristischen Hürden sofort per einstweilige Verfügung durchsetzen. Dieses gerichtliche Eilinstrument erfordert, dass der Arbeitgeber glaubhaft macht, die von ihm ausgesprochene Kündigung sei „offensichtlich unwirksam“. Gelingt dieser Nachweis nicht, weil die Rechtslage strittig ist, lehnen Gerichte den Antrag in der Regel ab. Sie benötigen konkrete Argumente, um dieses existenzbedrohende Eilinstrument erfolgreich abzuwehren.

Damit der Arbeitgeber im Eilverfahren einen Unterlassungsanspruch geltend machen kann, muss das Gericht mit hoher Wahrscheinlichkeit feststellen, dass das Arbeitsverhältnis tatsächlich noch fortbesteht. Im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes fehlt jedoch die Möglichkeit, Zeugen umfassend zu vernehmen. Sobald bei einem Vorwurf, etwa heimlicher Geschäfte, lediglich Aussage gegen Aussage steht, kann das Gericht die Sachlage nicht abschließend klären. Ohne diese zwingende Klarheit fehlt dem Arbeitgeber das Fundament für seinen sogenannten Verfügungsanspruch.

Konkret bedeutet das, dass die fehlende Beweisführungsmöglichkeit den Arbeitnehmer schützt. Überprüfen Sie deshalb sofort alle Korrespondenzen, E-Mails oder interne Dokumente, um Indizien für schwammige Duldungen oder Unklarheiten in den Weisungen zu finden. Solche Beweise erschweren dem Arbeitgeber, die notwendige Offensichtlichkeit der Kündigungsunwirksamkeit zu beweisen, und führen meist zur Ablehnung des sofortigen Verbots.

Um eine sofortige Unterlassung abzuwehren, belegen Sie strittige Punkte umgehend mit eidesstattlichen Versicherungen.


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Wann wiegt meine Berufsfreiheit schwerer als der Konkurrenzschutz der Firma?

Die Interessenabwägung ist der entscheidende Punkt in einem Eilverfahren gegen ein Wettbewerbsverbot. Ihre Berufsfreiheit, geschützt durch Artikel 12 Grundgesetz (GG), wiegt schwerer, wenn Ihre neue Tätigkeit zwingend der Existenzsicherung dient. Gerichte neigen dazu, ein sofortiges Wettbewerbsverbot abzulehnen, da dieses für den Arbeitnehmer oft eine „vernichtende“ Wirkung hätte.

Hierbei setzt das Gericht Ihr grundgesetzlich verbürgtes Recht gegen das Eigentumsrecht des Arbeitgebers in Relation. Es prüft die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme: Der Schaden, der Ihnen durch ein sofortiges Berufsverbot entsteht, muss deutlich größer sein als der Nachteil der Firma. Solange die rechtliche Grundlage der fristlosen Kündigung noch nicht im Hauptverfahren geklärt wurde, muss dem Arbeitgeber zugemutet werden, auf das endgültige Urteil zu warten.

Ihre existenzielle Notlage muss dafür glaubhaft belegt werden. Der Schutz der Berufsfreiheit wird nur gewährt, wenn die selbstständige Tätigkeit nicht unnötig groß angelegt ist, beispielsweise ohne teure Investitionen oder festes Personal. Wenn der Umsatzverlust des Arbeitgebers im Verhältnis zum Gesamtumsatz gering ist – in einem Fall beispielsweise nur etwa zwei Prozent –, wird Ihr Schutz gestärkt. Der finanzielle Schaden des Arbeitgebers kann potenziell später als Schadensersatz beglichen werden.

Erstellen Sie für Ihre juristische Vertretung eine Impact-Analyse, welche die existenzielle Bedrohung eines sofortigen Berufsverbots im Detail belegt.


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Was tun, wenn mir der Arbeitgeber im Eilverfahren hohe Ordnungsgelder androht?

Lassen Sie sich von der Androhung hoher Ordnungsgelder nicht verunsichern. Summen wie bis zu 250.000 Euro sind in Eilanträgen ein starkes Druckmittel des Arbeitgebers, um Sie zur sofortigen Einstellung Ihrer neuen Tätigkeit zu bewegen. Diese Strafen werden nur fällig, falls ein Gericht tatsächlich eine Unterlassungsanordnung erlässt und Sie diese dann bewusst missachten. Die primäre Strategie muss daher die erfolgreiche Abwehr der einstweiligen Verfügung sein.

Die angedrohten Bußgelder sind lediglich eine potenzielle Folge der Entscheidung, nicht der Entscheidungsgrund selbst. Arbeitgeber versuchen damit festzustellen, dass die fristlose Kündigung „offensichtlich unwirksam“ war und das Wettbewerbsverbot (§ 60 HGB) weiter gilt. Gerichte tendieren jedoch dazu, bei unklarer Beweislage im Zweifel zugunsten Ihrer Berufsfreiheit zu entscheiden. Sie sehen den Schaden durch ein sofortiges Berufsverbot als gravierender an, da dem Arbeitgeber zugemutet werden kann, den Ausgang des Hauptverfahrens abzuwarten.

Verzichten Sie wegen der Drohkulisse niemals auf Ihre Verteidigung im Eilverfahren. Die Abwehr der einstweiligen Verfügung ist oft einfacher als die Hauptsacheklage, da die Beweisanforderungen für den Arbeitgeber im Eilverfahren extrem hoch sind. Sie müssen sofort Beweise vorlegen, welche die Rechtslage zur Kündigung als strittig darstellen, beispielsweise Indizien für eine Duldung der Nebentätigkeit. Der Arbeitgeber scheiterte im Fall des Steuerberaters, dem 250.000 Euro angedroht wurden, weil die Kündigung nicht als „offensichtlich unwirksam“ bewiesen werden konnte.

Reichen Sie umgehend eine Schutzschrift gegen den drohenden Antrag auf einstweilige Verfügung ein, die Ihre existenzielle Notlage belegt und die Beweislage zur Kündigung strittig darstellt.


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Droht mir Schadensersatz für Wettbewerbstätigkeit, wenn ich den Prozess verliere?

Dieses Risiko ist real und sollte bei der Entscheidung zur Selbstständigkeit nie unterschätzt werden. Wenn das Arbeitsgericht die fristlose Kündigung im Hauptverfahren für wirksam erklärt, gilt das gesetzliche Wettbewerbsverbot rückwirkend für die gesamte Dauer Ihrer selbstständigen Tätigkeit. Dies berechtigt den ehemaligen Arbeitgeber, konkrete Schadensersatzansprüche gegen Sie geltend zu machen, die schnell eine beträchtliche Höhe erreichen.

Das Wettbewerbsverbot des § 60 HGB besteht bis zur rechtskräftigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Durch den Verlust der Kündigungsschutzklage (KSK) wird nachträglich festgestellt, dass die Kündigung von Beginn an wirksam war. Ihre selbstständige Arbeit fällt damit in eine Phase, in der Ihnen die Konkurrenztätigkeit verboten war. Der Arbeitgeber kann daraufhin den Schaden einklagen, der ihm durch diese unzulässige Konkurrenz entstanden ist, selbst wenn die Gerichte im Eilverfahren zuvor die einstweilige Verfügung abgelehnt hatten.

Der Arbeitgeber muss den ihm entstandenen konkreten Schaden beweisen. Dabei geht es meistens um den entgangenen Gewinn durch Mandanten oder Kunden, die Sie aktiv abgeworben haben. Dieser Schadensersatzanspruch kann unter Umständen alle Gewinne umfassen, die Sie während der KSK durch Ihre Wettbewerbstätigkeit erzielt haben. Im Hauptverfahren wird der Arbeitgeber detaillierte Auskunft über Ihre neuen Geschäfte verlangen, um seinen Schadensersatz exakt zu beziffern.

Führen Sie für jeden Kunden, der dem alten Arbeitgeber theoretisch zuzuordnen wäre, eine separate Gewinnrechnung, um den Schadensersatzanspruch exakt begrenzen zu können.


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Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung darstellt und ersetzen kann. Alle Angaben im gesamten Artikel sind ohne Gewähr. Haben Sie einen ähnlichen Fall und konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir klären Ihre individuelle Situation und die aktuelle Rechtslage.


Glossar für Fachbegriffe aus dem Arbeitsrecht: Der Schriftzug 'Glossar' vor dem Foto einer belebten Baustelle

Glossar


Juristische Fachbegriffe kurz erklärt

Eidesstattliche Versicherung

Eine eidesstattliche Versicherung ist eine schriftliche Erklärung, mit der eine Person die Richtigkeit ihrer Aussagen an Eides statt bekräftigt, was eine Falschaussage strafbar macht. Juristen nutzen dieses Instrument vor allem in Eilverfahren, um Fakten schnell glaubhaft zu machen, da eine formelle Zeugenvernehmung zu lange dauern würde. Das Gesetz verleiht dieser Form der Aussage besonderes Gewicht, um schnelle, aber fundierte Entscheidungen zu ermöglichen.

Beispiel: Der gekündigte Steuerberater legte eidesstattliche Versicherungen vor, um zu belegen, dass die Kanzleileitung seine Nebentätigkeiten in der Vergangenheit geduldet hatte.

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Einstweilige Verfügung

Die einstweilige Verfügung ist ein gerichtlicher Sofort-Beschluss, der eine bestimmte Handlung vorläufig verbietet oder anordnet, um irreparable Nachteile zu verhindern. Dieses Eilverfahren dient dem schnellen Rechtsschutz, wenn das Abwarten eines normalen Urteils im Hauptsacheverfahren zu spät käme. Das Gericht schafft damit eine vorläufige Regelung, bis der Fall endgültig geklärt ist.

Beispiel: Die Kanzlei versuchte per einstweiliger Verfügung, ihrem ehemaligen Steuerberater die selbstständige Tätigkeit sofort zu untersagen, noch bevor der Kündigungsschutzprozess beendet war.

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Interessenabwägung

Eine Interessenabwägung ist die juristische Methode, bei der ein Gericht zwei widerstreitende Rechte oder Interessen gegeneinander abwägt, um zu einer gerechten Entscheidung zu kommen. Kein Recht gilt absolut, daher muss die Justiz im Einzelfall prüfen, wessen Interesse schwerer wiegt. Dieser Prozess stellt sicher, dass Grundrechte wie die Berufsfreiheit nicht unverhältnismäßig durch die Interessen anderer, etwa das Eigentumsrecht einer Firma, eingeschränkt werden.

Beispiel: Das Gericht führte eine Interessenabwägung durch und entschied, dass die Existenzsicherung des Steuerberaters Vorrang vor dem finanziellen Interesse der Kanzlei am Konkurrenzschutz hat.

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Verfügungsanspruch

Der Verfügungsanspruch ist die materielle Voraussetzung für eine einstweilige Verfügung und beschreibt das Recht des Antragstellers, das er im Eilverfahren durchsetzen möchte. Bevor ein Gericht eine so einschneidende Maßnahme wie eine einstweilige Verfügung erlässt, muss der Antragsteller überzeugend darlegen, dass ihm der geltend gemachte Anspruch mit hoher Wahrscheinlichkeit auch wirklich zusteht. Damit verhindert das Gesetz, dass Eilentscheidungen auf einer wackeligen rechtlichen Grundlage getroffen werden.

Beispiel: Dem Arbeitgeber fehlte der Verfügungsanspruch, weil er nicht glaubhaft machen konnte, dass die fristlose Kündigung offensichtlich unwirksam war und das Arbeitsverhältnis somit sicher noch bestand.

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Wettbewerbsverbot

Das gesetzliche Wettbewerbsverbot aus § 60 HGB verbietet einem Angestellten, während des bestehenden Arbeitsverhältnisses ohne Erlaubnis im Geschäftszweig seines Arbeitgebers tätig zu werden. Diese Regelung wurzelt in der Treuepflicht des Arbeitnehmers und soll den Arbeitgeber davor schützen, dass sein Mitarbeiter ihm mit dem in der Firma erworbenen Wissen und den Ressourcen Konkurrenz macht.

Beispiel: Die Kanzlei berief sich auf das Wettbewerbsverbot, weil der Steuerberater nach seiner Kündigung eine eigene „Küchenkanzlei“ eröffnete und damit in direkter Konkurrenz zu ihr stand.

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Das vorliegende Urteil


Landesarbeitsgericht Düsseldorf – Az.: 12 SaGa 11/22 – Urteil vom 19.08.2022


* Der vollständige Urteilstext wurde ausgeblendet, um die Lesbarkeit dieses Artikels zu verbessern. Klicken Sie auf den folgenden Link, um den vollständigen Text einzublenden.

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